1.Hand,2.Hand-was ist der (Preis-)Unterschied

1 Antwort

Ist denn das Kennzeichen auch gewechselt worden? Bei einem Halterwechsel zwischen Eheleuten kann man das Kennzeichen ja behalten, wenn die Adresse der Eheleute die gleiche ist(?) . Eine Formel zum Herunterrechnen des Preises gibt es nicht, das ist alles Verhandlungssache.

ejjstr 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 15:36

Hallo Kellar, vielen Dank für die Antwort. Deine Frage kann ich nicht beantworten, weil das Auto von meiner Freundin vom Händler gekauft wurde (es machte tadellosen Eindruck auf sie) und mir hinterher für die Neuzulassung nur Brief, kein Schein zur Verfügung stand. (Überführung erfolgte mit roter Nr. des Händlers.) Da das Scheckheft nicht nur dürftigen Service zeigte, wollte ich mit der Frage klären, ob meine Freundin evtl. einen Kaufrückabwicklungs- oder kaufpreisminderungs-Anspruch hat. Scheint ja wohl nicht der Fall zu sein, oder ?

kellar  05.09.2013, 12:53
@ejjstr

Hallo, das kann ich leider nicht beurteilen. LG kellar