18 und immernoch Schulpflicht?

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Die Schulpflicht endet nach 10 Jahren Schulbesuch, der Abschluss ist egal (ob ein Abschluss oder nicht).

Darüber gilt: Wenn du als nicht mehr Schulpflichtiger mit 18 Jahren noch "freiwillig" an einer Schule bist, ist dein Schulbesuch für dieses Schuljahr zu beenden, da du (wie ein 5000 Meter Läufer bei seinem Lauf) ja zum Schuljahresbeginn "freiwillig" angetreten bist.

Sicher kannst du dich "abmelden", du bist ja volljährig. Längeres unentschuldigtes Fehlen über zwei Wochen hinaus gilt in den meisten Fällen als Abmeldung.

Die rechtlichen Dinge um eine "Auffangklasse" kenne ich nicht. Da könnte so etwas drinstehen, wie "wer anfängt, muss das Schuljahr beenden, um vielleicht finazielle Leistungen (Kindergeld?) zu erhalten".

Du solltest dich erkundigen, damit es keine finanziell negativen Folgen (Rückzahlung...) für dich gibt.

Schulaufsicht: Bei der Bezirksregierung informieren.

Ich kann nur sagen das meine Nichte an dem Tag als sie 18 wurde die Schule sogar ein Jahr früher verlies. Allerdings ohne Abschluss Das hat ihr bis Heute sehr nachgehangen ,da Sie sehr Schwer Arbeit gefunden hat ,und wenn dann nur hilfsjobs.

Wenn du schon einen Job hast als Zeitungsträger oder so, kannst du auch auf die is 25 bleibst du dann bei deinen Eltern und bekommst dein Taschengeld ohne zu arbeiten. Danach meldest du dich dann für 40 Jahre bei Hartz IV an.

djenne 
Beitragsersteller
 12.04.2010, 23:12

Ich hatte nicht vor von Hartz IV zu leben, und das ich soetwas frage hat mit meinen derzeitigen Umständen zu tun (Depressionen). Werde meinen Schulabschluss nachholen wenn ich erstmal mit meinem jetzigen Problem "klarkomme".

@alterman58 Bin jetzt seit mehreren Wochen nicht hingegangen aber bin immernoch angemeldet.