Ab welchem Datum wird man in eine neue SFK eingestuft, zum Jahreswechsel, oder zum "Jahrestag" des Versicherungsbeginnes?


19.01.2022, 09:28

Also, vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 war der Vertrag bei Versicherung A, und ab dem 01.01.2022 dann bei Versicherung B.

siola55  19.01.2022, 11:05

Seit wann hast du denn deinen Führerschein?

Riotroller 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 15:17

03.2018

5 Antworten

Da du bereits 3 Jahre deinen Führerschein besitzt, hast du bei den meisten Versicherern Anspruch auf die Führerscheinregelung mit Einstufung SF 1/2; hierzu benötigst du deine Mutter erst gar nicht - dem Versicherer einfach eine beidseitige und gut lesbare Kopie zukommen lassen mit der Bitte um Änderung in die Führerscheinregelung - damit verhinderst du eine Einstufung als Fahranfänger mit der SF 0 - oder besser noch die Rabattübertragung von der Mutter beantragen ;-)

Versicherungsbeginn war sogar der 25.06.2021...

Da wäre ja bereits die günstige Führerschein-Regelung mit 3 Jahren erfüllt gewesen und hätte dir als Versich.nehmer und Fahrzeughalter gleich dir selbst die schadenfreien Jahre angesammelt!

Da wäre eine ausführliche Beratung von einem Fachmann unbedingt erforderlich; der vermeintlich "billige" Versich.antrag ohne Hintergrundwissen als Laie im Versich.geschäft selbst online getätigt erweist sich hinterher als eine teure Variante von dir :-((

Da war der Umweg über die Mutter als VN unnötig...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte siola55 bestätigt

Wenn der Vertragsbeginn tatsächlich der 1.7. 2021 war (oder früher im Jahr), solltest du zum 1.1.22 in SF 1 gestuft werden, da der Vertrag mindestens ein halbes Jahr gelaufen ist.

Wenn der Vertragsbeginn aber erst der 2.7. (oder später) war, bleibst du in SF 1/2.

Dann wäre es aber gegebenenfalls ziemlich dumm von dir oder dem Berater gewesen, keine entsprechende Rückdatierung vorzunehmen.

Frage ist aber auch, was für einen Ablauf deine Versicherung hat. Ist es, wie eigentlich meistens, der 1.1. oder bist du bei einer der wenigen Versicherungen gelandet, die einen unterjährigen Ablauf haben?

Riotroller 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 09:35

Versicherungsbeginn war sogar der 25.06.2021. Meine aktuelle Versicherung ist genau ein Jahr gültig, d.h. bis zum 31.12.2022 00:00 Uhr.

Wenn der Vertragsbeginn tatsächlich der 1.7. 2021 war (oder früher im Jahr), solltest du zum 1.1.22 in SF 1 gestuft werden, da der Vertrag mindestens ein halbes Jahr gelaufen ist.

gibt es da ein Gesetz zu, oder ist das einfach agb der meisten Versicherungen?

kim294  19.01.2022, 09:37
@Riotroller

Das steht in den Versicherungsbedingungen. Aber so wie ich es kenne, ist das bei den meisten Versicherungen der Fall.

Riotroller 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 09:44
@kim294

ich habe eine dumme sache total vergessen, bei der alten Versicherung war ich nicht Versicherungsnehmer, sondern meine Mutter, ich war der Halter. Bei der neuen Versicherung bin ich der Nehmer und Halter. Macht das alles kaputt?

In den Versicherungsbedingungen steht:

Ein schadenfreier Verlauf liegt vor, wenn: – Du hattest in dem Versicherungsjahr mindestens 6 Monate ununterbrochen Versicherungsschutz. Dabei gilt Ruheversicherungsschutz nach Ziffer 14 nicht als Versicherungsschutz
wattdennnu2  19.01.2022, 10:31
@Riotroller
Macht das alles kaputt?

Ja!

Der Schadenfreiheitsrabatt gehört deiner Mutter.

Riotroller 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 10:47
@wattdennnu2

verdammt, danke trotzdem :D

Laut deinem Zusatz bist du nicht der VN, sondern deine Mutter - ergo hat sie die schadenfreien Jahre für sich angesammelt!!!

Also gestuft wird generell zum 1.1. jeden Jahres und der neue Beitrag wirkt sich dann zur nächsten Hauptfälligkeit aus...

Hast du denn keine Rabattübertragung von der Mutter beantragt??? Wohl alles selbst online ohne Versich.vermittler und ohne die nötigen Versich.kenntnisse abgewickelt!?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Riotroller 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 15:18
Hast du denn keine Rabattübertragung von der Mutter beantragt??? Wohl alles selbst online ohne Versich.vermittler und ohne die nötigen Versich.kenntnisse abgewickelt!?

ziemlich genau so, aber meine neue versicherung akzeptiert auch keine rabattübertragung, habe mit denen telefoniert

siola55  19.01.2022, 17:04
@Riotroller

Dann bleibt ja nur noch die Führerschein-Regelung!? Oder steht diese auch nicht in deren AKB (Allg. Kraftfahrtbed.)???

siola55  19.01.2022, 18:29
@Riotroller

...aber sowas klärt man doch vorher ab!?

Riotroller 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 19:16
@siola55

ja mit der führerschein regelung komme ich genau in 1/2

oder habe ich zum 01.01 immer noch 1/2, und dann ab dem 01.07.2022 erst SFK1? (letzteres ist ja eigentlich einleuchtender)

Es zählt für eine Besserstufung in der Regel das Kalenderjahr und nicht das Versicherungsjahr!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gestuft wird zum 01.01.

Ab wann die bessere SF Klasse dann auch Auswirkungen auf den Vertrag hat, kommt auf den Vertrag an. Aber das hast du doch sicherlich beim Wechsel berücksichtigt, oder nicht?