2 Termine beim Arbeitsamt nicht wahrgenommen, was sind die Folgen? Bitte um Rat

7 Antworten

Ja wenn du deine Termine nicht wahrnimmst,und dies nicht beweisen kannst,bekommst du eine Sperre von einer Woche.

Thomas13011988 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 14:16

OK Vielen Dank :-)

Also ganz sicher oder ? Denn ich aheb gehört für jeden Termin 1 Woche. Manche sagten auch zwischen 4 und 12 Wochen, das ist doch quatsch oder ? Wann bekomme ich dann das Geld ausbezahlt ? Dauert das lange. brauche ja auch am 31 das GELD ist ja klar.

Thomas

In der Regel kannst du die Angelegenheit - wie hier schon beschrieben - mit deinem Berufsberater klären und aus der Welt schaffen. Ruht heißt nicht, dass es nicht ausgezahlt wird. Es gibt halt noch klärungsbedarf...

Thomas13011988 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 13:42

Die Berufsberaterin hat schon weiter gegeben das sie mich aufgeklärt hat über Wiederspruch, da ich heute bei ihr ohne Termin noch wahr um ihr das zu erklären. Will einfach nur wissen was im schlimmsten Fall die Sperrzeit wäre ? Doch es wird nicht ausgezahlt ! Das haben sie mir gesagt, das es bis zur Klärung nicht ausgezahlt wird.

Thomas

ich tauschte mit dem Unfallgegner nur die Daten aus. Somit habe ich keinen Nachweiß darüber.

den unfall hast du aber deiner versicherung bzw. der evrsicherung des gegners gemeldet und damit hast du also auch ein nachweis über den unfall.

beim 2. Termin als ich Krank war, war ich in der Apotheke und habe mir was gegen meine Grippe geholt und war nicht beim Arzt, also habe ich da kein Artest.

gut, das ist eben p.P. (persönliches Pech)

du hättest zum arzt gehen sollen. aber wenn es dir gut genug ging, dass du zur apotheke konntest, dann ging es dir auch gut genug, dass du eben die stunde beim arbeitsamt absitzen hättest können

was weiter passiert, liegt in händen deines betreuers.

sagt der, du hast mit absicht gefehlt, kriegst du kein geld und musst -wie du shcon richtig sagst- wie jeder andere eben die kosten selbst tragen.

klärt sich die sache, kriegst du das fällige geld ausbezahlt

zuerst gibt es einen Bescheid über die Kürzung bzw. Sperrfrist. Da steht dann alles weitere drin. (Enspruchsfrist, Widerspruch usw.) Es gibt heutzutage keine so gravierenden Krankheiten mehr, das man nicht eine Stunde Zeit hat, aufs Amt zu gehen. Und wenns so schlimm ist, dann mußt du eben ins Krankenhaus. Das gilt als Ausrede.

ProfWise

Thomas13011988 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 13:45

Ja und wie hoch ist die Sperrzeit im schlimmsten Fall, das ist ja das wo mich Interessiert ? Danke schon mal.

Thomas

Nun wenn du die Briefe bekommen hast, musst du entweder hingehen oderdich krankschreiben lassen, wenn Du aber keine briefe bekommmen hast für den termin, weil sie nicht per einschreiben waren, dann sag es denen, und das wirst dich noch retten können . Virl glück