Seit wann gibt es den Postprotestauftrag nicht mehr?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sicher bin ich mir nicht, aber ich antworte mal...

Postprotestauftrag,
 der von einem Postbeamten förmlich erhobene Protest, wenn ein durch die Post zur Zahlung vorgelegter Wechsel nicht bezahlt wurde (§ 79 Wechselgesetz alter Fassung); seit 1. 1. 1995 nicht mehr vorgesehen.

http://universal_lexikon.deacademic.com/287171

IQhaipdling 
Beitragsersteller
 27.07.2018, 17:21
@Coolita

Das es ihn 87 noch gab, hätte ich auch gewusst, weil ich 91 die Prüfung für den Mittleren Postdienst gemacht habe und zum Postprotestauftrag befragt wurde

Coolita  27.07.2018, 17:26
@IQhaipdling

Mehr habe ich leider nicht gefunden, trotz noch weiterer Suche..., LG

IQhaipdling 
Beitragsersteller
 27.07.2018, 18:20
@Coolita

Mehr ist nicht notwendig; die Formulierung

seit 1. 1. 1995 nicht mehr vorgesehen.

weist mit Sicherheit darauf hin, dass die Post die Dienstleistung nicht mehr angeboten hat

Coolita  27.07.2018, 18:24
@IQhaipdling

Das freut mich, danke sehr! ;)

Das muss so 1994 gewesen sein, damals gab es eine Postreform wo die Deutsche Bundespost in drei Teilen aufgeteilt wurde die später privatisiert wurden, im Zuge dieser Reform wurde auch die Verpflichtung bezüglich des Wechsels aufgehoben.

IQhaipdling 
Beitragsersteller
 27.07.2018, 18:21

Danke, das deckt sich auch mit der Antwort von Coolita

"Am 1. August 1876 wurde der Postauftrag zur Einholung von Annahmeerklärungen (Wechselakzepten) eingeführt der bis zum 1. August 1941 bestand." aus https://de.wikipedia.org/wiki/Postauftrag#Deutschland

IQhaipdling 
Beitragsersteller
 27.07.2018, 17:19

Danke für die Mühe, aber das ist nicht das, was ich suche.

Der Postprotestauftrag war eine Dienstleistung der Deutschen Bundespost