Hallo,
diese Frage richtet sich an Personen, die sich in dem Bereich auskennen und keine Mutmaßungen anstellen wollen. Bitte bei der Beantwortung nach Möglichkeit einen Nachweis mit beifügen. (Link o.ä.)
Und zwar geht es darum, dass ich in der Ausbildung bin und bereits im dritten Jahr dieser mich befinde. D.h. ich beende die Ausbildung in diesem Jahr (voraussichtlich im Juni) und habe Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. D.h. 2 Tage pro Monat Anspruch.
In den letzten Jahren wurde es so gehandhabt, dass ich, wenn ich von Montag bis Freitag Urlaub genommen habe, dafür 5 Tage veranschlagt wurden sind. Ich arbeite in einem Büro, welches nur von Montag bis Freitag besetzt ist.
Urlaubsanspruch Übersicht: 2014 - 2 Werktage 2015 - 24 Werktage 2016 - 24 Werktage 2017 - 12 Werktage
Da in den Sommerferien 2016 aufgefallen ist, dass eigentlich hätten für eine Woche von Montag - Freitag 6 (!) Urlaubstage genommen werden müssen, wurde dies ab sofort berücksichtigt und der dadurch zuviel genommene Urlaub wird nun in 2017 abgerechnet.
Im Januar diesen Jahres habe ich bereits eine Woche (Montag - Freitag), also dann nach der neuen "Regelung" 6 Tage Urlaub genommen. So müssten rein theoretisch noch 6 Tage verbleiben.
Da jedoch nun der alte zuviel genommene Urlaub nachträglich abgezogen wird aufgrund des Fehlers des Ausbildungsbetriebs, darf ich nun keinen Urlaub mehr nehmen.
Ist es korrekt, dass der Urlaub aufgrund des Fehlers des Betriebes auch komplett rückwirkend korrigiert werden und mit übertragen in das aktuelle Ausbildungsjahr darf?
Oder wird der Anspruch auf Urlaub auch bei dem Fehler erworben, ohne dass sowas nachträglich korrigiert werden darf?
Ich bitte um gute Hinweise, die dabei helfen können, das ich vielleicht doch noch Urlaub nehmen kann.