1 Monat Fahrverbot, ab wann gilt es bei verschicken des Führerscheins per Post
Ich habe 1 Monat Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Das Vergehen ist in Heidelberg passiert, ich lebe aber in Darmstadt. Eine Mitarbeiterin beim Rechtsamt der Stadt Heidelberg hat mir gesagt, man könne seinen Führerschein (im folgenden als FS bezeichnet) in seiner Stadt abgeben, die ihn dann zur zuständigen Stelle (hier Stadt Heidelberg) weiterleitet, allerdings basiere dies auf Kullanz, und nicht jedes Ordnungsamt oder jede Polizeidienststelle würde den FS auch annehmen oder weiterleiten. Auf Nachfrage beim Polizeirevier in Darmstadt, wurde mir gesagt, ich müsse den FS nach Heidelberg schicken, da in Hessen diese Kosten (Versenden, Bearbeitung u.s.w.) nicht übernommen werden. Wenn ich nun meinen FS per Post nach Heidelberg schicke, ab welchem Tag gilt das Fahrverbot? Ist es der Tag an dem der FS bei der Post aufgegeben wird, oder an dem er in Heidelberg ankommt? Das zu wissen ist für mich deshalb wichtig, weil der Februar bald zu Ende ist, und man 3 Tage spart, wenn man den FS im Februar abgibt. Außerdem weiß ich nicht was passiert, wenn ich nach dem Versenden mit der Post noch fahre (bis zu einer evtl. Bestätigung durch die Stadt Heidelberg, dass der FS angekommen ist) und dann von der Polizei kontrolliert werde und dann keinen FS dabei habe. Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus. Gruß Yogi
7 Antworten
Du kannst einen Begleitbrief fertigen, in dem Du den 1. Tag des Fahrverbotes deklarierst und so auch den letzten Tag angibst. Der Führerschein muß nur sicher am Tag vor diesem 1. Fahrverbotstag bei der aufhebenden Behörde eingehen. Somit kannst Du noch an dem Tag vorher bis 24 Uhr fahren, obwohl Du den Schein nicht bei Dir führst. Er wird Dir dann wieder rechtzeitig vor Ende des Zeitraumes zugesand. Natürlich darfst Du erst danach wieder fahren.
Wenn Du dazu noch Fragen hast, dann ruf bei der Aufbewahrungsstelle an. Für die ist das ein ganz normaler Vorgang.
Im Übrigen hast Du Glück: 1 Monat heißt bei Abgabe im Februar 28 Tage Strafe, bei Abgabe im März 31 Tage Strafe.
Danke für den Stern.
Na wenn man bischen sucht ...
Aktenzeichen 12345
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ihrem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vom 01.01.1980 übersende ich Ihnen meinen Führerschein Nr. 12345 zur amtlichen Verwahrung.
Der erste Tag des Fahrverbotes soll Samstag, 26.02.2011 sein, der letzte Tag des Fahrverbotes wird demnach Freitag, 25.03.2011 sein.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten stehe ich Ihnen auch gerne unter 0177 / 1234567 zur Verfügung.
Bitte senden Sie mir die Eingangsbestätigung und zum Ende des Fahrverbots den Führerschein an oben genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Die Verbotsfrist beginnt mit dem Eingangsdatum in Heidelberg, Postlaufzeiten werden in der Regel nicht anerkannt. Der Beginn wäre somit in den meisten Fällen am Folgetag vom Versand.
Vorweg: IANAL.
Aber: wenn Du kontrolliert wirst, kannst Du sagen, Du hättest den Führerschein zu Hause vergessen. Kostet irgendwo um die 15 oder 20 Euro. Die Polizisten können natürlich abfragen, ob Du wirklich im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Dort wird auch heraus kommen, dass Du den Führerschein demnächst für einen Monat abgeben musst. Bevor der allerdings in Heidelberg angekommen ist, kann ja weder die FS-Stelle dort, noch die Polizei davon wissen, dass Du ihn schon abgeschickt hast. Ergo: wenn Du Dir sicher bist, dass der Schein heute noch nicht angekommen ist, kannst Du auch heute noch ohne FS fahren (und riskierst max. 20 Euro).
Als "abgegeben" kann er eben erst gelten, wenn die zuständige Stelle in Heidelberg ihn bearbeitet hat.
Heute ohne Führerschein fahren und morgen den beim Revier vorlegen. Wie soll das gehen?
Nein, die Polizei hat damit eigentlich nichts mehr zu tun. Das ist ein rein "ziviler" Behördenvorgang.
du bekommst gesonderte post von wann bis wann das fahrverbot gilt
Wenn Du Deinen Führerschein einsendest, gilt der Tag des Posteinganges bei der Behörde. Ohne Führerschein in der Tasche darfst Du nicht fahren!
Gib den Schein bei der Polizei ab oder lass ihn abholen. Dann weist du auch, dass er in Behördenhand ist.
theorethisch schon, aber muss man nicht seinen Führerschein innerhalb der nächsten Tage in der örtlichen Polizeidienststelle vorzeigen?