Ab wann ist ein landwirtschaftlicher Betrieb gewerblich?
wie groß muss ein landwirtschaftlicher Betrieb sein, damit er als gewerblich eingestuft wird und nicht mehr als privat gilt?
7 Antworten
Gewerblich ist es, sobald du etwas verkaufst. Ob das nun Milch, Fleisch oder Getreide ist und in welcher Menge ist dabei unerheblich.
Es wird in der Landwirtschaft lediglich unterschieden zwischen Vollerwerb- und Nebenerwerbslandwirt.
Vollerwerbslandwirt= macht das (meist) hauptberuflich, unterliegt der Versicherungspflicht der Alterskasse und hat eine andere Besteuerung der Maschinen bzw Anhänger (grüne Nummernschilder).
Nebenerwerbslandwirt= macht das nebenbei und geht seiner regulären Arbeit nach. Hier fällt die Versicherungspflicht weg und die Maschinen werden ganz normal mit schwarzen Nummern gefahren.
Sobald du zb Getreide in die Mühle fährst oder Fleisch verkaufst, zählt das als Gewerbe und bedarf einer Anmeldung.
Das mal als grobe Übersicht :-)
Was ist denn der Hintergrund deiner Frage?
steuerliche, tierschutzrechtliche oder gewerberechtliche Aspekte ? In diesen Rechtsgebieten hat der Begriff "gewerblich" andere Bedeutungen.
eine Landwirtschaft kann NUR dann gewerblich werden, wenn der Landwirt Dienstleistungen für anderre durchführt (gilt als Gewerbe) oder einen Hofladen (Direktbetrieb) betreibt.
selbst dann MUSS der gewerbliche Anteil mehr als 50 % betragen, dann wird die Landwirtschaft gewerblich geprägt.
die Anzahl der Tiere ist EGAL (bei uns in der Gegend gibt es einen Hof mit mehr als 500 Milchkühen. das Dingens ist und bleibt Landwirtschaft)
Quelle?
Das hat nichts mit der Größe eines Betriebs zu tun.
Sobald du mit dem handel, der Produktion und dem verkauf von Waren und Dienstleistungen Gewinne erzielen willst ist es gewerblich.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist entgegen von Laienmeinungen NIE "privat!"
JEDER landw. Betrieb muß eine Steuererklärung tätigen und wenn er die Buchführungsgrenzen überschreitet, z.B. 60 000 Eu Gewinn, dann muß er auch buchführen.
Übliche Landwirtschaft hat einen vernünftigen mäßigen Viehbesatz, sodaß sie die Tiere überwiegend aus eigenen Futterquellen ernähren und die Gülle, den Mist auf eigene Flächen unterbringen kann.
Grob gesagt ca. 3 Vieh-Einheiten pro Hektar als Grenze.
Weiterhin ist "typisch Landwirtschaft", Rohprodukte zu erzeugen. Wer in hohem Maße Nudeln, Speiseeis, Schnaps, Wurst verkauft, ist ein "Gewerblicher". Wer sich wie ein Bäcker verhält, ist ein Bäcker. Wer sich wie ein Metzger verhält, ist ein Metzger.
Um nicht mit dem ganzen Betrieb gewerblich zu werden, bildet man daher "gewerbliche Nebenbetriebe", sodaß der Steuer-Hammer nicht auf den ganzen Betrieb niedersaust.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist entgegen von Laienmeinungen NIE "privat!"
aha … und experten kennen den unterschied zwischen privatunternehmen und staats/öffentlichen unternehmen/betriebe … ;-)
ob landwirtschaft, schmiede oder schneiderei … alle sind unternehmen/betriebe
Wenn eine GV anzahl je Hektar überschritten wird rutscht ein Betrieb automatisch ins Gewerbe. Die genaue zahl weiß ich aber nicht.
Es kann somit sein das ein Betrieb mit 20 Kühen ins gewerbliche rutscht wenn dieser nur ganz wenig Fläche hat. Ein Betrieb kann aber auch 2000 Kühe haben und noch als normaler Landwirtschaftlicher Betrieb laufen.