3 kinder (3,7,9) alleinerziehend und ärger mit jc
ich bin allein erziehend mit drei kindern,meine kleinste ist gestern 3 geworden ich habe vor ca 6 wochen das glück gehabt einen 450 € job zu finden den ich zeitlich so einbinden kann das ich keine betreuungs schwierigkeiten für meine kinder habe. am freitag habe ich im briefkasten eine einladung vom jobcenter bekommen ich dem sie mich für einen termin einladen( mit rechtsfolge belehrung natürlich) in dem sie mir die arbeits aufnahme (maßnahme etc) aufzwingen wollen. ich rief den sachbearbeiter eben an da ich keinen sinn in dem termin sehe ,weil ich ja bereits aus eigener bemühung einen job gefunden habe und den jetzt auch nicht aufgeben möchte.
nun zu meiner frage: DARF ER MICH ZWINGEN MEINEN JOB WIEDER AUFZU GEBEN ?
DARF ER MICH SANKTIONIEREN WENN ICH ES ABLEHNE IRGENDWELCHE MA?NAHMEN ZU MACHEN?
ich finde es schrecklich das man sich darauf versteift alle in irgendwelche sinnlosen maßnahmen zu stecken hauptsache die nr ist vom tisch. ich bin weder faul noch dumm, ich habe drei kinder für die ich sorgen will und muss .ich habe die kinder nicht aus langeweile bekommen und meinen willen selbst was zu tun habe ich bewiesen in dem ich mir ohne aufforderung den job gesucht habe! also bitte keine kommentare wie "haste angst vor arbeit" oder"typisch alleinerziehende faul unorganisiert" oder" was haste gedacht kinder kriegen und nur auf der couch sitzen ".....bla bla solche dinger brauch ich nicht. mir ist diese frage wichtig weil ich einfach nicht als marionette des sachbearbeiters gelten möchte!
5 Antworten
DARF ER MICH ZWINGEN MEINEN JOB WIEDER AUFZU GEBEN!
Nein, aber das Jobcenrter kann dich zwingen, im Rahmen der sichergestellten Kinderbetreuung einen alternativen/weiteren Job zu suchen. Ist die Kinderbetreuung nicht sichergestellt, können zunächst Nachweise um Bemühungen der Sicherstellung verlangt werden.
DARF ER MICH SANKTIONIEREN WENN ICH ES ABLEHNE IRGENDWELCHE MA?NAHMEN ZU MACHEN?
Ist die Maßnahme zumutbar, darf die Weigerung sanktioniert werden; ob sie zumutbar ist, lässt sich nicht einmal ansatzweise abschätzen. Ist sie mit dem Job nicht vereinbar, kann das schon mal gegen die Maßnahme sprechen, denn immerhin fiele dadurch anrechnungsfähiges Einkommen weg, auch wenn die Arbeit nicht sozialversicherungspflichtig ist; ist sie mit der Kinderbetreuung nicht vereinbar, ist sie definitiv unzumutbar.
Termin NUR mit Beistand wahrnehmen und eine schrftliche Begründung für die Maßnahmezuweisung fordern. Diese Begründung muss deutlich machen, warum diese Maßnahme für dich in dieser Situation sinnvoll ist; dazu muss zwingend vorher ein Profiling durchgeführt worden sein.
Hast du die schriftliche Zuweisung, kannst du Widerspruch dagegen einlegen und beim Sozialgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen, um die aufschiebende Wirkung herzustellen. Bei drei Kindern unter 10, alleinerziehend und mit Minijob dürftest du - abhängig von Art und Umfang der Maßnahme - problemlos eine Richter finden, der den Rechtsschutz gewährt.
Kurz beantwortet ja und ja.
Was Du hast ist ein Minjob und kein sozialversicherungs pflichtiger Jbb, Deinen und den Bedarf Deiner Kinder deckst Du damit auch nicht, geschweige denn von den Kosten für die Krankenversicherung. Laut Gesetz bist Du dazu verpflichtet alles mögliche dafür zu tun Deinen Bedürftigkeit zu vergeringern, bzw. ganz zu beenden, davon bist Du also noch weit entfernt.
