16-Jährige Nachhilfeschülerin ist geil auf mich. Ich bin 25. was nun?
Also ich brauch jetzt von der gesetzlichen Seite aus grünes Licht. Moralische Bedenken brauche ich keine, sie ist ausgewachsen, reif und weiss was sie tut, sprich: sie ist kein Kind. Sie sieht auch gut aus, noch halte ich mich schwer zurück, mit ihren Anspielungen. Also sie 16, ich 25. geht das?
12 Antworten
Der reine Altersunterschied ist rechtlich zunächst einmal völlig unbedenklich, da es im deutschen Gesetz keinerlei Paragraphen über die Differenz gibt. Ab 14 ist ein Jugendlicher sexuell mündig und darf prinzipiell mit jedem anderen, ebenfalls mindestens 14-jährigem Sex haben - auch mit einem 90-jährigen.
Die Eltern KÖNNTEN zwar einen über 21-jährigen anzeigen, aber nur wenn ein Gutachter bestätigt, dass der Erwachsene die "Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" einer UNTER 16-jährigen AUSGENUTZT hat (was nur höchst selten durchgeht). Daraus kann man allerdings KEINE generelle Genehmigungspflicht in irgendeiner Form durch die Eltern ableiten!
Zu den Ausnahmen gehört allerdings Sex gegen Geld, die Ausnutzung einer Zwangslage oder eines Abhängigkeitsverhältnisses. Und genau da liegt der Hase im Salat: Problematisch kann Euer Verhältnis (Nachhilfe-)Lehrer/Schülerin werden - hier gibt es Urteile in alle Richtungen. Es handelt sich bei diesem Verhältnis zwar um kein Ausbildungsverhältnis, so dass es nicht automatisch Probleme geben muss - aber ein gewisses Machtgefälle lässt sich in Eurer Beziehung dann doch nicht abstreiten. Wenn Du über irgendeine Agentur vermittelt wurdest, dann bekommst Du durch eine solche Beziehung auch kein gutes Image bzw. hast gegen den Vertrag mit der Agentur verstoßen.
Ich würde das offizielle Ausbildungsverhältnis beenden - Du kannst ja dann Deiner Freundin Privatstunden geben, was Dir erstmal niemand verbieten kann (möglicherweise jedoch irgendwelche Agenturverträge mit Kundenschutzklausel - ich würde daher kein Geld nehmen...).
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Dann ist es ja auch kein offizielles Lehrer/Schüler-Verhältnis - da solltest Du rechtlich auf der sicheren Seite sein... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Sie ist 16, da ergeben "ausgewachsen", "reif" und "sie weiß, was sie tut" kaum einen Sinn. Das Gesetz wird kaum etwas dagegen haben, aber vermutlich wird deine Wunschvorstellung dir einiges verfälschen und die Eltern sind ein nicht zu unterschätzendes Kaliber. Nachhilfe wird dann auch der Vergangenheit angehören.
Ich wusste mit 16 was ich tue, sag mal für wie hängengeblieben haltet ihr die Jugend immer? Meine Kumpels wussten in der 10. Klasse immer was sie tun und Mädchen werden früher reif.
Warte mal ab bis du nicht mehr nur 25 sein wirst. Schon deine Wortwahl in der Frage ließ vermuten, dass du geistig nicht viel Vorsprung vor ihr hast.
Vermutlich werde ich dann auch so mit Vorurteilen gegenüber der Jugend behaftet sein.
Irgendein Mann hat mal gesagt:" Die Zukunft war früher auch besser."
gesetzlich ist das kein Problem, aber der Geldhahn geht zu und sie wird trotzdem Nachhilfe von dir bekommen wollen für lau (zur Tarnung für Eltern)
Lt. Gesetzgeber dürft ihr Sex haben, allerdings würde ich da vorsichtig sein. Sollte sie schwanger werden oder Du willst die Beziehung beenden, könnte sie Dich da schön reinreiten und behaupten, Du hättest das gewollt und sie nicht.
lg Lilo
Verhältnis Schüler/Lehrer ist eigentich immer heikel. Wenn Du sie nicht gut kennst, kann es sein, dass sie damit womöglich angibt und erzählt das überall rum oder o.g. Möglichkeit - dann bekommst Du richtig Ärger mit ihren Eltern.
Nur, wenn es die Eltern erlauben. Hier geht es nicht um Erwachen/Kind sondern um Schüler/Lehrer.
Ich habe mal am Rand eine ähnliche Situation in einer Jugendfeuerwehr mitbekommen. Ein Betreuer wurde verklagt, weil er (21) etwas mit einer 16-Jährigen angefangen hat. Die Eltern sagten, er habe seinen sozialen Stand in der Truppe ausgenutzt um eine Schutzbefohlene zu verführen. Und die Eltern bekamen recht. Er musste aus der Feuerwehr austreten und darf keinen Kontakt mehr zu ihr aufnehmen bis sie volljährig ist.
Nicht nur sie. Ihr beide müsst ihre Eltern fragen.
Blödsinn.!! Sei besser still wenn du keine Ahnung hast.
Wie die muss die Eltern um Erlaubnis fragen, ob ich sie nageln darf?
Schutzbefohlener.
Das Mädel wurde dir als Schüler anvertraut. Somit entsteht eine Sonderkonstellation. Mädels verlieben sich gerne in Lehrer, das darf man unter Strafe nicht ausnutzen. Das scheint ein nicht seltenes Problem zu sein, so dass sie dafür schon ein eigenes Gesetz gemacht haben.
Quatsch, Nachhilfe in einem Fach ist kein Lehrer in dem Sinne eines Schutzbefohlenen.
Keine Agentur, Nachhilfe für die Nachbarin einfach. :)