30 Stunden Woche, habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Hallo liebe gutefrage.net community!
Seit etwa 2einhalb monaten bin ich dabei, mich aus der bedarfsgemeinschaft meiner mutter zu lösen und habe soweit alles geschafft, die einzige Frage die noch offen ist, stellt sich wie folgt:
Erfülle ich die notwendigen Kriterien um Kindergeld zu beziehen? Ich bin 19 Jahre alt, im moment noch nicht in der Ausbildung/im Studium (termin für dieses Jahr verpasst), Arbeite deshalb 30 Stunden in der Woche als Teilzeit Kraft.
Wenn ich die Kriterien erfülle, weis jemand welche Unterlagen ich benötige? Wohne in München und möchte nicht unbedingt nach passau fahren, ohne die nötigen unterlagen dabei zu haben!
Vielen Dank im vorraus und Liebe Grüße!
8 Antworten
Hallo erstmal, dies dürfte ja auf dich zutreffen:
b) Kind ohne Ausbildungsplatz
Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. Die Berücksichtigung als Kind ohne Ausbildungsplatz setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist.
Nachzulesen unter dem Link: www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.3
wenn du in der ausbildung bist ja!
da du schon über 18 bist nicht, erst wenn deine ausbilldung/ studium beginnt. Oder fragst mal direkt nach.
Ohne Rechtsanwalt zu meinen, würde ich meinen, wenn das Kind arbeitet, entfällt die Berechtigung. http://www.gutefrage.net/frage/mit-19-von-zuhause-ausziehen-abitur-und-400euro-job
nichtmehr ganz so aktuell, bei meiner mutter wohne ich nichtmehr und ich verdiene mittlerweile das doppelte, so um die 850 euro netto! im großraum münchen sind die wohnungen jedoch ziemlich teuer. bleibt wohl nurnoch die wg?
Danke für die Antwort!
Bei einem festen Einkommen hast Du keinen Anspruch mehr. "Kindergeld" kriegt man nur solange, wie das "Kind" nicht auf eigenen Beinen steht...das ist bei Dir ja der Fall!
Hallo nochmal, also Unterlagen/Formulare gibt's hier:
Kindergeld/-formulare gibt's auch bei deiner zuständigen Arbeitsagentur/Familienkasse bzw in deinem zuständigen Job-Center! Gruß siola
Alle Unterlagen gibt es im Download der Arbeitsagentur, du kannst auch die Familienkasse direkt anrufen. Besuche dort sind eher unüblich.
Wenn du nicht in Ausbildung bist und arbeitest bekommst du kein Kindergeld. Mit 30 Stunden ist das mehr als eine Nebentätigkeit, daher wirst du höchstwahrscheinlich kein KG bekommen.
bin ich eben nicht, hab dieses Jahr den Anmeldungstermin verpasst... bin ich sozusagen "ausbildungssuchend" und somit trotzdem berechtigt? (habe schon einige bewerbungen für 2013 abgeschickt)