Hallo Leute,
heute war bei uns in NRW ja wieder Schulstart, was auch im Fall von mir und meiner Schwester mit Lehrerwechsel verbunden war. Unter anderem hat meine Schwester einen neuen Sportlehrer, bei dem sie auch gleich heute in den letzten beiden Stunden Unterricht hatte. Dabei hat er erstmal alle Formalia besprochen und seine Anforderungen und Pläne für das Schuljahr vorgestellt.
Nach der Stunde hat sie noch mit ihm gesprochen, um etwas zu klären. Meine Schwester macht seit dem sie in der Schule ist, also seit der ersten Klasse im Sportunterricht barfuß mit, was bisher auch noch nicht zu Problemen geführt hat. Ihr neuer Sportlehrer lehnt das allerdings ab und hat ihr im Gespräch deutlich gemacht, dass er erwartet, dass sie sich bis zur nächsten Stunde, also nächste Woche Donnerstag, Sportschuhe kauft und ab sofort im Sportunterricht anzieht.
Die Schulordnung sieht diesbezüglich nichts vor. Dort steht sinngemäß: „Im Sportunterricht werden geeignete, abriebfeste Sportschuhe getragen oder barfuß mitgemacht“. Dieses Teil steht in der Hallenordnung und die wird vom Schulträger, also in unserem Fall vom Stadtrat festgelegt. Anhand dessen würde ich sagen, dass es erlaubt ist, weiterhin barfuß mitzumachen.
Über die Vor- und Nachteile davon kann man streiten, meine Schwester ist jedenfalls, wie das eben bei einer 15 Jährigen so ist, nicht bereit, sich zu verändern, weil sie es seit Jahren und sehr gerne macht und sie möchte die Anweisung ihrer Sportlehrers ignorieren. Ich als großer Bruder sowie meine Eltern möchten die Sache deshalb lieber vorher sinnvoll klären, anstatt den Wut des Lehrers zu provozieren, denn dieser schien auch recht überzeugt von seiner Meinung. Sowohl versicherungstechnisch, als auch von der Verantwortung würden ihnen bei einer Verletzung keine Probleme erwarten, das ist bereits mit den vorherigen Sportlehrer abgeklärt worden. Deshalb ist meine Frage, ob ein (Sport-)lehrer über die Schulordnung hinweg weitere eigene Regeln aufstellen kann? Muss er seine Regeln begründen? Kann man dagegen angehen und wie lässt sich das Problem am besten klären? Vielen Dank für eure Antworten!
Liebe Grüße, Elias.
Ob drei Klausuren pro Woche verboten ist, hängst stark vom Bundesland und der Klassenstufe ab. Das kann man nicht so pauschal sagen.