20 Jahre alten Teppichboden beim Auszug entfernt: Schadensersatz?

7 Antworten

Eine Wohnung mit fest verklebtem Teppichboden beim Auszug zu hinterlassen grenzt schon an Sachbeschädigung. Du weißt selbst, wie schwer das ist, so einen Teppich raus zu bekommen.

Wenn Du Deinen Teppichbden nur lose verlegt hast, sodass Du ihn ohne Beschädigung wieder raus nehmen kannst, gehört der Boden Dir. Wenn dann ein Zimmer ohne Fußbodenbelag zurück bleibt, soll doch der Vermieter froh(!) sein, dass Du ihm die Arbeit abgenommen und den alten Belag damals raus gerissen hast.

Ist er nicht froh, kaufst Du im Baumarkt einen billigen Teppichboden in neutraler Farbe und verklebst diesen im Schlafzimmer ganz fest. Soll er doch zusehen, wie er diesen nach ein paar Jahren wieder raus bekommt.

Mach dem Vermieter ruhig diesen Vorschlag. Mal sehen, ob er daruf eingeht. Immerhin bekommt er einen neuen Boden.

Lanablablaneu 
Beitragsersteller
 24.10.2017, 16:39

Danke für die Antwort. Selbstverständlich habe ich den Teppichboden nur lose verlegt, sonst würde ich den ja auch nicht mitnehmen wollen. Und natürlich sollte der Vermieter froh sein, sein Handwerker wollte von ihm damals ein hübsches Sümmchen für das Entfernen haben und ich habe das umsonst gemacht (hat mich und einen Freund 5 Feierabende gekostet) und der weigert sich, mir überhaupt was für den Teppich zu geben. Außerdem hat er mich auch bei ein paar anderen Sachen reingelegt, also gönne ich ihm nichts. Aber die Idee mit einem hässlichen fest verklebten Billigteppich ist gut :-)

bwhoch2  24.10.2017, 17:20
@Lanablablaneu

Achtung: Nur wenn er auf einem Teppichboden im Schlafzimmer besteht und dann auch keinen hässlichen. Das habe ich nicht geschrieben.

Billig und neutrale Farbe, aber fest verkleben. Machst Du hässlich, z. B. in kackbraun oder so, könnte es sein, dass der Vermieter mit Recht verlangen kann, dass Du ihn wieder raus reisst. So, wie das mit solcher Art gestalteten Wänden wäre. Dann hättest Du Dir ins eigene Knie geschossen. Nochmal 5 Feierabende...

Viel Spaß!

Mir wäre es ja möglicherweise den Spaß wert, den billigsten 3-€-pro-m²-Teppichboden aus dem Baumarkt, gerne in einer richtig scheußlichen Farbe, da rein zu legen. Natürlich vollverklebt. Oder noch billiger: bei einer Messebau-Firma Reste schnorren.

Ansonsten sehe ich keine Grundlage für eine Schadensersatzforderung, wenn du die Wohnung ohne Teppichboden zurücklässt. Kann aber natürlich Stress geben, wenn der Vermieter die Kaution nicht rausrücken will.

Grundsätzlich kann der Vermieter einen Schadenersatz verlangen, wenn Ihr den Ursprungszustand nicht wiederherstellen könnt.

Ob ein Teppich nun nach 10 Jahren tatsächlich nichts mehr wert ist, steht auf einem anderen Blatt.

Das sind grobe Richtlinien mit welchem Versicherungen einen Restwert bestimmen wollen, bzw. hat Gründe bei Abschreibungen (entfällt bei Euch).

Kann der Mieter also das Zimmer ohne Teppichboden hinterlassen oder muss er dem Vermieter seinen Teppichboden umsonst überlassen.

 

Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte. Umsonst müsst Ihr den Teppich nicht belassen, allerdings kann es sein, dass Ihr für den alten Teppich einen kleinen Schadenersatz leisten müssen.

Als Tipp für die Zukunft: Solche Sachen sollten immer schriftlich mit dem Vermieter geklärt werden, insbesondere, was den Zustand bei Wohnungsrückgabe betrifft.

Ist im Mietvertrag nichts konkret vereinbart:

Ein verlegter Teppichboden war drin (versifft) und ist jetzt drin (neu+schön).

Der Vermieter müsste sich mit dem Urzustand (versifft) zufrieden geben. Ist aber praktisch unmöglich, weil Belag schon längst auf der Müllkippe.

Dass der Mieter bereits nach 2,5 Jahren nach Neuanschaffung des Teppichbodens ausziehen möchte, ist nicht Schuld des Vermieters. Somit hat der Mieter selbst Schuld, seine Investition nicht länger nutzen zu können.

Der Zustand des Teppichbodens bei Einzug hätte ggf. nicht vom Mieter hingenommen werden müssen.

Die Ansage: ist sehr aufwendig, den Boden rauszureißen, hab ich keine Lust drauf, .... ist natürlich kein echter Einwand, sich vor seiner Instandhaltungspflicht drücken zu dürfen.

Problem: das jetzt noch nachzuweisen.

Wenn der Mieter sagt: "der alte Teppich war die Grotte schlechthin", könnte der Vermieter behaupten: "ok, war nicht mehr neu - aber im ganzen noch brauchbar, das genaue Alter weiß ich nicht."

Hat jemand Fotos? Zeugen? sonst schwierig.

Wurde die Vereinbarung "mach selbst neu oder leb damit" nicht in irgendeiner Form schriftlich festgehalten, ist es nun der Teppichboden, der zur Wohnung dazu gehört und beim Auszug des Mieters nicht mitgenommen werden darf.

Üblicherweise ist ja der Vermieter für den Teppichboden in der Wohnung verantwortlich

Nein das stimmt nicht. Das ist er nur bei fest verklebtem Teppich. Und der ist Bestandteil der Wohnung. Darf Du nicht mitnehmen, auch wenn Du den selber bezahlt hattest.

johnnymcmuff  24.10.2017, 16:12

Stimmt wohl. Sachen die bei Einzug in der Wohnung sind, gelten als mitvermietet, auch wenn nichts im Mietvertrag steht.

Peritum  24.10.2017, 16:13
@johnnymcmuff

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