Unterhaltverzicht unterschrieben, was muss man zahlen?
Hallo,
wenn man auf den Unterhalt (Alimente) verzichtet, kann die Frau dann für das Kind trotzdem Geld einfordern (z.B. Spielzeug, Kleidung, Schulausflüge?)
Sie hat bereits unterschrieben, dass sie auf Alimente verzichtet.
Kann mir hier wer weiterhelfen?
Dankeschön!
7 Antworten
Auf den Unterhalt verzichten kann sie nur, wenn sie dadurch nicht auf irgendwelche anderen Sozialleistungen angewiesen wird.
Ein solcher Verzicht wäre dann als sittenwidrig wieder aufzuheben.
Wenn sie jetzt also z.B. für den Schulausflug Sozialleistung beantragen würde, ist das ganze hinfällig
Ein Verzicht der Mutter ist eh nicht wirksam, sie kann daher fordern, was sie will. Sie verzichtet auf Leistungen, die einem anderen, also ihrem Kind zustehen und das geht halt eben nicht. Sie kann jederzeit Unterhalt einfordern, beantragt sie Sozialleistungen, wird das Amt den Unterhalt einfordern.
Man darf eben generell nicht einfach so auf Vorteile des Kindes verzichten aus eigenen Beweggründen. Das gleiche gilt z.B. jetzt in meinem Fall, da ich die Erbschaft für mein minderjähriges Kind ausschlagen will, der Vater ist verstorben. Das ganze geht dann an das Familiengericht und die müssen prüfen, ob das Erbe wirklich überschuldet ist, das dauert viele Monate. Ich darf aber nicht einen möglichen Nachteil für mein Kind mit der Ausschlagung bewirken, das wird geprüft und der Antrag ggf. abgelehnt.
Und Unterhalt ist immer ein finanzieller Vorteil, den eine Mutter ihrem Kind eben nicht einfach so verweigern darf. So lange die Mutter alleine klar kommt und nichts fordert, mischt sich keiner ein, aber so was kann sich schnell ändern in 18 Jahren.
Für dich kannst ein Unterhaltsverzicht unterschreiben; wäre aber unsinnig.
Für das Kind jedenfalls nicht möglich. Das wäre zudem auch gegen geltende Gesetze.
ich glaube, ein genereller verzicht auf den kindesunterhalt kann die mutter garnicht abgeben. der kindesunterhalt ist eben fürs kind.
Doch, auch die Mutter. Am besten liest Du Dir mal den Bericht durch:
Danke, wie vorhin gesagt, dass kann dann nur das Kind einfordern und nicht mehr die Mutter, wenn ich das so richtig verstanden habe.