Ab Wann muss man Unterhalt zahlen, wenn man nicht weiß wer 100 % der Vater ist?
Hallo, ein Bekannter bekommt von seiner Ex Freundin höchstwahrscheinlich ein Kind. Es ist aber noch nicht sicher, da zwei Männer in Frage kommen. (Wenn das Kind auf der Welt ist wird ein Vaterschaftstest gemacht)
Ab wann muss man dann Unterhalt zahlen? Erst nachdem das Ergebniss vom Vaterschaftstest vorliegt oder schon ab dem Monat wo das Kind zur Welt kommt?
Wenn man erst zahlen muss nach dem der Verter feststeht, kann die Mutter das Vormonat (Zeitspanne bis das Ergebnis fest steht) einfordern oder nicht?
Ich hoffe es kann weitergeholfen werden!
Liebe Grüße
6 Antworten
Er bekommt ein Kind? Wohl umgekehrt.
Das Ergebnis des Vaterschaftstests abwarten und dann die Forderung nach Unterhalt der Kindsmutter. Fordert sie nichts, weil sie das Kind allein finanziert, dann muss er, ist er der Vater nicht zahlen. Das ändert sich dann, wenn das Kind volljährig wird und gegen beide Eltern Barunterhalt geltend machen kann.
Ist die Kindsmutter auf Leistungen der ARGE angewiesen, dann wird sie aufgefordert, den Unterhalt einzufordern.
erst muss die vaterschaft anerkannt sein. und dann ba dem monat in dem der unterhalt verlangt wird
àb dem termin, wo die vaterschaft anerkannt wurde
Ja. Wäre auch schlimm wenn es nicht so wäre. Dann würden sich ja zahlungsunwillige Väter der Feststellung der Vaterschaft möglichst lange entziehen.
Für den Anspruch auf Unterhalt ist die rechtliche Vaterschaft, und damit die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft Vorraussetzung.
Der Unterhalt kann aber rückwirkend ab Geburt gefordert werden, da der Unterhaltsberechtigte ja vor der Vaterschaftsfeststellung / Anerkennung an der Geltendmachung des Anspruches aus rechtlichen Gründen gehindert war. Dies setzt allerding voraus, das gleich nach der Anerkennung die Auskunft über das Einkommen oder der Unterhalt direkt verlangt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html
Es ist also nicht möglich dadurch Unterhalt zu "sparen" indem man die Anerkennung oder Feststellung möglichst lange hinauszögert.
Ab wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt wird ab dem 01. des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zur Erteilung der Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, oder eine entsprechende Klage rechtshängig geworden ist. Vorausgesetzt ist natürlich, dass ein Unterhaltsanspruch bereits dem Grunde nach bestand.
Deshalb unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Und die Mutter kann den Zeitraum zwischen Geburt und anerkennung der Vaterschaft mit nachfordern?