48 Stunden/ 5 Tage Woche tankstelle

4 Antworten

Wie Hexle2 schon richtig antwortet, die der Ausschluss von Pausen - wenn es denn tatsächlich so ist - ungesetzlich.

Nicht in Ordnung ist allerdings auch die Vereinbarung zur Arbeitszeit selbst!

Eine Arbeitszeit von 48 Stunden ohne eingeschlossene Pausen, verteilt auf 5 Tage, bedeutet eine regelmäßige Arbeitszeit von 9,6 Stunden (9 Stunden 36 Minuten) pro Arbeitstag.

Das Arbeitszeitgesetzt § 3 erlaubt nur eine werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, bei 5 Werk-/Arbeitstagen also 40 Stunden. Zwar ist eine Verlängerung auf 10 Stunden erlaubt, aber nur, wenn es innrhalb von 26 Wochen einen Ausgleich gibt, der wieder zu druchschnittlich 8 Stunden führt.

Mit dieser Gesetzesvorschrift ist die Vereinbarung einer regelmäßigen Arbeitszeit von 9,6 Stunden pro Werktag nicht zu vereinbaren.

Die vertraglcihe Verpflichtung zu 48 Arbeitsstunden bei 5 Arbeitstagen ist daher genaus so gesetzeswidrig wie der Ausschluss von Pausen während dieser Arbeitszeit!

Agantis 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 21:11

Vielen dank für die infortmationsreiche Antwort an beide. Stimmt es das der Vertrag, bei Unterschrift nun gültig ist, oder unter den genannten Gesichtspunkten Vertragswidrig und somit nichtig ist?

Familiengerd  06.02.2013, 21:55
@Agantis

Verträge enthalten zur Absicherung sehr häufig eine sogenannte "salvatorische Klausel".

Sie besagt:

Ist in einem Vertrag eine bestimmte Vereinbarung nichtig (weil z.B. mit dem Gesetz nicht vereinbar), so sollen die anderen Vereinbarungen davon unberührt bleiben und Bestand haben; die nichtige Vereinbarung fällt entweder weg oder wird durch eine entsprechend gesetzeskonforme Regelung oder direkt gesetzliche Norm ersetzt.

In einem Arbeitsvertrag ist der zentrale Gegenstand die Vereinbarung über die Leistung des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung in einer bestimmten Zeit) und über die entsprechende Gegenleistung des Arbeitgebers (Lohn) - oder auch umgekehrt.

Hier kann nun eines dieser beiden Vertragselemente (in Deinem Fall die Arbeitsleistung/-zeit mit Pausenregelung) nicht einfach wegfallen, weil es dem Gesetz nicht entspricht, denn dann wäre der ganze Vertrag hinfällig, weil ihm dann eine zentrale Grundlage fehlen würde. Also muss an seine Stelle entweder direkt die entsprechende gesetzliche Regelung treten oder eine Regelung, die sich jedenfalls innerhalb der Gesetze bewegt.

So jedenfalls, in der vorliegenden Form, mit diesem Inhalt, hat der Vertrag juristisch keinen Bestand und muss in den entsprechenden Punkten (Arbeitszeit und Pausenregelung) gesetzeskonform neu verhandelt werden, wenn nicht direkt die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eintreten sollen.

Die Wochenstunden sind rechtlich in Ordnung.

Arbeitszeitgesetz § 3: "Die werktägliche Arbeitszeit der AN darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden:"

Was rechtlich nicht in Ordnung ist, ist die Mißachtung des § 4 Arbeitszeitgesetz: " Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen AN nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Familiengerd  06.02.2013, 17:49

Bei der Kritik an den Pausen stimme ich 100%ig mit Dir überein - nicht aber bei Deinem ok zu den Wochenstunden.

Die Vereinbarung einer regelmäßigen arbeitstäglichen Arbeitszeit von 9,6 Stunden kollidiert eindeutig mit § 3 Arbeitszeitgesetz!

Wenn du angenommen hast,wirst du doch damit einverstanden sein,oder?

Familiengerd  06.02.2013, 17:34

Nicht alles, was man unterschreibt, ist allein schon deswegen rechtens!!

Hier z.B. betrifft es die ignorierten Vorschriften zur Pausenregelung!

Fehlt nur noch die Bemerkung: "Wenn der chef das will, dann musst du das!" :-((

Agantis 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 17:23

Die standen zu zweit vor mir und ich war so doof und habe den unterschrieben, da sie meinten "brauchst du nicht durchlesen kannst du gleich unterschreiben" hab ihn trotzdem mal überflogen bloß mir fielen die 48 Stunden später auf.

Mouse0815  06.02.2013, 17:28
@Agantis

Naja,ich hoffe du lernst wat draus...Erst lesen,dann unterschreiben...Ich dachte bis vor kurzem auch,dass ja theoretisch ne 40h Woche eingeführt wurde,aber hier wurde diese Antwort niedergemacht,also stimmts wohl nicht mehr..

Du hast den Vertrag unterschrieben, damit ist das rechtens. Die Höchstarbeitszeit ist 48 Stunden.

Familiengerd  06.02.2013, 17:34

Nicht alles, was man unterschreibt, ist allein schon deswegen rechtens!!

Hier z.B. betrifft es die ignorierten Vorschriften zur Pausenregelung!

Fehlt nur noch die Bemerkung: "Wenn der chef das will, dann musst du das!" :-((

Rheinflip  06.02.2013, 19:43
@Familiengerd

Die Höchstarbeitszeit in D ist 48 Stunden. Pausenzeiten werden niemals in die Arbeitszeit einbezogen. Also ist das rechtens, wenn man sich darauf einlässt.

Es macht nichts, wenn du keine Ahnung vom Arbeitsleben hast, Gerd, aber spam hier nicht rum.

Familiengerd  06.02.2013, 22:07
@Rheinflip

Ja, die Höchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden, das ist richtig - aber an 6 Werktagen (also die Tage Montag bis Samstag)!

Hier geht es jedoch um 48 Stunden an 5 Werktagen - und das ist eben mehr, als es das Gesetz regelmäßig erlaubt!

Im Übrigen bleibt meine Aussage richtig: Nicht alles, was man unterschreibt, ist alleine schon deswegen rechtens!!

Wenn Du meinst, ich hätte keine Ahnung vom Arbeitsleben, dann scheinst Du mich ja gut zu kennen! -- grins --

Ich empfehle Dir jedenfalls, bei entsprechender Lesekompetenz, die genau Lektüre der Gesetzestexte - und auch meiner Antwort weiter oben, anstelle der Äußerung von unqualifizierter Polemik!