4 monate auf 3 jahre bewährung sitze ich bloss die 4 monate oder voll die 3 jahre 4 monate ab
habe bewährung bekommen und sollte mich regel mässig bei meiner bewährungs helferin melden und nu habe ich von gericht post bekommen und soll gegen meine bewährung verstossen haben weil ich angeblich um gezogen bin ohne das zumelden was aber nicht stimmt
10 Antworten
die bewährungszeit läuft drei jahre. wenn du in dieser zeit dir etwas zu schulden kommen lässt, dann musst du die vier monate zu denen du verurteilt worden bist absitzen. sprich mit deinem bew. helfer, der wird dich unterstützen. eigentliche werden strafen welche zur bewährung ausgesetzt werden, nur bis zu zwei jahre beim gericht ausgesprochen. darüber hinaus sind das eigentlich bewährungen aufgrund einer vorzeitigen haftentlassung. so ist mir das geläufig.
verurteilt bist du offensichtlich zu 4 monaten - die drei jahren sind deine bewährungsfrist - wenn du innerhalb der drei jahren dir etwas zu schulden kommen lässt, musst du die 4 monate absitzen...ob die umstände die du angegeben hast dazu führen, dass du die strafe antreten musst, können wir hier nicht klären - frag deinen bewährungshelfer
Du bist zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt wurden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Bewährungszeit beträgt bei dir 3 Jahre. Das bedeutet, dass du innerhalb dieser 3 Jahre keine weiteren Straftaten begehen darfst und auch nicht gegen Bewährungsauflagen verstoßen darfst.
Wenn du deinen Aufenthaltsort nicht gewechselt hast ohne dieses dem Gericht mitzuteilen, so kläre dieses unverzüglich, am besten mit deinem Bewährungshelfer (wenn du einen unterstellt bist).
Sollte du diesen Vorwurf allerdings nicht ausräumen können, so würde deine Strafe von 4 Monaten vollstreckt werden, die du dann absitzen muss.
Die 4 Monate ist die Strafe die du mal bekommen hast und deine Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, das heißt du darfst dir 3 Jahre nichts zu schulden kommen lassen,sonst mußt du die 4 Monate absitzen....
Abzusitzen sind im schlimmsten Fall die 4 Monate. Das mit den 3 Jahren bedeutet, dass man sich 3 Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen darf und nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen darf. Sonst wird die Strafe vollstreckt.