1,34 promille am steuer was kommt auf mich zu?

3 Antworten

Ein Strafverfahren kommt auf Dich zu das regelmäßig mit einer Geldstrafe von 30-50Tagessätzen und der Entziehung der Fahrerlaubnis für ca.10-12 Monate endet.

Dazu kommt eventuell eine MPU, nämlich dann wenn Du in einem Bundesland wohnst das diese schon bei 1,1‰ fordert, dazu kommt noch ein besonderes Aufbauseminar das vor der MPU absolviert werden muss.

MrDynamite 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 22:25

komme aus berlin ?

Crack  04.11.2015, 22:34
@MrDynamite

In Berlin könntest Du da leider schon Pech haben, zumindest sind einige Fälle einer MPU bekannt bei denen der BAK Wert weniger als 1,6‰ betragen hat.

Hallo

nachdem hier nun die Moralisten, die meistens selber Dreck am Stecken haben, ihre lächerlichen Meinungen abgegeben haben, nun eine richtige Antwort:

Auf Dich kommt in etwa folgendes zu wenn der Blutwert auch über 1,1 Promille liegt:

1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca. 9-12 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 250€ in Berlin)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) da du in Berlin wohnst wird ab 1,1 Promille  eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug

9.) Die Sperrfrist kannst Du über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

MrDynamite 
Beitragsersteller
 05.11.2015, 10:45

Danke dir für deine antwort hast mir wirklich sehr weiter geholfen :)

Ich bin nur 200 m gefahren weil das auto abgeschleppt werden sollte sonst hätte ich das auto nie angefasst und das es falsch ist binnich mir bewusst also nervt nicht mit euer rumheulerei und gibt mir richtige antworten

Ortogonn  04.11.2015, 23:22

Das gibt ein Danke. Danke dafür, dass du meine Meinung bestätigt hast.

Der Abschlepper kriegt das Auto aus jeder noch so kleinen Lücke. Da musst du keine 200m zu ihm hinfahren.

Prima auch, andere der Rumheulerei zu bezichtigen. Wer heult hier denn rum? "Mimimi, ich bin erwischt worden! Mimimi, was passiert mir jetzt?"

Was auf dich zukommt, hat dir übrigens die Streife vor Ort bereits erklärt.

MunichsFinestt  04.11.2015, 22:26

Selber schuld! Ganz ehrlich geschieht dir recht, heulen kannste jetzt auch wo anders