19 Jähriger hat mit einer betrunkenen minderjährigen Geschlechtsverkehr, vergewaltigung?
Ich schildere euch mal die Lage. Es war auf einer Party, meine Freundin (14) hat wirklich ziemlich viel getrunken, sie konnte kaum gerade stehen. Aufjedenfall hab ich nur mitbekommen das der 19 jährige ( der kaum etwas getrunken hatte) mit ihr im Schlafzimmer verschwand. Ich platze nach ca. 20 min ins zimmer stürmte sah ich nur das er auf ihr nackiig lag. Ich hab sie gepackt, bin mit ihr nachhause. Als sie sich an bruchteile erinnern konnte, meinte sie das sie es garnicht wollte. Sie wollte es garnicht machen, sie lag einfach nur widerwillig auf den Boden und hat sich von ihm entjungernfernn lassen. Sogar ohne Kondomm. Nachdem geschlechtsverkehr hat der 19 jährige sie sogar gefragt, ob sie es nochmal machen will.
Meine frage, was kann sie tun? Ich mein, sie war sturzbetrunken, so betrunken das sie sich nicht mal wehren konnte und das wusste er eben auch, in meinen Augen hat er die Lage einfach nur völlig ausgenutzt. Ich merk auch, das es ihr ziemlich dreckig ging es hat sie wirklich richtig mitgenommen. Sie ist nur am weinen, weiß nicht mehr weiter, sie fühlt sich in ihrem eigenem Körper nicht mehr wohl, sie ging tagelang auch nicht mehr in die Schule. Ihren Eltern will sie es nicht sagen, dafür schämt sie sich zu sehr. Was kann sie tun? Meiner meinung nach verdient er einfach nur eine kräftige Strafe.
8 Antworten
in meinen Augen hat er die Lage einfach nur völlig ausgenutzt.
So ist es, damit hat er sich eindeutig strafbar gemacht.
Das Beste ist, eine ANZEIGE gegen ihn zu erstatten, allerdings ist das auch für die Betroffene belastend, weil sie bei ihrer Aussage alles gedanklich noch einmal erleben muss.
Solche Typen müssen aber einen gehörigen Dämpfer bekommen.
Mein RAT: Sprich mit der Betroffenen, frage sie, ob sie es durchsteht, eine Anzeige zu erstatten.
Versuche, BEWEISE zu sammeln, seien es SMS oder Zeugen....jeder Beweis ist wichtig.
Die Eltern des Mädchens MÜSSEN mit einbezogen werden (so schlimm es dem Mädchen auch vorkommen mag).
Es war wohl keine Vergewaltigung, allerdings sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger, der auch ganz schön heftig strafbar ist http://dejure.org/gesetze/StGB/179.html
Wenn sie Bock auf die Untersuchungen und die ganze Fragerei hat und sie vor allem will, daß der Täter (ein solcher ist es zweifellos) bestraft wird, sollte sie Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dazu braucht sie nicht mal ihre Eltern.
ja sie kann ihn anzeigen und sie hat dich als zeugin
Hallo
das war eine Straftat. Sex mit widerstandsunfähigen. Deine Freundin sollte das unbedingt anzeigen. Zum einen wegen der Straftat und zum andren für sich selbst. Sie kann davon psychische Schäden davontragen. Wenn sie weiß, dass sie sich in Form einer Anzeige gewehrt hat fühlt sie sich hoffentlich besser.
Alles Gute für euch
Grüssle
Hallo, sein Handeln war auf jedenfall mindestens nach § 179 I 1 , V 1 StGB strafbar. Allerdings wird durch so ein Verfahren die ganze Situation wieder durchlebt werden und die Eltern werden auch zwangsläufig davon erfahren. Ich rate euch allerdings trotzdem zu diesem Schritt. So ein Verhalten ist ein Unding und verdient tatsächlich eine harte Bestrafung.