Ab wann macht die Polizei eine Gefährder-Ansprache?
Weiß jemand, was alles vorliegen muss, damit die Polizei eine Gefährder-Ansprache macht?
Im aktuellen Fall geht es um eine Zeugenaussage bei der Polizei zu Ungunsten dieser beiden Personen. Die Personen wurden daraufhin von der Polizei selbst angezeigt. Es lagen insgesamt drei Zeugenaussagen vor.
Der betreffende Zeuge wurde seitdem zunächst mit bösen Blicken bestraft, dann wurde an der Wohnungstür randaliert und heute wurde der Zeuge bewusst körperlich angerempelt/gestoßen. All diese Vorfälle sind allerdings nicht beweisbar. Natürlich werden sie vom Zeugen als Bedrohung empfunden, es handelt sich um sehr aggressive Personen.
Wie hoch ist die Chance, dass hier eine Gefährder-Ansprache durch die Polizei gemacht wird? Der Sachbearbeiter bei der Polizei ist erst morgen wieder erreichbar und wird dann auch kontaktiert. Eine Einschätzung evtl. aufgrund von Erfahrungswerten von euch wäre echt nett.
1 Antwort
Für eine Gefährder-Ansprache braucht es meines Wissens eine Strafanzeige der gefährdeten Person zu Lasten des Täters. Wenn die Polizei den Sachverhalt der Gefährdung sieht, wird sie tätig werden und den Personen signalisieren, dass man auf sie aufmerksam geworden ist und sie "im Auge hat" sozusagen. Ab wann sie den Sachverhalt der Gefährdung als solchen einschätzt kann man leider nicht generell beantworten. Je mehr Details bekannt sind, desto besser auf jeden Fall.