20. Lebensjahr?
Hallo,
mal eine echt blöde Frage... Ich bin im August 1991 geboren. Wann ist mein 20. Lebensjahr rechtlich vollendet? Wenn ich 20 werde, oder wenn ich 21 werde?
Normalerweise doch wenn ich 20 werde, da man ja auch erst ein Jahr nach der Geburt 1 Jahr alt ist (wie logisch). Aber irgendwie ists doch komisch... Vielleicht kriege ich das auch mit irgendwas durch den Tüdel... helft mir aus dieser Verwirrung raus!
12 Antworten
Hey LeMaditt,
eigentlich hast du es schon richtig erkannt.
Wenn du beispielsweise am 05. August 1991 geboren wurdest, dann befindest du dich nun im 20 Lebensjahr.
Bei deiner Geburt bist du ja 0 Jahre alt, und hast somit dein erstes Lebensjahr zu absolvieren.
Am 05. August 2011 genau um 0.00 Uhr wirst du rechtlich gesehen 20 werden und hast somit 20 Jahre hinter dir.
Nun beginnt dein 21. Lebensjahr ;)
Ich hoffe das hat dir das bisschen klarer gemacht ;)
Gruß Chris
Merci ;)
Hallo,
das ist keineswegs ne blöde Frage.
Du glaubst nicht, wie viele Menschen Probleme mit gerade dieser oder einer entsprechenden (ähnlichen) Frage haben. Immer wenn es um vollendete Lebensjahre bzw. erreichtes Lebensalter geht, kommen solche Fragen auf und selten sind sich die Leute einig. Das beweisen ja auch die unterschiedlichen Antworten die du bisher bekommen hast.
Die einzige richtige Antwort hat dir bisher feevN gegeben, klar und eindeutig erklärt. Dennoch ist auch diese Antwort noch um einen speziellen Aspekt zu ergänzen, ich will aber nicht sagen zu korrigieren, weil sich an dem Ergebnis nichts entscheidendes ändert. Es ist nur so, und insoweit ist es etwas anders als feevN schreibt. Du hast nach danach gefragt, wann dein 20stes Lebensjahr "rechtlich" vollendet ist. Ich bleib bei dem Beispiel von feevN, das heißt, ich gehe auch davon aus, dass du am 05. August 1991 geboren bist. Dann vollendest du dein 20stes Lebensjahr am 04.August 2011 um 24 Uhr.
Aber wohl gemerkt,"real", also von der erfassbaren und darstellbaren Zeit her, gibt es keinen !!! "zeitlichen Unterschied" zwischen der Uhrzeit 4.8.2011, 24 Uhr, und dem 05.08.2011, 0:00 Uhr. Der Unterschied ist nur "rein rechtlich" relevant. Aber danach hast du ja gefragt (wann vollende ich -also du- "rechtlich" mein 20stes Lebensjahr. "Rein rechtlich" gibt es aber einen Unterschied zwischen dem 4.8.2011, 24 Uhr, und dem 05.08.2011, 0:00 Uhr, und das, obwohl der Uhrzeiger am 04.08.2011 von 23:59:59 Uhr auf 24 Uhr oder auf 0:00 Uhr umspringt. Dennoch kennen die Juristen beide Uhrzeiten, bzw. unterscheiden zwischen diesen beiden Daten/Uhrzeiten (04.08.2011, 24 Uhr, bzw. 05.08.2011, 0:00 Uhr). Der "juristische" Unterschied liegt darin "begründet", dass es zwischen zwei Daten/Uhrzeiten, die ja sogar auch unterschiedlich geschrieben werden, natürlich auch einen "juristischen" "praktischen" Unterschied gibt. Bei dem Unterschied zwischen diesen beiden unterschiedlichen Schreibweisen von Daten/Uhrzeiten sprechen die Juristen von der sogenannten "Theoretischen Sekunde". Genannt wird sie "Theoretische Sekunde" obwohl sie ja sogar einen "praktischen" Uhterschied macht. Weshalb die Juristen hier einen Unterschied machen, hat nichts anderes zu bedeuten, als dass es für Juristen in Prozessen und anderen Angelegenheiten sehr häufig um die "Einhaltung" von Fristen geht, z.B. um gesetzliche Fristen, die z.B. in einem Prozess für die Einlegung eines Rechtsmittels (Berufung gegen ein Urteil - oder andere) eine entscheidende Rolle spielen. Und da möchte ich nur noch einen Satz zu ergänzen und auch nur, um diesen "sogar auch zeitlichen" Unterschied dieser "Theoretischen Sekunde) an einem Beispiel deutlich zu machen. Ich bleibe bei dem Beispiel "Fristablauf" für die Einlegung eines Rechtsmittels: Also die Monatsfrist für die Einlegung der Berufung endet z.B. am 04.08.2011. Dann endet die Frist am 04.08.2011 um 24 Uhr. Wenn man die Berufungsschrift "per Post" ans Gericht schickt, hat die Uhrzeit für den Fristablauf (24 Uhr) keine !! Bedeutung. Man kann jedoch einen solchen Schriftsatz unmittelbar am Gerichtsgebäude einwerfen. Dazu gibt es eigens einen sogenannten "Nachtbriefkasten", der deshalb "Nachtbriefkasten" heisst, weil der tatsächlich von einem Uhrwerk gesteuert wird und die Zeitschaltuhr innerhalb des "Nachtbriefkastens" eine Klappe umlegt, so dass eingeworfene Sendungen nach 24 Uhr in ein anderes Eingangsfach fallen. Hier wird deutlich, dass 24 Uhr einerseits noch zum ablaufenden Tag gehört, von der "Zeitmessung" her aber eigentlich bereits der 05.08., 0:00 Uhr ist.
