Abgelaufene Rettungsdecke verwenden?

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Das "Verfallsdatum" eines Verbandskastens bezieht sich hier ob der ungünstigen Lagerungstemperaturen vor allem auf die Sterilität direkter Wundabdeckungen. Utensilien wie z.B. Einmal-Handschuhe und die Rettungsdecke leiden hier zwar auch, dort aber hauptsächlich in ihrer "Flexibilität" . ( Bruch- / und Reissfestigkeit )

Wenn die direkten Wundauflagen daher stets innerhalb der aufgedruckten Sterilitätsdaten vorhanden sind, aber notfalls mal ohne direkten Wundkontakt auch mal eine ältere Rettungsdecke oder ältere Einmal-Handschuhe und Mullbinden aus älteren / ergänzenden Beständen bei grösseren Unfällen mitbenutzt werden, so spricht nichts gegen deren Verwendung als ergänzende Beigabe neben den Mindestbeständen des eigentlichen Verbandszeuges.

Sterilitätssensible Verbandsmaterialien kannst und darfst Du in der Grundausstattung eines KFZ-Verbandskastens sogar einzeln austauschen, ohne gleich alles wechseln zu müssen. 

In Deinem Fall sehe ich also keinerlei Problem, da Du einen "ordnungsgemässen" Verbandskasten ( Komplett ) ohnehin dabei hattest und dann nur noch ergänzend aus einem älteren ( ebenfalls mitgeführten Medikit ) noch andere Utensilien für andere Unfallbeteiligte mit verwenden konntest.

Nur bei den direkt kontaktierenden Wundauflagen würde ich im vorgesehenen Zweck keine ( sterilitätsgebundenen )  Kompromisse eingehen.

Ansonsten : Top !

Bitterkraut  17.04.2016, 14:56

Du würdest also lieber weiterbluten/vieleicht verbluten lassen, als eine vielleicht nicht  sterile Kompresse zu verwenden?

Hoffentlich bist du nie mein Ersthelfer.

Parhalia  17.04.2016, 15:08
@Bitterkraut

Ich habe nicht davon geredet, hier "absolute Katastrophenfälle" anzunehmen. Und allgemein sprach ich nur davon, allgemein erst mal keine Kompromisse bei direkten Wundauflagen einzugehen.

Ich sagte nichts davon, sowas im absoluten Notfall generell auszuschliessen, wenn kein anderes Notmaterial mehr am Unfallort zur Verfügung stünde.

Aber wir wollen ja jetzt nicht von der eigentlichen Fragestellung in Spekulationen abgleiten. Wenn garnichts da wäre, dann müssten NOTFALLS auch ( getragene ) Kleidungsstücke als absolute Nothilfe der ersten Art herhalten .😉

Emelya 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 21:40

Vielen Dank parhalia :)

Parhalia  18.04.2016, 13:17
@Emelya

Gerne geschehen. 😉

Nein, natürlich macht man sich nicht strafbar, wenn man hilt, egal, womit.

Es ist auch nicht strafbar, einen abgelaufenen Kasten im Auto zu haben, das ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Die verwendung des Kastens ist aber auch keine Ordnungswidirgkeit. Das ist einach nur Erste Hilfe.

Antitroll1234  17.04.2016, 13:41

Es ist auch nicht strafbar, einen abgelaufenen Kasten im Auto zu haben, das ist eine Ordnungswidrigkeit

Ein "abgelaufener" Verbandkasten ist keine OWi, lediglich das Nichtmitführen eines Verbandkasten stellt eine OWi dar ;-)

Bitterkraut  17.04.2016, 13:42
@Antitroll1234

Noch besser. Eine Straftat ist da jedenfalls hinten und vorne nicht zu sehen.

ich bin selbst Rettungssanitäter. Beim Tüv hat der Prüfer auch den abgelaufenen Verbandkasten moniert.

Willst Du auf der Str. tatsächlich eine sterile Wundversorgung durchführen, wenn in dt. Krankenhäusern noch die Keime kursieren ?

Also Tüv bestanden nach meiner Diskussion.

Schlimmer wäre eine unterlassene Hilfeleistung

Eine Rettungsdecke unterliegt ja keinem Verfallsdatum. So lange sie noch original verpackt ist, ist sie ja auch noch steril.

Nein natürlich machst Du dich nicht strafbar, dem Verletzten ist dies auch ziemlich egal ob die Decke nun irgendein Ablaufdatum hat oder nicht.

Zwar sollten z.B. Pflaster schon getauscht werden, da diese nicht mehr kleben nach einer gewissen Zeit, aber besser mit abgelaufenen Verbandsmaterial jemanden versorgen als gar nicht.

KfzSVnrw  17.04.2016, 15:58

da diese nicht mehr kleben nach einer gewissen Zeit,

Ich habe im Gerätehaus einen Verbandskasten, der zw. 1975 und 1980 produziert wurde, bis 2001 immer im Auto gelegen hat und seit dem in besagtem Gerätehaus draußen. Dieser war Temperaturen von -25° im Winter und im Sommer +35° ausgesetzt, das ganze über die vielen Jahre hinweg.

Im letzten Sommer habe ich daraus ein Pflaster selber benutzt. Dieses hat ohne jegliche Beanstandung geklebt. Von daher sehe ich in dem "Verfallsdatum" eher einen anderen wirtschaftlichen Sinn, insbesondere in Bezug auf alle nicht klebenden Utensilien.