35% Anstieg Miete bei Neuvermietung?
Hallo,
Im März gab es einen Eigentümerwechsel unserer Mietwohnung. Wir haben fristgerecht gekündigt und mitbekommen, dass die neue Kaltmiete um 35% gestiegen ist. Dabei haben wir selber nur knapp 1 Jahr hier gelebt und haben im Vergleich zu unseren Nachbarn schon die höchste Miete gezahlt.
Es kann uns natürlich egal sein, da wir die neue Miete nicht zahlen müssen und die neuen Mieter werden bestimmt auch bereit sein den Preis zu zahlen, aber gibt es eine Möglichkeit dies zu melden? Irgendwie kann ich das nicht so hinnehmen..
Danke und LG
2 Antworten
Es handelt sich doch um eine Neuvermietung - da gilt nicht die Kappungsgrenze.
Dort, wo eine Mietpreisbremse gilt, bildet die ortsübliche Vergleichsmiete den Maßstab für die Höhe des Mietpreises bei Neuvermietungen.
Alles Gute für dich!
Das bezieht sich auf die Regularien einer Mieterhöhung, nicht aber auf die Ausgangsmiete bei Vertragsabschluss.
Der Vermieter darf die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete noch nicht erreicht ist. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Kappungsgrenze.
In 385 Städten und Gemeinden darf der Vermieter die Miete sogar nur um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen. Dazu haben elf Bundesländer sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnungen erlassen.
In einem laufenden Mietverhältnis darf der Vermieter die Miete also immer nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Das ist die absolute Obergrenze. Nur wenn die bisherige Miete unter der ortsüblichen Miete liegt, kommt die Kappungsgrenze ins Spiel. Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen. An diese Kappungsgrenze muss er sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) halten (§ 558 Abs. 3 BGB).
Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine Mietpreisbremse - dann darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Zur Beantwortung der Frage ist die Mitteilung über den Standort des Mietshauses notwendig. Also lass die Hosen runter....
„Hinsichtlich einer Erhöhung des Mietpreises bei Neuvermietung ist die Kappungsgrenze zu beachten. So darf der Vermieter grundsätzlich die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhöhen“.
Sie gilt doch gerade bei Neuvermietung?