Zulässige Reifen/Felgengröße Golf IV?
Golf IV 08/2001 1.6 SR
In der Zulassungsbescheinigung ist die Serienbereifung "175/80R14 88H" eingetragen. Ich habe jedoch noch original Golf IV Felgen 195/65 R15 in meinem Besitz. Darf ich diese montieren und nutzen oder müssen diese eingetragen werden? Ich vermute, dass ich im Fall einer Polizeikontrolle nachweisen muss, dass VW diese Reifen für mein Fahrzeug freigegeben hat.
6 Antworten
schau doch einfach in die COC-Papiere - da stehen alle zulässigen Felgen und Reifengrößen drin.
Bei meinem Winterauto stehen auch nur 17" drin, die 18" sind aber in den COC-Papieren freigegeben.
Evtl. gibt es auch eine ABE für die Felgen/Reifenkombination
Wenn es keine VW-Felgen sind, brauchst du auf jeden fall eine ABE oder ein Gutachten zum Eintragen lassen
Dein derzeitiger Reifen hat einen Durchmesser von 63,6 cm. Dein "neuer" Reifen auf Felge hat einen Durchmesser von 63,5 cm. Oder einen Umfang von 193,2 cm (alt) bzw. 192,9 cm (neu).
Daraus ergeben sich keine Tachoabweichungen bei der Messgröße 100 km/h. Von der Größe her ist der Reifen zulässig. Er passt auch in das Radgehäuse und die Bremsanlage hat Platz in der Felge. Daher hast du bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
Schau mal hier in den Reifenfinder, dort steht drin, was Du fahren darfst.
Vielen Dank für die Rückmeldung, jedoch ist diese nicht sehr hilfreich. Ich kann der Polizei oder dem TüV nicht einfach auf eine Internetseite verweisen. Ich wollte wissen, ob ich für die originalen VW Felgen welche 15zoll haben einen Nachweis brauche, dass diese freigegeben sind
Dann frag bei VW nach.
195/65R15 ist Serienbereifung bei Golf 4.
Felge 6Jx15 ET38
Es gibt wohl mehrere Serienbereifungen. Bei mir ist es wohl
"175/80R14". Zumindest ist es so eingetragen
205/55R16 auf 6,5x16 ET42 ist ebenso Serie und muss nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen.
Benötige ich nicht trotzdem einen Nachweis? Ich denke nicht, dass sich die Polizei mit jeglichen Autos und deren freigegebenen Felgen/Reifen Kombinationen auskennen
Nein. Die Polizei muss nachweisen, dass die Rad-/Reifenkombination nicht zugelassen ist. Außerdem gehe ich davon aus, dass der Polizist bei so einem gewöhnlichen Fahrzeug weiß, was da serienmäßig ist.
Danke für die Rückmeldung
Das was dort steht gilt. Aber es kann durchaus sein dass du auch breitere fahren kannst/darfst, dann brauchst du das Gutachten und nimmst das mit zum Tüv zum eintragen. Nichts besonderes.
Das ist erst einmal Blödsinn. Für diese Alternativbereifung braucht es keinerlei Gutachten, man muss nicht zum TÜV, und man muss nichts eintragen lassen.
Und wie kann ich das nachweisen? Im Fall einer Kontrolle
Ich bin nicht im Besitz der CoC, wusste nicht das ein Golf 4 diese Papiere hat