Ab wie viel Jahren darf man Taschenmesser kaufen?

3 Antworten

Beim Multitool wäre ich auch vorsichtig, weil es da welche gibt, die eine Klinge haben, die man mit einer Hand verriegeln kann und deshalb nicht führen darf..

Und man will doch ein Messer / Mutlitool / Taschenmesser immer dabei haben.

Zu deiner Frage - Wenn es dir einer verkauft, so früh /jung wie Du willst...

Sowas lässt man sich aber zur Firmung oder so schenken, das ist cooler!

PatrickLassan  04.07.2016, 07:24

Es gibt allerdings einen alten Aberglauben, wonach man keine Messer verschenken soll, da sie "die Freundschaft zerschneiden".

https://www.gutefrage.net/frage/stimmt-es-dass-man-keine-messer-verschenken-soll-weil-es-unglueck-bringt

Laestigter  04.07.2016, 12:00
@PatrickLassan

Oh Mist! - das hätte Ich vorher Googlen/ GFen sollen.

Haben unseren beiden Neffen jeweils ein "Schweizer" geschenkt!

Ist schon ein paar Jahre her, bis jetzt anscheinend gutgegangen, werde aber dran denken, wenn es beim nächsten mal wieder in Frage kommt (Neffen sind genug da..)  - Danke für die Info!

Normale Taschenmesser die man zweihändig öffnet unterliegen keiner Altersgrenze und dürfen auch geführt werden. Lediglich Waffen darf man erst mit 18jahren erwerben und besitzen. 

Klappmesser die man einhändig öffnen kann ( sogenannte Einhandmesser)und die verriegeln darf man auch schon als minderjähriger besitzen, nur ist das Führen ( öffentliches "dabeihaben") laut Waffengesetz paragraph 42a verboten.

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt noch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html