25er roller mit am Führerschein sozius mitnehmen?
Hi, habe mein 25er Roller angemeldet und besitze a1 Führerschein. darf ich mit meinem 25er roller sozius (beifahrer)mitnehmen?
5 Antworten
Ein Mofa ist grundsätzlich ein einsitziges Fahrzeug. Hast du für die zweite Person Fußrasten, ist Platz für die zweite Person da, dann geht das schon.
Mit Klasse AM darf man Kleinkrafträder fahren, die max. 45km/h fahren. Es heißt also maximal. Es können aber auch Fahrzeuge sein, die eben nur 25km/h fahren.
In den Papieren wird die jeweilige Höchstgeschwindigkeit eingetragen. Wird auch die Ein- oder Zweisitzigkeit dort vermerkt? Ich glaube nicht. Für die Einstufung als Mofa reicht es m.W., wenn die bbH von 25km/h eingetragen und der zweite Sitz einfach verbaut ist.
Wird auch die Ein- oder Zweisitzigkeit dort vermerkt? Ich glaube nicht
Die Zahl der Sitzplätze ist eingetragen, zumindest bei allen Papieren, die ich besitze.
Bei neueren Fahrzeugen mit COC steht dort nur noch "r1:1c" für Einsitzer oder "r1:1c;r2:1c" für Zweisitzer.
Hallo,
auf einem Mofa darf keine Person mitgenommen werden.
Nur auf Rollern ab 45, darf eine weitere Person mitgenommen werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 21 Personenbeförderung (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
- 1.
- auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
...
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html
Du könntest jedoch auch die Papiere vom Roller ändern lassen, so dass dieser wieder 45 km/H fahren darf.
Dann darfst Du auch jemanden mitnehmen.
Nur auf Rollern ab 45, darf eine weitere Person mitgenommen werden.
Ach verdammt, dann darf ich auf meiner Kreidler ja niemanden mitnehmen, ist ja nur ein Mokick bis 40 km/h...
Die Geschwindigkeit ist nebensächlich, es muss ein KKR sein und zwei Sitzplätze haben, eine Mindestgeschwindigkeit ist nicht vorgeschrieben..
Naja mein bruder hat 25er lappen und ich a1.
Hab grad kein Motorrad und wollte solange von meinem Bruder fahren
Nein, darfst Du nicht da ein Mofa ein einsitziges Fahrzeug ist.
Da Du aber eine Fahrerlaubnis besitzt liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.
Die Mitnahme einer zweiten Person auf einem Mofa kostet Dich dann lediglich 5€ [in Worten: Fünf] Verwarnungsgeld.
Dein Sozius wird ab dann aber zu Fuß gehen müssen und eine eingehendere Untersuchung des Fahrzeugs sowie Deiner Personalien usw. ist auch nicht ausgeschlossen.
Kann ich im Moment auch nicht beantworten.
Für den Fragesteller würde das aber nur den Unterschied machen: 5€ oder nicht weil er ja A1 hat.
Nein, wird es nicht. Lt Deiner Betriebserlaubnis ist und bleibt es ein Mofa.319506Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu.in Mofa ist immer ein einsitziges Fahrzeug.
Wenn Du AM hast, dann entdrossel den Roller und laß das durch den TÜV / DEKRA abnehmen und die Papiere bei der Zulassungsstelle korrigieren. Kostet ca 55 EUR zusammen.
Wenn das Fahrzeug in den Papieren für 2 Personen zugelassen ist dann ja.
Was bei einem Mofa grundsätzlich nicht der Fall sein kann.
Es wäre auch möglich sich die Papiere auf 2 Sitze ausstellen zu lassen (wäre den glaube ich aber nicht mehr mit der Mofa Prüfbescheinigung fahrbar, da bin ich mir aber nicht ganz sicher). Das ist ganz klar nicht die Regel, aber dennoch nicht unmöglich. Genau deshalb habe ich die Antwort so formuliert das es darauf an kommt was in den Papieren steht.
Zweisitzige 25km/h-KKRs sind selten, aber es gibt sie.
Es wurden schon öfter irrtümlich "Mofa"roller verkauft, bei denen im COC noch der r1:1c;r2:1c-Eintrag stand. Waren mit 25 km/h eingetragen, nur hatten die Chinesen dabei übersehen, dass Mofas hierzulande einsitzig sein müssen. Sowas fällt dann trotz der geringen Geschwindigkeit in die Kategorie KKR.
In den Niederlanden gibt es die "Snorfiets" - ebenfalls 25 km/h und zweisitzig ;)
Grundsätzlich steht doch 25er Papiere als Einsitzer und nicht 2.
Ich bin mir nicht 100% sicher. Die 25km/h sind bei einem Mofa eingetragen. Ist die Einsitzigkeit auch in den Papieren eingetragen? Ich dachte, bbH in den Papieren, Einsitzigkeit wird sichtbar hergestellt durch Abnahme der Fußrasten und Anbringen der Satteltasche, was NICHT in den Papieren eingetragen ist. Somit würde man durch Entfernen der Satteltasche aus dem Mofa wieder ein AM-Fahrzeug machen, welches aber nur 25km/h läuft.
Oder liege ich da falsch?