15 Zoll statt 17 Zoll Reifen?
Ja ich weiß, es gibt schon Threads zu diesem Thema. Allerdings irritiert mich etwas anderes. Und zwar habe ich mir vor kurzem einen gebrauchten Golf V gekauft und nun kommt das Thema Winterräder auf mich zu. Im Fahrzeugschein steht nur eine freigegebene Größe, nämlich 195/65 R15. Allerdings sind meine Sommerreifen 215/45 R17, natürlich eingetragen. ´
Da ich bei den Winterrädern gerne sparen möchte, ist meine Frage, ob ich nun diese 15 Zoll Räder, die im Fahrzeugschein eingetragen sind benutzen darf oder ob das sozusagen "erlischt" ist? Weil soweit ich weiß kann es ja Probleme mit dem Tacho geben wenn ich einfach 2 Zoll kleiner Reifen drauf mache. Kann ich ohne Bedenken kleiner Reifen benutzen, sofern ich die im Fahrzeugschein angegebene Größe einhalte? Und wenn ich mich für 16 Zoll Winterräder entscheiden würde um einen nicht ganz so großen Unterschied zu erzielen, müsste ich sie definitiv eintragen lassen, oder?
mfg
3 Antworten
Es kommt auf den Abrollumfang an, da sind beide Reifengrößen annähernd gleich. Du kannst ohne Bedenken die 195 benutzen.
Der 195/65R15 ist der richtige Winterreifen den du fahren solltest. Man fährt im Winter immer einen kleineren, das heißt einen schmaleren Reifen , um eine optimale Fahreigenschaft zu erhaten.
Mich macht deine Angabe 215/45 R17 stutzig. Das ist keine äquivalente Größe zu 195/65 R15. das wäre nur 225/45R17. Wenn die kein Schreibfehler unterlaufen ist, dann hast du eine Sondereintragung, weil der Abrollumfung eben** nicht** gleich . er ist kleiner. Damit ist das Tacho angepasst worden.. Wenn du also auf den eingetragenen 195/65R15 gehst, was sinnvoll und richtid wäre, muß dieser neueingestllt werden.
185R14 ist natürlich auch falsch.
der außendurchmesser ist annähernd gleich,stell mal ein rad mit den 17zöllern neben eines mit 15 und du siehst das sie gleich hoch sind,folgedessen stimmt dein tacho auch.maßgebend ist immer der abrollumfang und da ist die zollgröße egal,würde sogar behaupten ein reifen alter größe wie 185/14 ist genauso hoch.alles was eingetragen ist darfst du ohne bedenken fahren