42,5 Stundenwoche zulässig?

3 Antworten

Die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden steht im § 3 Arbeitszeitgesetz: "Die werktägliche Arbeitszeit der AN darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oderr innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden"

Das bedeutet, dass der Wochendurchschnitt nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. Die Wochenstunden sind auf Werktage ausgelegt und da der Samstag ein Werktag ist, sind das dann im Schnitt 6 X 8 Stunden.

ScaniaMF 
Beitragsersteller
 12.07.2013, 23:39

Auch dir THX.

Was der Lehrer sagt ist im Prinzip richtig, so wie er es anscheinend ausgedrückt hat, ist es Unfug.

Es sind 8 Stunden an 6 Tagen pro Woche erlaubt, also 48 Stunden. Die dürfen ohne Probleme auch an 5 Tagen geleistet werden.

Familiengerd  12.07.2013, 21:53

Es sind 8 Stunden an 6 Tagen pro Woche erlaubt, also 48 Stunden. Die dürfen ohne Probleme auch an 5 Tagen geleistet werden.

Das ist falsch und widerspricht dem Arbeitzeitgesetz!!

Dort heißt es in § 3 Satz 1 (lassen wir die Verlängerungsmöglichkeit einmal außen vor):

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

Und bei 5 Werktagen sind das dann eben 40 Stunden und keine 9,6 Stunden wie bei Deinem obskuren Verteilen von 48 Stunden bei 6 Werktagen auf nur 5 Werktage!

Mikkey  13.07.2013, 12:38
@Familiengerd

Wenn Du einzelne Sätze aus gesetzlichen Bestimmungen aus ihrem Zusammenhang reißt, kann nichts richtiges herauskommen. Lies die Bestimmung (wurde hier bereits von Hexle [DH]) vollständig zitiert einfach mal zuende.

Familiengerd  14.07.2013, 14:19
@Mikkey

Wenn Du einzelne Sätze aus gesetzlichen Bestimmungen aus ihrem Zusammenhang reißt,

Und wo ist da - bitteschön - etwas "aus dem Zusammenhang gerissen"? Was fehlt denn und würde dann welchen "Zusammenhang" wiederherstellen?

Der Satz 1 aus § 3 ist schlicht und eindeutig.

Um Deine Rechnung einmal weiter zu führen, wenn Du sagst 48 erlaubte Wochenstunden dürften auch auf 5 Tage verteilt werden ohne Ausgleich:

48 Stunden bei 6 Tagen = 8 Stunden täglich, bei 5 Tagen = 9,6 Stunden täglich? bei 4 Tagen dauerhaft 10 Stunden (als Obergrenze) täglich??

Das Arbeitszeitgesetz sagt übrigens nicht, dass 48 Stunden in der Werkwoche erlaubt sind, sondern es sagt, dass werktäglich 8 Stunden erlaubt sind! Wer von erlaubten 48 Stunden in der Woche ausgeht und das dann auf 5 oder weniger Tage umlegt, will das Pferd von hinten aufzäumen und widerspricht § 3 Satz 1 des Gesetzes (lassen wir dabei mal die Ausnahmen - evtl auch durch tarifliche Regelungen - außen vor)!