Ab wann muss ich nach Mieterhöhungs-Ankündigung mehr zahlen?
Hallo! Mein Vermieter hat mich über eine mietpreisanpassung informiert. Die ist soweit rechtens. Das schreiben dazu habe ich am 29.1. erhalten, aber der Vermieter verlangt die neue Miete schon ab 1. april 2015. die Einverständnis-Erklärung dazu muss ich aber erst bis zum 28.4. zurück schicken. Müsste ich die erhöhte Miete dann nicht erst ab 1.5. Zahlen? (Gemäß der 3-Monats-Klausel) Danke für eure Meinung!
4 Antworten
Müsste ich die erhöhte Miete dann nicht erst ab 1.5. Zahlen?
Nein.
§ 558b BGB
Zustimmung zur Mieterhöhung
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
MfG
johnny
Nein, der Mieter schuldet die Miete mit BEGINN des dritten Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens, SOFERN ER ZUSTIMMT. Zustimmen muss er bis spätestens Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang. Im vorliegenden Fall ist das der 01.04. bzw. der 31.03. (1. Kalendermonat Februar, 2. Kalendermonat März, 3. Kalendermonat April) (§ 558b BGB)...
Wenn Du dem Mierhöhungsverlangen zustimmst mußt Du die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Monats nach Zugang zahlen.
Zugang - Januar
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Monat - Februar
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Monat - März
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Monat - April, ab dann ist die erhöhte Miete zu zahlen.
Sofern Sie zustimmen, ab April!