1.Hand,2.Hand-was ist der (Preis-)Unterschied
Gebrauchtwarenhändler bietet KFZ "aus erster Hand" an. Bei Besichtigung zeigt KFZ-Brief zwei - gleiche - Nachnamen als Vorbesitzer an, der Eine mit männlichem Vornamen, der Andere mit weiblichen Vornamen. Händler behauptet, Vorbesitzer seien ein Ehepaar gewesen, deshalb sei er berechtigt, das KFZ als aus einer Hand stammend zu verkaufen. Hat er Recht? Gibt es eine math. Formel oder Prozentzahl, aus der man den Verkaufspreis ( z.B. € 10.000,-) für ein aus erster Hand angebotenes KFZ dann herrunterechnen kann, wenn sich herausstellt, daß das Fahrzeug de jure aus zweiter Hand erworben wurde?
1 Antwort
Ist denn das Kennzeichen auch gewechselt worden? Bei einem Halterwechsel zwischen Eheleuten kann man das Kennzeichen ja behalten, wenn die Adresse der Eheleute die gleiche ist(?) . Eine Formel zum Herunterrechnen des Preises gibt es nicht, das ist alles Verhandlungssache.
Hallo, das kann ich leider nicht beurteilen. LG kellar
Hallo Kellar, vielen Dank für die Antwort. Deine Frage kann ich nicht beantworten, weil das Auto von meiner Freundin vom Händler gekauft wurde (es machte tadellosen Eindruck auf sie) und mir hinterher für die Neuzulassung nur Brief, kein Schein zur Verfügung stand. (Überführung erfolgte mit roter Nr. des Händlers.) Da das Scheckheft nicht nur dürftigen Service zeigte, wollte ich mit der Frage klären, ob meine Freundin evtl. einen Kaufrückabwicklungs- oder kaufpreisminderungs-Anspruch hat. Scheint ja wohl nicht der Fall zu sein, oder ?