Ab Wann muss man Unterhalt zahlen, wenn man nicht weiß wer 100 % der Vater ist?

6 Antworten

Er bekommt ein Kind? Wohl umgekehrt.

Das Ergebnis des Vaterschaftstests abwarten und dann die Forderung nach Unterhalt der Kindsmutter. Fordert sie nichts, weil sie das Kind allein finanziert, dann muss er, ist er der Vater nicht zahlen. Das ändert sich dann, wenn das Kind volljährig wird und gegen beide Eltern Barunterhalt geltend machen kann.

Ist die Kindsmutter auf Leistungen der ARGE angewiesen, dann wird sie aufgefordert, den Unterhalt einzufordern.

erst muss die vaterschaft anerkannt sein. und dann ba dem monat in dem der unterhalt verlangt wird

àb dem termin, wo die vaterschaft anerkannt wurde

Sonja23 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 15:17

Und die Mutter kann den Zeitraum zwischen Geburt und anerkennung der Vaterschaft mit nachfordern?

ichweisnix  10.05.2016, 00:21
@Sonja23

Ja. Wäre auch schlimm wenn es nicht so wäre. Dann würden sich ja zahlungsunwillige Väter der Feststellung der Vaterschaft möglichst lange entziehen.

Für den Anspruch auf Unterhalt ist die rechtliche Vaterschaft, und damit die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft Vorraussetzung.

Der Unterhalt kann aber rückwirkend ab Geburt gefordert werden, da der Unterhaltsberechtigte ja vor der Vaterschaftsfeststellung / Anerkennung an der Geltendmachung des Anspruches aus rechtlichen Gründen gehindert war. Dies setzt allerding voraus, das gleich nach der Anerkennung die Auskunft über das Einkommen oder der Unterhalt direkt verlangt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html

Es ist also nicht möglich dadurch Unterhalt zu "sparen" indem man die Anerkennung oder Feststellung möglichst lange hinauszögert.




Ab wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Kindesunterhalt wird ab dem 01. des Monats geschuldet, in dem der Unterhaltspflichtige zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zur Erteilung der Auskunft über sein Einkommen aufgefordert wurde, oder eine entsprechende Klage rechtshängig geworden ist. Vorausgesetzt ist natürlich, dass ein Unterhaltsanspruch bereits dem Grunde nach bestand.

Deshalb unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

 http://www.asp-rechtsanwaelte.de/anwalt-fuer-familienrecht-scheidungsanwalt/unterhalt/kindesunterhalt/#Ab