Ersetzt Vollzeit arbeit die Schulpflicht?

3 Antworten

Wenn du zu Beginn des nächsten Schuljahres über 18 Jahre bist und nun ein Jahr an einem Berufskolleg warst, dann hast du deine Schulpflicht erfüllt. 

Zurzeit musst du das Schuljahr aber noch zu Ende machen. Eine Vollzeittätigkeit ersetzt die Schulpflicht nicht. Da gibt es nur ein paar Ausnahmen, wie bspw. ein freiwilliges soziales Jahr.

Schau dazu mal ins Bildungsportal NRW:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Schulpflicht/

Dort findest du folgenden Absatz:

Für Jugend­liche ohne Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht bis zum Ab­lauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebens­jahr voll­endet. Für Jugend­liche mit Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis dauert die Schul­pflicht so lange, wie ein Berufs­aus­bildungs­ver­hältnis besteht, das vor Voll­endung des 21. Lebens­jahres begonnen worden ist.

Liebe Grüße

TechnikSpezi

Du bist 18 Jahre alt und wenn Du keine Ausbildung machen möchtest, sonst willst arbeiten gehen, dann musst Du auch nicht mehr zur Schule gehen.

Schulpflicht in NRW besteht nur 10 Jahre, und die wirst Du ja wohl haben.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Schulpflicht/

In die Berufsschule müssen nur Auszubildende.

Aber überleg Dir das gut, eine Ausbildung macht man noch am ehesten, wenn man jung ist. 40 Stunden-Woche ist heutzutage sehr unüblich, in fast allen Branchen müssen die Mitarbeiter max. 38 Stunden die Woche arbeiten.

lg Lilo