Abikasse geklaut, was tun?

Pummeluf123  06.05.2022, 22:11

Aus welchem Grund wurde es den abgenommen?

Shironga 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 22:13

Gier.

Pummeluf123  06.05.2022, 22:15

Habt ihr euch schon an Lehrer/Schulleiter gewendet? Wichtig ist das ihr wisst wieviel genau in der Kasse war

Shironga 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 22:16

1800 ist laut letztem Kassenbericht in der Abikasse. Wir sind in der 11. also haben wir noch ein Jahr. An die Schulleitung habe ich mich gewendet und warte noch auf eine Antwort

Grinzz  06.05.2022, 22:17
  1. Wie wurden die beiden ursprünglich Kassenführer?
  2. Warum sind sie nun ehemalige Kassenführer?
  3. Haben sie die Kasse zwischenzeitlich abgegeben?
  4. Wie haben sie euch die Kasse "abgenommen?
Shironga 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 22:21
  1. Wir haben im Komitee gewählt aber Regeln aufgestellt.
  2. wir haben sie nach dem Statement "Ihr kriegt die nicht wieder" abgewählt.
  3. Nicht bei uns.
  4. Die Kassenführer sollten sie aufbewahren
Pummeluf123  06.05.2022, 22:20

Aufjedenfall den Beleg aufheben. Und am besten am nächst möglichen Tag direkt zum Schuleiter Persönlich gehen und nicht auf Antworten warten. Ansonsten zur Polizei.

Shironga 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 22:22

Dankeschön

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, verhält es sich so:

Die Kassenführer wurden von euch gewählt. Sie haben damit Aufgaben bekommen, unter anderem sich im die Kasse zu kümmern. Es erscheint mir damit folgerichtig, dass sie diese auch an sich genommen haben. Immerhin tragen sie ja auch die Verantwortung dafür.

Dann habt ihr als Komitee sie wieder abgewählt. Offenbar nachdem sie geäußert haben, dass ihr die Kasse nicht zurück erhaltet. Warum ihr die Kasse zurück haben wolltet, obwohl sie doch die Kassenführer waren, erschließt sich mir allerdings nicht.

Nun jedenfalls sich sie keine Kassenführer mehr, haben die Kasse aber noch in ihrem Besitz.

Ich frage mich, ob die "Ehemaligen" von ihrer "Abwahl" bereits erfahren haben?! Und auch, ob es bereits neue Kassenführer gibt, denen die Kasse nun auszuhändigen wäre? Das wäre mMn schon relevant... Aber egal.

A. Zivilrecht

    Die ehemaligen Kassenführer haben etwas in ihrem Besitz, nämlich die Kasse. Spannend dürfte sein, wer der Eigentümer der Kasse ist. Darüber machen sich die meisten Leute gar keine Gedanken. In vielen Fällen treten Abiturjahrgänge einfach zusammen und bilden "einen Jahrgang", "die Stufe" oder schlicht "eine Gemeinschaft". Bei euch wurde offenbar ein Komitee gewählt, also eine Art Führungsgremium. Welche Aufgaben dieses Komitee hat ist bisher unklar. Im Weiteren kann ich daher hauptsächlich mutmaßen: Ich gehe nun davon aus, dass ihr euch keinerlei Gedanken um eine Rechtsform eurer Zusammenkunft/Gemeinschaft gemacht habt. Ihr habt vermutlich keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt, wart nicht bei einem Notar oder habt euch irgendwo in ein Register eintragen lassen. Ich gehe folglich davon aus, dass ihr eine simple GbR gegründet habt (stillschweigend, also konkludent). Ziel dieser GbR ist die Organisation und Durchführung eurer Abifeier. Euer Komitee dürfte dann die Geschäftsführung darstellen.

    Ab hier ergeben sich sicher noch zwei Dutzend weitere Fragen, aber ich vermute einfach weiterhin, dass ihr dann eine Abikasse angelegt habt, um Geld für die Abifeier einzusammeln. Einen Teil davon evtl. von allen Mitgliedern der GbR (sprich: allen Mitschülern in der Stufe). Ein anderer Teil kommt aus Aktionen (wie Brötchen-Verkauf oder Abi-VoFi-Feten). Es dürfte also eine Kasse sein, die - samt Inhalt - im Eigentum der GbR steht.

