Abgesenkter Bordstein oder nicht? Rechts vor links?

Ist das ein abgesenkter Bordstein? - (Straßenverkehr, Vorfahrtsregeln, abgesenkter Bordstein)

6 Antworten

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Es ist so:

Wenn der Bürgersteig abgesenkt weiterverläuft, dann ist der, der über den abgesenkten Bordstein fährt wartepflichtig, Der Andere hat also Vorfahrt.

Wenn der Bürgersteig aber aufhört und der Straßenbelag zur Seitenstraße durchgehend ist, dann muß derjenige nicht über einen abgesenkten Bordstein fahren und befindet sich genau wie du auf einer ganz normalen Straße, dann gilt rechts vor links....

§ 10 StVO

https://dejure.org/gesetze/StVO/10.html

Mfg ^^

MgFoxy 
Beitragsersteller
 05.07.2014, 13:27

Der Straßenbelag ist nicht durchgängig, also eine Trennung bzw. kleine Erhebung ist schon vorhanden. Da aber der Bordstein nicht abgesenkt ist (so wie ein Stückchen weiter hinten im Bild) und normal weiterläuft, handelt es sich nicht um einen abgesenkten Bordstein, richtig?

Mystika1245  05.07.2014, 13:32
@MgFoxy

Jap....

Hier geht es explizit um den Bordstein, der bei dir auf dem Bild, nicht abgesenkt über die Straße verläuft ( also weitergeht ) sondern in die Straße einknickt. Somit wäre es eine ganz normale Straße.....

MgFoxy 
Beitragsersteller
 05.07.2014, 13:34
@Mystika1245

Korrekt, vielen Dank! ;)

Hier läuft zwar der "Rinnstein" weiter, aber nicht der Bordstein - es handelt sich also nicht um abgesenkte Bordstein im Sinne von StVO §10. Demnach gilt an diesem Abzweig m. E. "Rechts vor Links"

Da aber offenbar - sonst würdest Du die Frage hier nicht stellen ;-)  - das nicht für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig klar und ersichtlich ist, würde ich als Fahrer, der diesen durchgezogenen Rinnstein überquert, besonders vorsichtig sein und im Zweifel lieber ein von links kommendes Fahrzeug passieren lassen, obwohl es eigentlich keine Vorfahrt hat.

Hallo MgFoxy,

wenn du aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein herausfahren willst, dann bist du gemäß §10 StVO (Straßenverkehrsordnung) verpflichtet, dich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden:

§10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Folglich ist es so, dass du an dieser Stelle, an der ja eine Begrenzung mit so in einer Reihe eingebauten Pflastersteinen angebracht ist, eben Vorfahrt gewähren musst, wenn ein Auto kommt.

Mehr kannst du auch unter dem Link http://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/verkehrswachten/vw_aurich/downloads/PDF/DerAbgesenkteBordstein.pdf nachlesen!

Liebe Grüße

ichausstuggi

P.S.: Das was die anderen User als Antwort gegeben haben, ist also nicht richtig bzw. mit Vorsicht zu genießen!

Hallo, wenn keine Gebots oder Vorfahrts-Hinweisschilder vorhanden sind .Dann gilt re.vor links. Abgesenkte Bordsteine sind für ältere Menschen oder Ruhezonen ,wie in Deiner 30er Zone gemacht. Vielleicht ist bei Dir irgendwo in der Nähe ein Altersheim oder Eine Kita ?Die Stadtverwaltung wird schon Ihre Gründe gehabt haben bei der Planung und Ausführung. L.G.

wenn keine andere Vohrfahrtsbeschilderung vorliegt gilt rechts vor links, unabhängig von baulichen Straßengegebenheiten

Eichbaum1963  05.07.2014, 17:20

Nein, nicht ganz. Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfahren will, ist grundsätzlich wartepflichtig. Auch wenn er dabei aus einer anderen Straße kommt.