2 Kinder , keine Ehe, 2 Mütter, was muss ich zahlen?
Einen schönen guten Abend, ich habe eine Frage, da mir jeder was anderes sagt...
Ich habe einen 4 Jahre alten Sohn, für den ich 225€ Unterhalt zahle (Düsseldorfer Tabelle) , mit der Mutter bin ich nicht mehr zusammen. Mit meiner neuen Partnerin bekomme ich bald ein weiteres Kind (Tochter) , sofern ich nun Unterhalt zahlen müsste ( was wir unter uns klären) , was würde ich zahlen?
Ich habe mich auch schlau gemacht, in der Düsseldorfer Tabelle steht, dass man Lohn-Mindestbehalt (900€) aufteilen muss:
Gehen wir davon aus, ich verdiene 1200€ Netto, bleibt mir also noch 300€ , demnach würde Kind 1 150€ und Kind 2 150€ bekommen, später bei den einzelnen Altersgruppen natürlich anders verteilt...
Nun liege ich bei den 150€ unter dem Mindestsatz von 225€ , was passiert mit den fehlenden 75€ ? Einer sagt, dass die Unterhaltsvorschusskasse, dies 72 Monate übernimmt und ich das irgend wann, wenn ich mehr verdiene, zurück zahlen muss!?!?
Oder übernimmt das Amt diesen fehlenden Betrag und ich bin / bleibe Schuldenfrei?
10 Antworten
Hallo Bluephoenix,
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weil Dir jeder etwas Anderes sagt, versuchst Du es mal hier?
:D
Wie schräg ist DAS denn?
Anscheinend hast Du noch nicht genug verschiedene Antworten. Vieleicht machst Du ja einen Wettbewerb daraus. Oder gleich eine nächste "gute Frage":
Wieviel verschiedene Antworten werde ich auf dieselbe Frage bekommen?"
:-))
Ich kann Dir gerne auch noch meinen Senf dazu geben:
Zum Einen kann ich Dir sagen, dass Dein vorhandenes Geld gleichmäßig verteilt wird. Je mehr Kinder Du hast, desto weniger bekommt das Einzelne. Mama Nr. 1 wird sich "freuen"; denn sie wird jetzt etwas weniger für Euren Sohnemann bekommen, weil Mama Nr. 2 für Euer Töchterchen ja auch noch Geld braucht.
Allerdings wäre es auch wieder etwas anders, wenn die eine Mama Nr. 1 jetzt allein erziehend ist, FALLS Papa jetzt bei Mama Nr. 2 lebt.
Sollte Mama Nr. 2 aber dann auch allein erziehend sein, dann haben beide Mamas bzw. deren Kinder auf jeden Fall den gleichen Status.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine unverbindliche Richtlinie. Es besteht kein Zwang, sich auf Biegen und Brechen danach zu richten. Es werden auch noch andere Faktoren berücksichtigt.
Das ist natürlich z.B. der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Hier also zählt Papas Geldbörse bzw. dessen Kontoeinlagen, die ja bekannterweise unterschiedlich hoch ausfallen können.
So wie ich das beurteilen kann, liegst Du mit Deiner groben Berechnung richtig. Dein Selbstbehalt wird nicht angetastet und das "überschüssige Geld" wird der Altersgruppe entsprechend unter den Kindern aufgeteilt. Rutschen diese dadurch unter den gesetzlich festgelegten Bedarfsatz, dann haben sie Anrecht auf Unterhaltsvorschuss durch die UV-Kasse des Jugendamtes (sprich: Steuerzahler). Und ja, diese Zeit ist begrenzt. Und nochmal ja. Das Geld musst Du irgendwann zurückzahlen. Und das zuzüglich zu den laufenden Unterhaltskosten, die mit steigendem Alter der Kinder entsprechend höher werden. Aber auch das natürlich nur, sofern Du auch das entsprechende Einkommen hast.
