17000,00 euro für kleingewerbe keine steuern
mein sohn macht türsteher kann er das als kleingewerbe anmeldn.
5 Antworten
- Kleingewerbe gibt es nicht. Du meinst wohl die Kleinunternehmerregelung, die es einem (bei einem Umsatz von bis zu 17.500 Euro) erspart, von den Kunden MwSt zu erheben und ans Finanzamt abzuführen.
- Einkommensteuer zahlt man immer bei einem EK von über 8.004 Euro.
- Türsteher kann man nicht freiberuflich ausüben. Das ist eindeutig Gewerbe und Bewachungstätigkeit !
- Türsteher kann man in 3 verschiedenen Versionen ausüben:
a) als Angestellter (auch Mini-Job) des jeweiligen Ladens. Dann braucht man weiter nix.
b) als Angestellter (auch Mini-Job) eines Bewachungsunternehmens. Dann braucht man eine Sachkundeschulung durch die IHK.
c) als selbständiger Gewerbetreibender. Dann braucht man eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Die Gewerbeanzeige alleine reicht nicht !
Und zwar nicht erst ab 8xxxx€ sondern dann für den vollen Betrag!!!!!!!!!
Macht er das freiberuflich gegen Rechungsstellung? Dann ja. Oder ist es ein Minijob bei einem Auftraggeber?
Wenn er das freiberuflich/ selbstständig machen will, muss er aufpassen, verschiedene Auftraggeber zu haben, sonst kann ihm u.U. die Rentenversicherung wegen Scheinselbstständigkeit an den Karren fahren.
Wenn´s ein Minijob ist, ist das aber keine selbstständige Arbeit. Das macht so keinen Sinn.
Übrigens: Steuern muss er bezahlen, sobald er über 7664 Euro kommt (wenn er nicht verheiratet ist). Die Kleinunternehmerregelung besagt lediglich, daß er keine Umsatzsteuer ausweisen muss. Die Grenze für die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG. liegt nebenbei bemerkt bei 17.500 Euro.
Wenn er dies nicht im Angestelltenverhältnis (mit Arbeitsvertrag) macht, sondern freiberuflich - dann kann er zumindest versuchen, diese Dienstleistung über einen Gewerbeschein anzumelden. Ob's klappt, ist eine andere Frage.
wenn er als Minijobber arbeitet, führt der AG doch pauschal Sozialversicherungsbeiträge ab, da braucht er doch kein Gewerbe anzumelden.
Nein, das ist ein ganz normaler Beruf?!
Er betreibt doch gar kein Gewerbe...
Besser wäre hier sicherlich die Formulierung "Kleinunternehmer"... Aber das kann er schon freiberuflich/ selbstständig machen.
Völliger Blödsinn ! Türsteher ist doch kein Freier Beruf.
Deshalb ja / selbstständig...
es ist ein Minijob. Er wollte sich ein Kleingewerbeschein holen damit im keiner was kann falls Kontrolle kommt.