Ab wie viel Schulden kann man allgemein Privatinsolvenz anmelden?

3 Antworten

Mit 1.000 € in Inso zu gehen wäre nicht clever. So eine Summe schafft man in Raten aus der Welt. Eine Inso taucht ca. 9 - 10 Jahre in allen Abfragen auf. Bei jedem Handyvertrag, Kredit oder anderen Geldangelegenheiten kommt das wieder hoch.

Die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers hängt nicht von der Summe ab.

Ein Gläubiger (der bekommt Geld) beantragt einen Mahnbescheid. Wenn du dem nicht widersprichst (mit i nicht ie) ist der gültig und wird ein Vollstreckungsbescheid. Dieser ist 30 Jahre gültig und enthält deine ursprüngliche Rechnung (Hauptforderung) plus Kosten. Dieser Vorgang dauert ein paar Wochen.

Wenn man so was hat (als Gläubiger), kann man nur für seinen eigenen Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher losschicken. Das kostet wieder Geld, dass man dir aufbrummt, er aber vorstrecken muss.

Rechnungen die nicht umgewandelt werden in einen Vollstreckungsbescheid verjähren am Jahresende des Rechnungsdatums + 3 Jahre.

Kallikalla 
Beitragsersteller
 18.07.2018, 20:17

Okay , aber wie ist das denn wenn man SChwierigkeiten hat die Schulden abzuzahlen ? weil man sich verkalkuliert hat? und die Abzahlung länger dauern würde ? Ist Inkasso und Onsolvenzverwalter das GLeiche ? Habe bei denen schon Ratenzahlung .

Realisti  18.07.2018, 20:30
@Kallikalla

Inkasso ist ein kaufmännisches Büro. (Immer darauf achten, dass es eine Zulassung vom Amtsgericht hat.) Wenn man z. B. Bäcker oder Elektriker gelernt hat, hat man nicht unbedingt Ahnung vom Mahnwesen. Oft haben viele Gläubiger keine Lust oder Zeit sich mit den Außenständen zu befassen. Sie schicken dann 2 - 3 Mahnungen (oder auch mehr) selber an den Schuldner. Wenn sie dann keinen Erfolg sehen, geben sie die Rechnung an ein Inkassobüro ab. Die mahnen dann im Auftrag des Gläubigers weiter. Die Kosten dafür schlägt man auf die Rechnungssumme. (Dafür gibt es aber Richtlinien und Grenzen. Nicht alles automatisch akzeptieren. Immer vorher prüfen.) Wenn die auch nicht weiter kommen, werden sie die Rechnung in einen Vollstreckungsbescheid (s. o.) umwandeln.

Erst wenn ein Vollstreckungsbescheid da ist, kann man dann damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Raten kann man mit beiden vereinbaren. Ab der ersten Rate erkennst du die Forderung komplett an. Erkundige dich, wo es kostengünstiger für dich ist. (Vermutlich beim Inkassobüro.) Laß es dir genau erklären und ausrechnen. Sie sollen es dir schriftlich geben, damit du es vergleichen und prüfen kannst. Notfalls hole dir Hilfe dazu.

Sage die Verrechnung soll zuerst auf die Hauptforderung erfolgen und erst dann auf die Kosten.

Erst wenn du ein gutes Gefühl dabei hast und Raten in einer Höhe sind, die du wirklich schaffst stimmst du zu.

Wenn du dann den Vollstreckungsbescheid abbezahlt hast, dann bitte darum ihn ausgehändigt zu bekommen. Sie sollen ihn entwerten (alle Zahlungen bestätigen) und dir zuschicken. Du verbrennst ihn dann am besten..

Es ist immer besser die Raten auf normalem Weg zu zahlen. Das ist sowieso das Erste was ein Insolvenzverwalter vereinbart. Privatinsolvenz macht keinen Sinn bei so kleinen Summen und vor dem Gerichtsvollzieher schützt sie auch nicht.

Das macht bei diesen kleinen Beträgen keinen Sinn.

Es gibt keine mindest Grenze ab wann man in die Inso gehen kann.