Abgeschnittene Arbeitsstunden?

1 Antwort

Hallo Jannat99 - herzlich willkommen in unserer Ratgeber-Community :)

Bei den Zeiterfassungssystemen gibt es die Funktion "Kappung", d.h. wenn die Arbeitszeiten so definiert sind, dass zu den gekappten Zeiten eigentlich keine Aktivzeiten anfallen könnten, ist das rechtens - insbesondere dann, wenn es (für Dich) keine Gleitzeitregelung gibt.

Ich verstehe ja Deinen guten Willen, aber den musst Du gegenüber Deinem Betrieb zeigen! Sprich mit der für die Zeiterfassung verantwortlichen Person (diese verbirgt sich meistens im Lohn- und Gehaltsbüro).

Schildere den Fall dort genau so, wie hier - die Leute werden Dir nicht den Kopf abreißen - im Gegenteil, sie werden Dir helfen, weil sie auch froh sind, wenn alle Listen und Zeiten stimmen.

Ich wünsche Dir dabei ein gutes Gelingen!

Gruß @Nightstick

Jannat99 
Beitragsersteller
 12.09.2017, 10:08

aber werden die nicht sagen dann hast du eben minus stunden die du nachholen musst in form von überstunden obwohl ich sie bereits gemacht habe ?

der Arbeitgeber ist doch eigentlich danach bestrebt mich auszunutzen oder nicht ?

verreisterNutzer  12.09.2017, 15:17
@Jannat99

Das kann ich nicht beurteilen, ob Dein Arbeitgeber seine Mitarbeiter ausnutzt.

Wenn Du die geleisteten Stunden nachweisen kannst (Du wirst nicht der Einzige im Betrieb gewesen sein), dann kann der für die Zeiterfassung Verantwortliche die Zeiten dem System per separater Eingabe bekanntgeben, sodass sich Dein Stundenkonto ausgleicht.

REDE mit denen !!!!!