Ab wann muss ich nach Mieterhöhungs-Ankündigung mehr zahlen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Müsste ich die erhöhte Miete dann nicht erst ab 1.5. Zahlen?

Nein.

§ 558b BGB

Zustimmung zur Mieterhöhung

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

MfG

johnny

Nein, der Mieter schuldet die Miete mit BEGINN des dritten Kalendermonats nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens, SOFERN ER ZUSTIMMT. Zustimmen muss er bis spätestens Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang. Im vorliegenden Fall ist das der 01.04. bzw. der 31.03. (1. Kalendermonat Februar, 2. Kalendermonat März, 3. Kalendermonat April) (§ 558b BGB)...

Wenn Du dem Mierhöhungsverlangen zustimmst mußt Du die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Monats nach Zugang zahlen.

Zugang - Januar

  1. Monat - Februar

  2. Monat - März

  3. Monat - April, ab dann ist die erhöhte Miete zu zahlen.

Sofern Sie zustimmen, ab April!