25. Geburtstag - Was ist zu beachten?
Ich bin noch Student und werde bald 25. Jahre alt - und frage mich gerade, was ich da alles beachten muss.
- das Kindergeld fällt weg
- ich muss mich selbst krankenversichern, die Familienversicherung fällt weg
Gibt es noch andere Dinge, die sich mit dem 25. Lebensjahr ändern? Nicht, dass es dann irgendwelche ungeplanten "Überraschungen" gibt...
3 Antworten
das Kindergeld fällt weg
Es geht (wenn in Ausbildung) bie einschließlich zu dem Monat, in dem Du 25 wirst. Für Biundeswehr/Zivildiuenst kommen entsprechende Monate dazu. Nur für behinderte Kinder kann es noch länger KG geben.
ich muss mich selbst krankenversichern, die Familienversicherung fällt weg
Ja. Krankenkasse ist - besonders wenn man älter wird - günstiger als Krankenversicherung!
Gibt es noch andere Dinge, die sich mit dem 25. Lebensjahr ändern?
Eventuell bist Du noch in der Privathaftpflichversicherung der Eltern. Das dürfte auc spätestens mit 25 enden.
Falls die Eltern Dir nach 25 Unterhalt zahlen: Ab der Zeit des Kindergeld-Endes kann der Unterhalt mit Anlage U in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Falls Du es bis jetzt nicht getan hast: Hole Dir mal alle Deine Urkunden (Geburtsurkunde, Zeugnisse, Impfpass, ...) zusammen und hefte sie selbst sortiert ab.
Lass Deine Impfungen auf Aktualität checken. In Deinm Alter ist oft der Schutz für Tetanus, Polio, Masern, Mumps und FSME nicht mehr ok.
Hallo,
Wegfall des Kindergeldes und Ende der kostenlosen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die beiden wichtigsten Punkte. Wenn man Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, verlängert sich die kostenlose Familienversicherung, wenn man die Dienstzeit nachweist (§ 10 SGB V). Bafög-Bezieher können einen Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag bei der Bafög-Stelle beantragen (ca. 60 bis 70 Euro monatlich). Für den Antrag gibt es Fristen.
Privatversicherungen, die noch über die Eltern laufen, können wegen des alters oder des Wegfalls des Kindergeldes ggf. enden (z.B. Privathaftpflicht). Bei Autoversicherungen kann es ggf. günstiger werden, wenn der jüngste Fahrer mindestens 25 ist (das kann aber je nach Versicherung sehr unterschiedlich sein).
Wenn die Eltrern im öffentlichen Dienst sind, entfällt ggf. die Beihilfe des Arbeitgebers der Eltern im Krankheitsfall.
Wenn eine private Krankenversicherung und keine gesetzliche Krankenversicherung bestehen sollte, bitte hier Kommentar einstellen.
Gruß
RHW
Das ist alles und das reicht ja wohl auch. Ne, halt, bei der Bank könnte sich auch was ändern, aber die melden sich.