    Nachdem den ehemaligen Kassenführern nun also ihre Ermächtigung zur partiellen Geschäftsführung (rechtmäßig?) entzogen wurde, könnte man festhalten:

    Die ehemaligen Kassenführer haben noch den Besitz an der Kasse,

    Die GbR ist Eigentümer(in) der Kasse,

    ein Recht zum Besitz besteht für die ehemaligen Kassenführer nicht mehr.

    Sie wären daher nach §§ 985, 986 BGB zur Herausgabe verpflichtet.

    B. Strafrecht

    Du sprichst von einem Diebstahl. Dieser liegt aber bereits mangels Wegnahme nicht vor. Die ehem. Kassenführer haben die Kasse ja mit eurem Einverständnis erhalten. Damit kann es bereits kein Diebstahl sein.

    Möglicherweise kommt eine (veruntreuende) Unterschlagung in Betracht, wobei auch das eher fraglich ist. Denn dafür hätten sie sich die Kasse aneignen müssen, sprich: das Bargeld etwa der Kasse entnehmen und ins eigene Portemonnaie stecken müssen. Darüber wissen wir jetzt aber nichts.

    Auch eine Unterschlagung wäre im Bereich des Möglichen. Aber auch hierfür liegen einfach zu wenig Infos vor.

    Ich halte es hier aber auch nicht für klug mit irgendwelchen Strafnormen um sich zu schlagen. Immerhin sind in in einer Stufe und werdet das auch erstmal bleiben.

    Fazit

    Ihr solltet die ehem. Kassenführer unmissverständlich (schriftlich) zur Herausgabe der Kasse an ... (neuer Kassenführer) bis zum ... (Datum innerhalb einer Woche) auffordern. Mehr würde ich derzeit noch nicht machen (also weder mit Anzeige noch mit "weiteren rechtlichen Schritten" oder sowas drohen).

    Shironga 
    Beitragsersteller
     10.05.2022, 22:31

    Vielen Dank! Sehr hilfreich. Grund des Entzuges vom Amt ist die Aussage "ihr macht was wir sagen, ansonsten kriegt ihr die Kasse nicht" und nach Abwahl und deutlicher Deklarierung der Konsequenzen bei nicht-Abgabe der Kasse hat sich noch nichts getan. Stattdessen behaupten diese weiterhin im Recht zu sein Geld abzulehnen, weil es ihrer persönlichen Vorstellung und religiösen Ansichten (Geld durch Sekteinschuss in einer von der Schulkonferenz genehmigten Schulischen Organisation) nicht entspricht (selbst nach Absprache und Beschluss zur Annahme des Angebots). Lösungsmöglichkeiten wurden Ihnen geboten, wie Beispielsweise Rücktritt vom Amt bei zu großem religiösen Widerspruch, Abtritt vom Abiball, nicht Partizipation in dem Verdienen des Geldes (welches von Anfang an klar ausgedrückt wurde). Nun haben wir das zur Stufen- und Schulleitung getragen und es werden voraussichtlich Konsequenzen auf ihre Aktionen folgen.

    Anonym8642  26.06.2022, 10:54
    @Shironga

    Was hat sich ergeben?

    Wenn das mit der Schulleitung nicht funktioniert hat,dann setzt die ehemaligen Kassenführer anders unter Druck, z.B. indem man deren Wohnort ausfindig macht und mit Folgen droht oder denen in der Schule das Leben schwer macht.

    Ich weiß,dass das nicht ganz so legal ist,hätte es aber selber eher so gemacht.

    Die einfachere und legalere Variante,falls die noch bei ihren Eltern wohnen wäre,den Eltern das mitzuteilen,weil die bestimmt nicht begeistert davon sind.

    Hallo Shironga,

    ich bin mir ganz sicher, dass es in einer Abiklasse ein Elternteil gibt das Rechtsanwalt ist, einen gut kennt oder sich einen leisten kann ;-)

    Viel Erfolg!

    Karliemeinname

    Shironga 
    Beitragsersteller
     06.05.2022, 22:13

    Wir haben die Abikasse unter schülern

    karliemeinname  06.05.2022, 22:13
    @Shironga

    Das ist normal.

    Vielleicht mit der Schulleitung reden? Ich weiß ja nicht wie die Eltern von den jeweiligen Schülern drauf sind aber die kann dann ja vielleicht mit denen reden

    Shironga 
    Beitragsersteller
     06.05.2022, 22:17

    Danke.

    Ihr könnt auch morgen zur Wache und nachfragen ob ihr was tun könnt. Am besten so schnell wie möglich nicht dass, das Geld weg ist