Du bist übrigens verpflichtet, alles dafür zu tun, um dieses nötige Mindesteinkommen auch zu erwirtschaften.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Mütter der Kinder, sofern diese Unterhalt für sich beanspruchen. Solange der Nachwuchs noch keine drei Jahre alt ist, dürfen sie zu Hause bleiben und sich exclusiv um die Kinder kümmern. Danach kann zumindest eine Teilzeitbeschäftigung verlangt werden. Dafür muss die Mutter sich eine Kita für das Kind suchen. Dennoch bleibt es natürlich bei der Regelung, dass einer den Betreuungsunterhalt und der andere den Barunterhalt für das Kind leistet.
Ich hoffe, Du bist jetzt nicht zu verwirrt, von den vielen verschiedenen Ratschlägen. Vielleicht ist ja der Richtige dabei...! :D
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Trotzdem Schöne Grüße ;-)
Grundsätzlichm muss der Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB geleistet werden.
Den Betrag pro Kind kennst du ja schon.
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Jedoch muss der Pflichtige hierfür auch leistungsfähig nach 1603 Abs. 1 sein.
Hiernach bleibt dir ein Selbstbehalt von 900,-€ , wenn du erwerbstätig bist.
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Jedoch gibt es nach 1603 Abs. 2 auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern.
Das bedeutet, du musst alles dir Mögliche tun, den Mindestkindesunterhalt leisten zu können.
Dazu gehören Bemühungen um eine besser bezhalte Tätigkeit und/oder Aufnahme einer Nebenbeschäftigung.
Falls ein Kind klagt und das Gericht die tatsächliche Möglichkeit feststellen würde, dass du ein höheres Einkommen erzielen könntest, rechnet man dir dieses fiktive Einkommen an und du müsstest dann bis unter deinem Selbstbehalt zahlen.
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Falls für den 4-jährigen ein Titel existiert, must du diesen, bis zu einer Abänderung weiter bedienen. Wenn du das nicht tust, laufen Unterhaltsschulden auf und du läufst Gefahr einer Zwangsvollstreckung.
Wieso setzt ihr eigentlich immer gleich Kinder in die Welt ? Wenn man eh schon nicht viel GEld hat, dann überlegt man doch vorher was so ein Kind kostet. Ich kann in diesen Fällen weder die Mütter noch die Erzeuger verstehen. Hättest du dir das 2. Kind nicht noch verkneifen können. MAn sollte beim poppen auch das Hirn einschalten und bei manchen habe ich den EIndruck das ist keins vorhanden. So gibts jetzt jahrelang ein dauerdes Gerangel um den Unterhalt für das Kind, das natürlich Rechte hat. JEde der Mütter wird die HAnd aufhalten und Geld wollen. Ich hoffe du bist jetzt aufgewacht und zeugst jetzt nicht noch mit einer 3. Frau noch ein Kind, dann kannnst du nämlich gleich auswandern !
Nein hier ging es nicht um Recht und Unrecht sondern um Unterhalt und wieviel erzahlen muss. Mag sein, dass ich etwas zu impulsiv gewesen bin, aber ich geben offen zu, dass ich die MEnschen nicht verstehen kann, die ein Kind nach dem anderen in die Welt setzen ohne darüber nachzudenken, wie sie das finanziell machen sollen. Mir geht es hier hauptsächlich um die Kinder, die dann an der Armutsgrenze aufwachsen. Glaub mir ich weiß wovon ich rede, ich habe lange Zeit in einer Beratungsstelle für Eltern Kinder und Jugendliche gearbeitet. Dir würden sich die Haare aufstellen, wenn du wüsstest was es alles gibt. Ich wünsche dem Fragesteller, dass er seine 2 Kinder unterstützen kann, nicht mehr und nicht weniger. Alles andere was ich gesagt habe war ein Denkanstoß zugegeben verbunden mit Kritik. Aber dazu stehe ich !
es steht dir nicht zu solche urteile zu fällen. und schon gar nicht in dem ton! was bildest du dir eigentlich ein, wer du bist?
