Ersetzt Vollzeit arbeit die Schulpflicht?
Guten Tag,
Derzeit besuche ich ein Berufskolleg in Nrw. Dort bin ich leider total unglücklich und habe deswegen die Möglichkeit ab nächstem Jahr meine Ausbildung auf einer anderen Schule zu absolvieren. Nun ist es leider so dass ich Ende November 2016, 18 geworden bin und daher laut meinem Lehrer das Schuljahr noch zu ende bringen muss. Jedoch habe ich bereits mehrere Bewerbungsgespräche gehabt (um das Jahr nicht faul rumzusiten) und dabei wurde mir ein Arbeitsverhältnis von 40 stunden in der Woche angeboten. Mein Lehrer sagt von sich aus er weiß nicht ob dies reicht um die Schulpflicht zu umgehen.
Kann mir jemand weiterhelfen und kennt sich aus?
Danke im Voraus
3 Antworten
Wenn du zu Beginn des nächsten Schuljahres über 18 Jahre bist und nun ein Jahr an einem Berufskolleg warst, dann hast du deine Schulpflicht erfüllt.
Zurzeit musst du das Schuljahr aber noch zu Ende machen. Eine Vollzeittätigkeit ersetzt die Schulpflicht nicht. Da gibt es nur ein paar Ausnahmen, wie bspw. ein freiwilliges soziales Jahr.
Schau dazu mal ins Bildungsportal NRW:
Dort findest du folgenden Absatz:
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.
Liebe Grüße
TechnikSpezi
Du bist 18 Jahre alt und wenn Du keine Ausbildung machen möchtest, sonst willst arbeiten gehen, dann musst Du auch nicht mehr zur Schule gehen.
Schulpflicht in NRW besteht nur 10 Jahre, und die wirst Du ja wohl haben.
In die Berufsschule müssen nur Auszubildende.
Aber überleg Dir das gut, eine Ausbildung macht man noch am ehesten, wenn man jung ist. 40 Stunden-Woche ist heutzutage sehr unüblich, in fast allen Branchen müssen die Mitarbeiter max. 38 Stunden die Woche arbeiten.
lg Lilo