120kg Trike (z.B. Bautek Skycruiser) - wie hoch kann/darf man damit fliegen?
Hallo zusammen,
ich informiere mich gerade über die Gegebenheiten für das Fliegen mit UL-Trikes (bzw. LL-Trikes) der 120kg-Klasse. Ich selbst habe bis dato noch absolut keine Ahnung vom Fliegen, ausgenommen das Fliegen als Airlinepassagier und alles, was ich bisher auf einigen einschlägigen Websites zum Thema gefunden habe.
Unter anderem habe ich auch schon ein Fluggerät ausgemacht, für das ich mich etwas näher interessieren würde. Es handelt sich um sogenannte Trikes, wie etwa das Model Skycruiser von Bautek. Meine Frage ist jetzt, wie hoch kommt man mit so einem Teil? Und gibt es da bestimmte Vorschriften wo und wie man damit fliegen darf? Z.B. gehe ich mal davon aus, dass man damit nicht in die Nähe von Verkehrsflughäfen fliegen darf. Gibt es da noch weitere Einschränkungen? Angenommen ich wollte mit so einem Teil einmal über die Alpen und zurück - ging das ohne Weiteres?
Wenn meine Fragen völlig daneben sind, weil ich von völlig falschen Voraussetzungen ausgehe bitte ich das zu entschuldigen und mir meinen falschen Denkansatz zu korrigieren und richtig zu stellen was richtiggestellt gehört.
Danke sehr vorab.
1 Antwort
Hi!
Mit Trikes im Speziellen kenne ich mich leider nicht aus, aber ich versuche dennoch ein paar hilfreiche Inputs zu geben.
Es gibt im Grunde drei große Faktoren, die dich in der Höhe einschränken: die Gesetzeslage (und Luftraumstrukturen), die aerodynamischen und leistungstechnischen Eigenschaften deines Fluggeräts und das Wetter.
Jedes Luftfahrzeugs (LFZ), ob bemannt oder nicht, muss sich an die Luftraumstruktur und die Luftfahrtgesetze in Deutschland (bzw. Europa/weltweit) halten. Hierzu sinnvoll ist auf jeden Fall diese Abbildung https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/luftraumstruktur_092016.pdf
Was du in welchem Luftraum darfst, hängt von der Ausrüstung deines LFZ (z.B. ob und welche Bauart eines Transponders vorhanden ist, Funkgerät, etc.) und deiner Lizensierung ab (Stichwort Funksprechzeugnis).
Luftrecht ist ein großes und wichtiges Thema und viel zu groß um es hier detailiert zu beschreiben. Genauer erfährt man alles in einer Ausbildung, bzw. in Büchern zum Thema.
Um also ein konkretes Beispiel zu nennen: du hast keinen Transponder, über dir sind keine einschränkenden Lufräume, du befindest dich nicht in einer Pflichtzone für Transponder (TMZ) und du bist nicht in Verbotszonen (z.B. bei einem AKW) dann wäre für dich bei 5.000 ft also ~1.500m MSL (also über Meeresspiegelniveau) oder 3.500 ft AGL (über Grund) Schluss.
Durch die 3.500ft AGL Richtlinie, ist eine Alpenüberquerung so theoretisch möglich (vorausgesetzt man kommt nicht anderweitig in Luftraum C, Einflugfreigabe und damit Funkkontakt erforderlich).
In anderen Ländern, kann die Gesetzeslage nochmal variieren (z.B. südlich der Alpen)
Zur Leistung und zum Wetter: aus eigener Kraft können viele ULs und auch größere LFZ (Bspw. Cessna 172) nicht auf exorbitant große Höhen kommen. Auch nicht auf solche, die zum Überqueren der Alpen notwendig wären.
Natürlich ist es dennoch möglich, mit dem richtigen Wetter. Mit genug Thermik schaffen auch Segelflieger eine Alpenüberquerung. Allerdings ist das nichts was man "mal eben so" macht. Das erfordert gute Planung, das richtige Wetter und einiges an Erfahrung.
Bei diesen Versuchen gab es schon Tote, so viel sei gesagt (Thema Leewellen und Rotorwolken: http://www.gerd-pfeffer.de/images/OSTIV_MWP_Wave_dt_550.jpg)
Abschließend sei gesagt, dass Fliegen in jeder Form super ist und Spaß macht! Allerdings ist Deutschland ein dichtes Land, so auch in der Luft. Wer sich auskennt wird Spaß haben, wer ahnungslos rumdümpelt, riskiert Strafen.
vielen Dank für den hilfreichen Input und die aufschlussreichen Links. Perfekt!