Ergänzender Hinweis (falls du Interesse hasst) Da du im August 1991 geboren wurdest, bist du wahrscheinlich etws zu jung um mit meinem Beispiel etwas anfangen zu können, zumindest aus eigener Erinnerung bzw. Erfahrung. Aber ich sag dir mein Beispiel trotzdem und wenns dich interessiert, wie umstritten diese Frage (selbst bei hochkarätigen Wissenschaftlern) war, kannst du ja mal bei GOOGLE nachsehen.
Es ging nämlich um die Frage (die im Kern mit deiner Frage identisch ist) wann wir ins dritte Jahrtausend (oder - um es etwas überschaubarer zu fassen, ins 21ste Jahrhundert ) gegangen ist. Umstritten war weltweit, ob die Jahrtausendwende in der Silvesternacht vom 31.12.1999 zum 01.01.2000 oder in der Silvesternacht vom 31.12.2000 zum 01.01.2001 stattfand.
Weltweit wurden große Feste und Events in der Nacht vom 31.12.1999 auf den 01.01.2000 gefeiert, obwohl das aus der Sicht der Wissenschaftler und des ebenfalls weltweit geltenden gregorianischen Kalenders falsch war, weil danach die Jahrtausendwende tatsächlich in der Silvesternacht vom 31.12.2000 auf den 01.01.2001 stattfand. Lt. Kalender gibt es kein Jahr 0 und die Wissenschaft hat sich dieser Sichtweise angeschlossen. Wenn du möchtest und dich dieser Vergleich mit der Zählweise deiner vollendeten Lebensjahre interessiert, schaue doch mal bei GOOGLE unter "Jahrtausendwende" nach.
Wow, danke für diese wahnsinnig ausführliche und irgendwie philosophische Antwort .
Hallo, gerne, wie du siehst, geben auch kurze Fragen jede Menge Gelegenheit, ausführlich zu antworten.
Gruß, hotteb
Verstehe ich völlig - ich meine deine Verwirrung - Tatsache ist, du hast dein 20. Lebensjahr vollendet, wenn du 21 bist. (Frag mal bei irgendeinem Büro etc. bei der Bahn o.ä. nach - wenn du etwas bekommen willst, das z.B. ab dem vollendeten 25. Lebensjahr erhältlich ist, musst du eigentlich schon 26 sein. Ditto alle Damen und Herren, die ihren Seniorenausweis mit vollendem 60. bekommen, aber erst mit 61 erhalten.)
Alles klar, jetzt?
wem soll ich denn jetzt glauben? ;)
guck mal, die meisten hier schreiben, wann dein 20. Lebensjahr ANFÄNGT.... nicht, wann du es VOLLENDET hast! - ergo - du beginnst es mit dem 20. Geburtstag, hast es aber erst mit dem 21. vollendet.!
aber ab dem 20. geburtstag habe ich sie doch vollendet oder? wenn ich 19 geworden bin, bin ich ja auch sofort im 20. lebensjahr. dachte aber genau so wie du
ja - leider - die rechtliche Seite ist eben die, dass bis zum 1. Geburtstag das Jahr 0 "läuft".... Ich gebs dir ganz unter uns zu, ich ging mit stolzer Miene am Tag nach meinem 60. zur Bahn und wollte die Seniorenkarte erhaschen.... Nix da - noch ein Jahr warten.... da erst "mit vollendetem 60." sonst wüsste ich es auch nicht so genau.... ;-)
So ein Quatsch. Am 20. Geb. hat er sein 20. Lebensjahr vollendet.
Da waren die bei der Bahn entweder blöd oder haben dich reingelegt. ;)
oh die haben mich auch reingelegt. Mit der Jugendkarte!
Heiligs Blechle, wie kommste auf die idee??
Wenn Du Deinen 20. Geburtstag hast, hast Du auch Dein 20. Lebensjahr vollendet!
Ganz einfach: wenn du geboren wirst, biste ja nicht gleich ein Jahr alt. Ergo hast du dann im August 1992 dein erstes Lebensjahr vollendet.
D. h., du hast im August 2011 dein 20. Lebensjahr vollendet. Am Tag nach deinem Geburtstag bist du im 21 Lebensjahr.
Also bist du an deinem Geburtsag im Aug. 2011 genau 20 Jahre alt.
Na Gott sei Dank eine richtige Antwort als HA. DH!