Natürlich ist es blödsinnig einen Job aufzugeben bei dem immerhin 450 € raus kommen, wenn das gefordert wird, lass es Dir schriftlich geben, weil sonst bist Du hinterher auch wieder fällig in Sachen Sanktion wenn es dumm läuft.
Ziel wird es sein Dich in Vollzeit zu vermitteln, bzw. Dich mit Maßnahmen dafür fit zu machen, da Deine Kinder alle mindestens 3 Jahre alt sind und scheinbar die Betreuung durch Kindergarten und Schule gewährleistet ist, spricht dem auch nichts mehr aus rechtlicher Sicht entgegen.
Theoretisch wäre es sogar zumutbar, die Kinder Mittags noch in der jeweiligen Betreuung unter zu bringen, sofern vorhanden, damit Du bis Abends arbeiten gehen kannst, Kosten würden dann auf Antrag je nach Einkommen ganz, oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden.
Wergen Deinem Termin, nimm Dir bitte eine Person Deines Vertrauens mit zum Termin als Beistand nach $ 13 SGB X, dann gibt es in der Regel bei Terminen nicht viel Druck und unangebrachte Drohungen bleiben aus.
Nimm bitte auch gleich einen formlosen Antrag mit für die Fahrtkosten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich auf Grund Ihrer Einladung vom ...... zum Termin am ........ die Übernahme der Fahrkosten.
Anbei: Zur Vorlage und zur Kopie die von mir gelösten und somit vorfinanzierten Fahrscheine
Unterschreibe beim Termin keine Eingliederungsvereinbarung, weil dann kannst Du nicht dagegen vorgehen, auch wenn sie rechtlich nicht ganz okay sein sollte, wenn dem Sachbearbeiter etwas daran liegt, dann soll er das Ding als Verwaltungsakt erlassen, dageen kann man dann rechtlich vorgehen, wenn sie nicht rechtlich nicht okay wäre.
Halten musst Du Dich auch an den Inhalt des Verwaltungsaktes, weil Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
Bei Ablehnungen von Maßnahmen und Jobs wäre ich in Deiner Situation vorsichtig, weil sonst hagelt es ganz schnell Sanktionen und irgendwann steht dann das Jugendamt vor der Tür, weil das Wohl der Kinder gefährdet ist, weil Dir Dein Geld gestrichen wurde, den Rest kannst Du Dir wahrscheinlich denken....
Hier hilft nur eins, arbeiten und aus dem Bezug raus kommen, oder den/die Erzeuger der Kinder richtig zur Kasse bitten, ansonsten wirst Du immer Samstags Morgens wenn Du den Briefkasten aufmachst mit einem nervigen Schreiben vom Jobcenter rechnen müssen, gegen das man dann erstmal nichts machen kann weil es Wochenende ist und das einem selbst das Wochenende versaut.
Hallo Jessica3108. Sie haben im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles getan um Ihre Bedürftigkeit "zu verringern". Das ist ja immer der Grundsatz mit dem die Jobcenter ihre Kunden zu allen Tätigkeiten bewegen wollen. Tatsächlich ist das auch im Gesetz so formuliert. Wenn nun, wie in Ihrem Fall, die Betreuungssituation der Kinder nicht anders machbar ist, dann haben Sie mit dem Minijob Ihr Soll erfüllt. Schreiben Sie auf den jeder Einladung beigefügten Antwortzettel, dass Sie bereits in Arbeit sind und deshalb den Termin nicht wahrnehmen können. Wenn dies auch so ist. Ansonsten nehmen Sie den Termin wahr und erklären gleiches vor dem Jobcenter Mitarbeiter. Ich empfehle immer, wenn machbar, einen Beistand (Zeuge) mitzunehmen. Viele Jobcenter versuchen trotzdem zu sanktionieren. Dies kann man in der Regel durch Widerspruch und nötigenfalls einstweiliger Anordnung wieder durch das Sozialgericht regeln lassen. Nicht einschüchtern lassen. Sie haben getan, was möglich ist.
