5 Antworten

Klar, kein Problem.

Darfst du ohne Altersbegrenzung besitzen.

Führen ist allerdings nach §42a WaffG eingeschränkt.

Allgemein gilt:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

GamerHDYT 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 23:57

Ohh, oki!
Vielen dank, für deine antwort!

Besitz: Ja

Führen: bei berechtigtem Interesse

GamerHDYT 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 23:56

Vielen dank, für deine antwort!

Erlaubt es zu besitzen: Ja.

Erlaubt es zu führen: Ohne entsprechenden Grund (z.B. Jagdausübung) Nein. Denn es handelt sich um ein Einhandmesser (Öffnungshilfe in der Klinge sowie eine Verriegelung der offenen Klinge).

Details was erlaubt ist siehe hier:

ist-es-erlaubt-in-der-oeffentlichkeit-ein-messer-zu-haben

Besitz erlaubt, führen verboten.

Woher ich das weiß:Hobby