Ablöse für Ladengeschäft

1 Antwort

Hallo, also das hört sich alles echt vertrackt an, leider muss ich Dir aus juristischer Sicht folgendes sagen: Vertragsgegenständlich sind nur die Dinge, welche auch im Vertrag benannt werden, es sollte also irgendwo im Vertrag stehen, z.B. dass die komplette Inneneinrichtung in der Ablösesumme inklusive sind, oder eben ähnlich formuliert, wenn die Absprache nur mündlich erfolgt ist, kannst Du da leider rechtlich gar nichts geltend machen, weil Du in der Beweispflicht wärst, steht es dagegen irgendwo im Vertrag mit drin, kannst Du ja mal vorsichtig durchblicken lassen, dass Du nur sehr ungerne, gerichtlich geltend machen würdest, dass vertragl. vereinbart, die Überlassung der kompletten Inneneinrichtung war... dann wird die Dame vielleicht aufwachen, merken, dass Du Ahnung hast und einlenken, ansonsten, leider ärgerlich aber nicht zu ändern. Wenn Dir meine Antwort geholfen hat, freue ich mich über ein Hilfreich, alles Gute

sunny47 
Beitragsersteller
 07.09.2010, 12:42

im Untermietvertrag steht gar nichts von Ablöse oder o. Wir haben auch keinen Ablösevertrag. Ich habe nur eine Rechnung bekommen, auf welcher steht, was und wieviel ich bis wann zu zahlen habe.