Da dein jüngstes Kind jetzt 3 geworden ist,dürfen sie versuchen dich wieder voll zu Vermitteln !
Wenn es dir aber nicht möglich ist,eine Vollbeschäftigung aufzunehmen,weil du Alleinerziehend bist und die Betreuung nicht sichergestellt ist,kann dich das Jobcenter auch nicht dazu zwingen.
Deinen Job musst du deshalb auch nicht aufgeben,weil du durch die Betreuung eh keinen Vollzeitjob annehmen kannst. Sollten sie dich dennoch dazu drängen,würde ich mir erst schriftlich die Übernahme der Betreuungskosten geben lassen,denn diese muss das Jobcenter dann übernehmen.
Zum Termin würde ich aber auf jeden Fall gehen,wenn du nicht gerade durch Krankheit eines Kindes verhindert sein solltest,was du natürlich dann auch belegen müsstest,sonst bekommst du eine 10 % Sanktion.
Normalerweise nicht! Natürlich ist da AAmt der meinung, dass jeder Mensch vollzeitbeschäftigt sein sollte, allerdings bin ich selber Mutter eines kleinen Sohnes (4) und arbeite auch auf 450€-Basis! Letztendlich bist du aber alleinerziehend und es ginge ja gar nicht vollzeitbeschäftigt zu sein, da sonst doppelte Kosten an Betreuung anfallen würden, die du dem Staat in Rechnung stellen müsstest, der das aber nicht zahlen will, weil du zur Last fällst.
Lass dir nix einreden, du gehst arbeiten, du hast Kinder, die du allein erziehst, für die du da bist. Wie bitteschön soll das funktionieren, wenn du vollzeitbeschäftigt bist, mehr Geld verdienst, aber die Kinder auf sich alleingestellt sind und nichts von der Mutter haben.
Dich kann keiner zu etwas zwingen,wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt ist,sollten sie es doch wollen,lässt du dir es schriftlich geben,das die anfallenden Kinderbetreuungskosten übernommen werden,wenn nicht,hat sich der Fall für dich erledigt !
ich brauche bei diesem termin handfeste argumente sonst zwingen die mich in eine lebenslage die ich nicht tragen kann !
Das Wesentliche hat VirtualSelf schon genannt. Mal davon abgesehen, dass die älteren Kinder auch 12 Wochen Schulferien haben, während der die Fremd-Betreuung ebenfalls gesichert und finanziert sein müsste (und allein das ist in der Regel schon nicht gegeben): Letztlich liegt es an dir, inwieweit du dich vor deine Kinder stellst. Du bist die Erziehungsberechtigte und hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was deine Kinder angeht. Und wenn (platt gesagt) nur ein erzkonservativer Nonnen-Orden eine Rund-um-die-Uhr-Kita anbieten würde, aber du deren "Programm" nicht mit deiner Vorstellung von Erziehung unter einen Hut bekommst, dann wirst du deine Kinder dort sicher auch nicht anmelden. Dem Jobcenter ist das egal ...Hauptsache, die Kinder sind "irgendwo" abgegeben, damit man möglichst flexibel verfügbar ist. Oder es kommt halt auch "in dem Alter können sie doch wohl mal ein paar Stunden alleine zu Hause bleiben" , "die Älteren können auf die Jüngeren aufpassen" usw. Auch Haftpflicht-Fragen interessieren da niemanden ;) Gerade bei Alleinerziehenden wird sehr gerne verbal Druck ausgeübt und alles Mögliche mit "Mitwirkungspflicht"-Blabla begründet. Vieles erledigt sich aber recht schnell, sobald man die konkrete Rechtsgrundlage für bestimmte Forderungen oder Ideen schriftlich verlangt.. Nicht einschüchtern lassen. Was geht und machbar ist, das macht man.
danke für deine worte ! hast du ne idee wie ich mich verhalten soll oder kann ? ich brauche bei diesem termin handfeste argumente sonst zwingen die mich in eine lebenslage die ich nicht tragen kann !