Abgelaufene Rettungsdecke verwenden?
Hallo erstmal. Leider bin ich letztin frisch zu eine Unfall zugestoßen, u.A. als Ersthelfer. Ich habe in meinem Auto immer einen aktuellen und noch den davor verwendeten, aber abgelaufenen Verbandskasten. Macht man sich nun strafbar oder ist es verboten, aus diesem abgelaufenen Kasten, z.B. die Rettungsdecke zu verwenden, wenn mehrere Personen am Unfallort verletzt sind? Die eine Decke aus dem aktuellen Verbandskasten reichte nicht aus, also habe ich aus dem alten noch die Decke verwendet. Ist das ok oder nicht? Danke schonmal.
11 Antworten
Das "Verfallsdatum" eines Verbandskastens bezieht sich hier ob der ungünstigen Lagerungstemperaturen vor allem auf die Sterilität direkter Wundabdeckungen. Utensilien wie z.B. Einmal-Handschuhe und die Rettungsdecke leiden hier zwar auch, dort aber hauptsächlich in ihrer "Flexibilität" . ( Bruch- / und Reissfestigkeit )
Wenn die direkten Wundauflagen daher stets innerhalb der aufgedruckten Sterilitätsdaten vorhanden sind, aber notfalls mal ohne direkten Wundkontakt auch mal eine ältere Rettungsdecke oder ältere Einmal-Handschuhe und Mullbinden aus älteren / ergänzenden Beständen bei grösseren Unfällen mitbenutzt werden, so spricht nichts gegen deren Verwendung als ergänzende Beigabe neben den Mindestbeständen des eigentlichen Verbandszeuges.
Sterilitätssensible Verbandsmaterialien kannst und darfst Du in der Grundausstattung eines KFZ-Verbandskastens sogar einzeln austauschen, ohne gleich alles wechseln zu müssen.
In Deinem Fall sehe ich also keinerlei Problem, da Du einen "ordnungsgemässen" Verbandskasten ( Komplett ) ohnehin dabei hattest und dann nur noch ergänzend aus einem älteren ( ebenfalls mitgeführten Medikit ) noch andere Utensilien für andere Unfallbeteiligte mit verwenden konntest.
Nur bei den direkt kontaktierenden Wundauflagen würde ich im vorgesehenen Zweck keine ( sterilitätsgebundenen ) Kompromisse eingehen.
Ansonsten : Top !
Ich habe nicht davon geredet, hier "absolute Katastrophenfälle" anzunehmen. Und allgemein sprach ich nur davon, allgemein erst mal keine Kompromisse bei direkten Wundauflagen einzugehen.
Ich sagte nichts davon, sowas im absoluten Notfall generell auszuschliessen, wenn kein anderes Notmaterial mehr am Unfallort zur Verfügung stünde.
Aber wir wollen ja jetzt nicht von der eigentlichen Fragestellung in Spekulationen abgleiten. Wenn garnichts da wäre, dann müssten NOTFALLS auch ( getragene ) Kleidungsstücke als absolute Nothilfe der ersten Art herhalten .😉
Vielen Dank parhalia :)
Gerne geschehen. 😉
Nein, natürlich macht man sich nicht strafbar, wenn man hilt, egal, womit.
Es ist auch nicht strafbar, einen abgelaufenen Kasten im Auto zu haben, das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Die verwendung des Kastens ist aber auch keine Ordnungswidirgkeit. Das ist einach nur Erste Hilfe.
Es ist auch nicht strafbar, einen abgelaufenen Kasten im Auto zu haben, das ist eine Ordnungswidrigkeit
Ein "abgelaufener" Verbandkasten ist keine OWi, lediglich das Nichtmitführen eines Verbandkasten stellt eine OWi dar ;-)
Noch besser. Eine Straftat ist da jedenfalls hinten und vorne nicht zu sehen.
ich bin selbst Rettungssanitäter. Beim Tüv hat der Prüfer auch den abgelaufenen Verbandkasten moniert.
Willst Du auf der Str. tatsächlich eine sterile Wundversorgung durchführen, wenn in dt. Krankenhäusern noch die Keime kursieren ?
Also Tüv bestanden nach meiner Diskussion.
Schlimmer wäre eine unterlassene Hilfeleistung
Eine Rettungsdecke unterliegt ja keinem Verfallsdatum. So lange sie noch original verpackt ist, ist sie ja auch noch steril.
Nein natürlich machst Du dich nicht strafbar, dem Verletzten ist dies auch ziemlich egal ob die Decke nun irgendein Ablaufdatum hat oder nicht.
Zwar sollten z.B. Pflaster schon getauscht werden, da diese nicht mehr kleben nach einer gewissen Zeit, aber besser mit abgelaufenen Verbandsmaterial jemanden versorgen als gar nicht.
da diese nicht mehr kleben nach einer gewissen Zeit,
Ich habe im Gerätehaus einen Verbandskasten, der zw. 1975 und 1980 produziert wurde, bis 2001 immer im Auto gelegen hat und seit dem in besagtem Gerätehaus draußen. Dieser war Temperaturen von -25° im Winter und im Sommer +35° ausgesetzt, das ganze über die vielen Jahre hinweg.
Im letzten Sommer habe ich daraus ein Pflaster selber benutzt. Dieses hat ohne jegliche Beanstandung geklebt. Von daher sehe ich in dem "Verfallsdatum" eher einen anderen wirtschaftlichen Sinn, insbesondere in Bezug auf alle nicht klebenden Utensilien.
Du würdest also lieber weiterbluten/vieleicht verbluten lassen, als eine vielleicht nicht sterile Kompresse zu verwenden?
Hoffentlich bist du nie mein Ersthelfer.