3 Jahre gearbeitet und erst dann Anspruch auf den Bildungsgutschein der Arge?
Hallo. Ich habe bei meiner Sachbearbeiterin nachgefragt ob ich einen Bildungsgutschein, für eine anerkannte Ausbildung die durch solch einen Schein gefördert wird, bekommen könnte. Sie sagte mir: Nein! Und zwar weil ich in meinem Leben bisher insgesamt noch keine vollen 3 Jahre gearbeitet habe. Somit hätte ich keinen Anspruch auf den besagten Bildungsgutschein. Ich solle mir erst einmal einen Helferjob suchen um die 3 Jahre voll zu bekommen. Dann könnte man noch mal über den Bildungsgutschein reden! Als nächstes wurde mir eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt in der ich mich verpflichten musste min. 10 Bewerbungen pro Monat zu schreiben und am Aktiv Center in Vollzeit (39 Std. pro Woche ) teilzunehmen. Ich habe schon den Gesetzestext bezüglich des Bildungsgutscheins gelesen und nichts zu den 3 Jahren als Zugangsvorraussetzung gefunden Was sagt ihr dazu ?
3 Antworten
Hey, mal ehrlich, die 10 Bewerbungen pro Monat, die sind ja nun kein Akt. Schreib per Mail, dann reduzieren sich die Kosten auch. Natürlich sind nicht jede Woche 2 perfekte Stellen ausgeschrieben- aber dann bewirbt man sich einfach auch auf anderes, damit man eben genügend Bewerbungen nachweisen kann; verstehste? Wenn Du ALG kriegst, dann spiel halt ihre Bedingungen mit- wenn sie sagen, Massnahme, dann Massnahme. Oder willst Du deswegen womöglich kein Geld kriegen?
ich kenne durchaus die Regelung für Teilnahme an Bildungsmassnahmen (also den guten): entweder abgeschlossene Berufsausbildung. ODER x Jahre Arbeit. Erfüllt man das nicht, gibts auch keinen Gutschein.
Hi. Na ja die Bewerbungen sind ja auch nich das Problem. Ich habe auch ohne die Eingliederungsvereinbarung welche abgeschickt ( auch per E-mail ). Das Aktiv Center is auch an sich kein Problem. Meine Frage war halt eher ob man wirklich insgesammt 3 volle Jahre gearbeitet haben muss um Anspruch auf den besagten Bildungsgutschein zu haben. Also ob das schon mal jemand anderem hier von seinem/seiner Sachbearbeiter/in gesagt wurde. Danke trotzdem für die schnelle Antwort :-)
Da Bildungsgutschein ohnehin Ermessenssache ist, lohnt es sich nicht wirklich, an solchen Fördervoraussetzungen - die ganz und gar auf Grund kommunaler Sachzwänge (keine Kohle) und Gegebenheiten (keine Träger, genug freie Stellen ...)- rumzudoktern.
Gleichwohl solltest du a) den Antrag auf Bildungsgutschein SCHRIHIHIHIFTLICH stellen und bei einer unsauberen Ablehnung, in der die Ermessenentscheidung nicht hinreichend deutlich wird, in den Widerspruch gehen, und b) die Bedingungen für einen Bildungsgutschein in der EinV festhalten lassen, wobei ich fürchte, dass du das Dingens schon unterschrieben hast.
Hi. Auch Dir danke für die Antwort. Na ja, ich hab halt erstmal meine Sachbearbeiterin gefragt wie das denn ist mit dem Bildungsgutschein. Da sie mir sagte die gesetzlichen Vorschriften seien bei mir dafür nicht erfüllt ( da ich halt bisher keine 3 Jahre gearbeitet habe ) hab ich ihr das geglaubt und es natürlich auch keinen Antrag in schriftlicher Form eingereicht. Und die Eingliederungsvereinbarung hab ich natürlich unterschrieben. Wenn nich gibts doch eh nur Ärger ( Sanktionen ) und darauf hab ich echt keine Lust. Werd jetzt halt mal schauen das ich eine Ausbildungsstelle bekomme für die man keinen Schein der Arge braucht. Halt nur Schade weil ich die andere Ausbildung sicher hätte anfangen können wenn ich den Bildungsgutschein bekommen hätte. Tja....
hi. hab das auf der AA-Seite gefunden
Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller/innen müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
LG
Hi. Auch Dir danke für die schnelle Antwort. Das hatte ich schon gelesen. Nur steht da und nirgendwo sonst etwas von : min. 3 Jahre gearbeitet um Anspruch auf den Bildungsgutschein zu haben. Daher dachte ich, frage ich hier mal ob noch jemand so etwas schon einmal von einem/einer Sachbearbeiter/in der Arge gehört hat.
ansonsten viel spaß beim lesen