6-Tagewoche erlaubt?
Ich bin gelernte Einzelhandelskauffrau, wo man auch Samstags arbeiten muss und kenne es so, dass man einen freien Tag in der Woche bekommt, wenn man Samstags arbeitet. Nun bin ich zur Zeit Reinigungskraft und soll im Juli 3 Wochen lang 6 Tagewoche arbeiten.
ist das rein rechtlich okay eine 6 tage woche zu haben ?
6 Antworten
ist das rein rechtlich okay eine 6 tage woche zu haben ?
Ja, ist es.
Das Arbeitszeitgesetz geht sogar von einer Sechs-Tage-Woche aus. Es besagt im § 3 dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden täglich nicht überschreiten darf, dass aber in Ausnahmen bis zu 10 Stunden/täglich möglich sind.
Innerhalb von 24 Wochen oder sechs Monaten darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten.
Du siehst, das Arbeitszeitgesetz bezieht sich auf eine 6-Tage-Woche mit täglich 8 Stunden Arbeit. Es sagt auch eindeutig dass "Werktage" im Sinne des Arbeitszeitgesetzes alle Tage außer gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen sind, also Montag bis einschließlich Samstag.
Ja, das liegt im gesetzlichen Rahmen.
Daraus ergibt sich eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48
Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert
werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24
Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten
werden. Daraus ergibt sich eine kurzfristig mögliche maximale
Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wochenarbeitszeit#Rechtslage_in_Deutschland
Du musst immer unterscheiden, zwischen dem was gesetzlich vorgeschrieben ist und ob ein Tarifvertrag nicht besserre Konditionen bietet.
6-Tagewoche ist gesetzlich geregelt. Mag sein, dass Du die 5-Tagewoche aus einen spezioell ausgehandelten Tarifvertrag kennst, dann bekommst Du auch einen Tag für den gearbeiteten Samstag gutgeschrieben.
Nicht unbedingt fair. Auch unfair finde ich, dass man im Einzelhandel meist 6 Tage Urlaub für eine Woche nehmen muss.
ist das rein rechtlich okay eine 6 tage woche zu haben ?
Ist erlaubt.
Nun bin ich zur Zeit Reinigungskraft und soll im Juli 3 Wochen lang 6 Tagewoche arbeiten.
Wofür man dann einen Ausgleich erhält.
6 Tagewoche ist erlaubt, der gesetzliche Urlaubsanspruch erhöht sich dadurch.