Da magst du recht haben, aber auch ich habe recht, weil ich denke es werden viel zu viele Kinder gezeugt, die durch solche "Unfälle" dann am Existenzminimum leben müssen. Klar gefällt dir meine Denkweise nicht, aber es ist schlichtweg eine Tatsache, dass viele erst nachdenken wenn es passiert ist oder man es einfach gemacht hat. Du kannst sicher tun und lassen was immer du willst, aber bei allem solltest du darüber nachdenken, dass du immer auch die Allgemeinheit (STeuergelder) belastest. Ich habe selbst Kinder und weiß was es heißt diese aufzuziehen und alles richtig zu machen. Mit 150 Euro im Monat ist das auf jeden Fall nicht zu machen, soviel kann ich dir sagen.
Wow, irgend wie habe ich diesen Beitrag hier völlig aus den Augen verloren und möchte, falls irgend wann mal dies hier liest, auf einige Kritik eingehen und Fragen aus der Welt schaffen.
Ja klar ist es nicht schön, 2 Kinder zu haben und die Beziehung zu verlieren, aber niemand kennt den Hintergrund und es kann durchaus dazu kommen, wie es ja leider war, dass nach Jahrelanger Bindung, plötzlich die Luft raus ist. Es ist lange nicht mehr so, dass man dann heiraten muss, leider wird heut zu Tage kaum noch jemand so erzogen, sondern eher, " wenn er dir nicht mehr gefällt, schieß ihn in den Wind, zahlen muss er eh"
2.Jobsuche! Bin ich zu verpflichtet und das Gericht kann sogar hingehen und von einem fiktiven Einkommen von 200€ ausgehen, wenns vor Gericht geht! Da ich jedoch täglich auf meine 10 Stunden komme, mein Arbeitgeber keinen 2. Job erlaubt, sind mir die Hände gebunden, zumal ich dies auch nicht schaffen würde, da ich nahezu jedes Wochenende meine Kinder bei mir habe und auch Samstags arbeiten muss.
Fazit: Nicht jeder Kerl ist gleich ein A.. wenn er ein Kind in die Welt setzt, auch wenn viele das gerne so sehen, es gibt schlimmere, schlimmer sind jene Väter, die dann verschwinden und sich ihrer Verwantwortung entziehen wollen.
Ich bin in den letzten Jahren schlauer geworden, habe viel erlebt und bin stolz auf meine Kinder, zwar ohne Familie, aber ich habe einen guten Job, eine gute Zukunftsaussicht und wirklich Top Kinder!
Ich danke euch für eure Antworten, entschuldige die späte Reaktion und bin auch dankbar für die Kritk, denn nur jene bringt dich weiter im Leben!
Deine Berechnung ist schon richtig so. Der fehlende Betrag von 75,- übernimmt das Jugendamt , bis dein Kind 12 ist, danach die Mutter. Rückzahlen mußt du diesen Betrag jedoch an Muitzter wie Amt, sobald es Dir möglich ist (Ich bin fast in derselben Situation).
Unterhalt nach dem UVG gibt es bis zum 12. Lebensjahr, aber höchstens 6 Jahre lang (72 Monate)! Also in diesem Fall von 4 bis 10 Jahre.
Beide Elternteile sind für ihre Kinder verantwortlich. Solange einer Betreuungsunterhalt leistet, ist der andere für den Barunterhalt zuständig. Wenn das Kind 18 ist, sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet.
genau so ist es,und wenn das kind 12 ist dann muß die Mutter dafür aufkommen,moment das stimmt nicht ganz der Vater ist trotzdem auch nach dem 12 lebensjahr noch unterhaltszahlung verpflichtet.Da kommt ein beistandschaft und fordert den Vatter erneut auf und verlangt einkommensnachweise kann es aus erfahrung sagen da mein sohn im juli 12 geworden ist.Und sein Vater wurde angeschrieben und musste seine einkünfte vorlegen.
danke für die sachliche Antwort!
Hier hat jemand eine Frage gestellt. Jedem ist es freigestellt, darauf zu antworten - oder nicht. Wenn das geschieht, dann wäre eine freundliche und sachliche Antwort richtig. Vorhaltungen, Anfeindungen usw. sind bestimmt nicht erwünscht. Ich denke, es geht hier nicht darum, wer Recht und wer Unrecht hat!