Müssen montierte Reifen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen?
Hallo,
Frage steht oben.
Hintergrund: Hab ein Auto vom Autohaus gekauft. Die montierten Sommer- und Winterreifen haben die Bezeichnung 205/55 R16 H wohingegen im Fahrzeugbrief 195/65 R15 91T steht.
Laut Verkäufer ist das in Ordnung weil die Angabe im Fahrzeugbrief nur die mindestgröße ist. Alle was größer und "besser" ist, ist auch in Ordnung.
Ein Bekannter sagt jedoch, dass die Reifen mit dennen im Fahrzeugbrieg übereinstimmen müssen, ansonsten wäre das Auto nicht Fahrsicher und die Versicherung würde im Schadensfall nicht bezahlen.
Was stimmt?
10 Antworten
Hallo
im Prinzip sind nur die im Fahrzeugschein eingetragenen Grössen zulässig. Aus "Platzgründen" wird bei den neuen EG Papieren nur noch die zulässigsten Grösstgrösse eingetragen die kleineren Räder für Winterbetrieb sind in der ABE des Fahrzeuges.
Also zuerst mal die ABE checken oder einfach zu einem TÜV/DEKRA/GTÜ Sachverständigen. Es gibt auch einige Reifenwerkstätten die einem die laut ABE zulässigen Räder ausdrucken damit man die zu den Papieren legt.
Der Verkäufer hat recht. Ich selber habe jetzt einen Hyundai i10. Baujahr 2008 Im Fahrzeugschein steht die Mindestreifengröße von 155/70 R13 15T.
Drauf habe ich Sommer als auch Winterreifen von 165/60 R14 15T
Diesbezüglich hat er mit dem Geschwindigkeitsindex recht. T braucht es mindestens, H ist grösser und deshalb erlaubt. Wegen der anderen Reifengrösse hat er nicht wirklich Recht, zu mal nach dieser Theorie Du auch 265/35 R 16 draufhaben dürftest die warscheinlich 5 cm seitlich rausstehen und beim Einfedern streifen würden. Trotzdem halte ich es für gut Möglich dass diese Reifengrösse montiert sein darf. Früher musste wirklich jede Reifengrösse im Schein eingetragen sein, Heutzutage steht nur noch eine Reifengrösse drin, für die Anderen hat man ein Datenblatt mitzuführen in denen sie für das Fahrzeug aufgeführt sind.
Der Verkäufer hat recht.
Mit der Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II im Oktober 2005 wurde der Umfang der Daten zu der zulässigen Bereifung in den Fahrzeugpapieren stark reduziert. Wo in den "alten" Fahrzeugpapieren noch alle zugelassenen Reifendimensionen zu finden waren, steht in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" nur noch eine Reifendimension, die zudem mit der tatsächlich montierten Reifendimension nicht übereinstimmen muss. Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.
aus: http://www.adac.de/infotestrat/reifen/profil-kauf-und-montage/reifenkennzeichnung-pkw/default.aspx
T=bis 190 kmh du darfst aber auch H Reifen fahren (bis 210 kmh) das ist erlaubt. Die Eintragung ist an der Stelle einfach nur eine Mindestanforderung.