Abgemeldetes Auto auf Gemeinschaftsparkplatz abstellen?

3 Antworten

Nein. Das wäre unerlaubte Abfallentsorgung. Hört sich doof an, ist aber so. Das ist schon auf einem umzäunten Privatgrundstück nicht erlaubt. Dann erst recht nicht auf einem Gemeinschaftsparkplatz. Man wird, wenn schon die Hausverwaltung oder der Eigentümer nicht einschreiten ggf. von der Polizei oder vom Ordnungsamt eine Aufforderung zum Entfernen innerhalb einer bestimmten Frist bekommen. Hält man sich nicht daran, wird es richtig teuer. Dabei ist es völlig egal, ob das Auto nur vorübergehend abgemeldet wurde oder auf Dauer.

martinzuhause  16.12.2015, 13:30

auf privatgelände darf man natürlich auch ein abgemeldetes auto stehen haben. dagegen ist rechtlich nichts einzuwenden. bei einem gemeinschaftsparkplatz muss der vermieter damit einverstanden sein.

bwhoch2  16.12.2015, 13:35
@martinzuhause

@martinzuhause: Auf Privatgelände, wenn es umzäunt ist, wird zunächst einmal niemand was einwenden. Aber wenn das Auto nach einer gewissen Zeit immer noch da steht, wird man gefragt, warum und weshalb und wenn man nicht erklären kann, dass das Auto in nächster Zukunft wieder angemeldet wird, ist auch das rechtlich nicht erlaubt, denn es ist dann nicht von der Hand zu weisen, dass hier ein Altauto auf unerlaubte Art entsorgt wird. Es ist auch nicht gestattet, ein abgemeldetes Auto zu einem Ständer für Blumenkübel oder ähnliches umzuwidmen.

Ein Altauto bleibt ein Altauto, bis man es soweit zerlegt und alle "nassen" Teile soweit ausgebaut und sicher entsorgt hat, dass keine gefährlichen Flüssigkeiten, wie z. B. Altöl oder Bremsflüssigkeit mehr austreten können. Darin liegt vor allem die Problematik.

Bei einem Gemeinschaftsparkplatz können 100 Eigentümer/Vermieter 100x einverstanden sein, es ist trotzdem nicht erlaubt.

Georg63  16.12.2015, 14:43
@bwhoch2

Hast du dafür einen Paragrafen?

Wenn man ein Auto zur Kosteneinsparung abmeldet, weil man z.B. im Sommer Mopet fährt oder ein paar Monate im Ausland verbringt, oder oder, dann ist das intakte Fahrzeug kein Abfall und darf natürlich auf Privatgrund stehen, wenn es kein öffentlich genutzter Parkplatz ist und der Eigentümer einverstanden ist.

bwhoch2  16.12.2015, 15:01
@Georg63

Ich hab den Paragrafen nicht bei der Hand, aber die Behörden müssen immer illegale Altautoentsorgung vermuten, wenn irgendwo ein abgemeldetes Auto herum steht. Egal ob in einem umzäunten Grundstück oder auf einer nicht umzäunten Fläche oder direkt auf öffentlichem Grund. Ich habe ja geschrieben, dass zunächst niemand was sagen wird, wenn es sich um ein umzäuntes Grundstück handelt. Allerdings wird man das dann öfter mal nachsehen und wenn das Auto nach 2 oder 3 Monaten immer noch auf der gleichen Stelle steht, wird man gefragt. Wenn man dann erklären kann, dass man das Auto nur in der Sommersaison abgemeldet hat und das auch noch einigermaßen belegen kann, dürfte alles in Ordnung sein. Aus diesem Grund wurde z. B. auch das Saisonkennzeichen eingeführt, sodass es keinen Grund gibt, eine Auto deswegen ohne Kennzeichen irgendwo abzustellen und natürlich um Kosten für zusätzliche Kennzeichen zu sparen.

Aber sobald das Auto auf einem nicht umzäunten Gelände oder direkt an der Straße steht gibt es erst diesen berühmten Zettel am Fenster und danach wird abgeschleppt und danach kommt die richtig fette Rechnung.

Hintergrund ist, dass oftmals alte Autos einfach irgendwo abgestellt wurden. Niemand wußte, wem der Wagen gehört und wenn dann durch Vandalen das Fahrzeug nach und nach zerstört wurde und Flüssigkeiten ausliefen, wurde es auch noch gefährlich. Dies unterbinden die Behörden durch teilweise rigoroses Vorgehen.

In der Regel nein!

Wie willst du das denn dort hin, oder auch wieder weg bekommen? Schleppen darfst du es nur unter ganz vielen (engen) Bedingungen und am öffentlichen Straßenverkehr kann das Ding nicht teilnehmen!