2 Wohnungen Gleichzeitig?
Darf man während der Kündigungszeit der einen Wohnung schon in eine neue ziehen ?
12 Antworten
Ich denke schon wenn man das nötige Kleingeld hat. Es sei denn, der neue Vermieter besteht vorweg auf eine Bestätigung das du keine Mietschulden bei anderen Vermieter hast.
Wird doch oft gemacht und wenn man früher auszieht und der Nachmieter früher einziehen kann, fällt die doppelte Mietzahlung weg.
Es gibt jedenfalls keine Verpflichtung das man in seiner gemieteten Wohnung wohnen muss geschweige denn bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben muss.
Klar kannst du das machen! Musst halt 2xMiete zahlen.Und: wenn du in der alten Wohnung noch verpflichtungen hast(Putzdienst ...) musst du diesen natürlich bis zum Ende der Kündigungszeit weiter machen (außer du finest jemanden, der das für dich übernimmt)
Selbstverständlich und es ist all jenen zu empfehlen, die gerne einen sauberen Übergang vom einen Mietverhältnis ins nächste haben wollen.
Z. B. bedeutet die Kalkulation von 1x doppelt Miete häufig auf der anderen Seite eine mindestens so hohe Einsparung bei den Umzugskosten.
Darf man, sobald man in die neue reindarf.
Aber man zahlt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter die Miete für die alte Wohnung.