1 Jahr Pause, darf ich das?

10 Antworten

Solange Du jemanden hast der Deine Rechnungen bezahlt,kannst Du tun und lassen was Du möchtest.

Azubii 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:07

Nach dem jahr will ich ja eine ausbildung starten und in dem jahr jobbe ich ja

ratatoesk  18.01.2017, 14:09
@Azubii

Ist gut,das sollte keine ,was auch immer sein.Nur die Antwort auf Deine Frage.

Nein, das darfst du nicht. Wenn du nicht mehr vollzeitschulpflichtig bist, bist du mindestens berufsschulpflichtig. Die Schulpflicht kann man nicht einfach unterbrechen. Und natürlich kannst du auch jetzt noch nach einer Ausbildungs suchen, dass du zu spät dran bist, ist eine Ausrede. Es gibt noch genug freie Lehrstellen.

In welchem Bundesland lebst du? Danach richten sich die Details der Schulpflicht, üblicherweise dauert sie bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Azubii 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:15

Baden-Württemberg

Neapelgelb  18.01.2017, 14:27
@Azubii

: 4 Jahre Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, (Wikipedia)

Also 9 Jahre Vollzeitschulpflicht plus 3 Jahre Berufsschulpflicht oder ein Jahr Berufsvorbereitungsjahr.

Du kannst jobben, mußt aber zur Berufsschule gehen. 

Ich kann auch verstehen, daß du von Schule derzeit die Nase voll hast. Aber du solltest auf jeden Fall eine Ausbildungsstelle suchen, das ist ne andere Sache, als Tag für Tag zur Schule zu gehen. Vielleicht findest du eine gute Stelle, wo du dich wohlfühlst und alles geht gut. 

Fang an, dich unzusehen und dich zu bewerben, bis zum Ende des Schuljahres sieht die Welt vielleicht ganz anders aus. Hinschmeißen kanns du dann immer noch.  Aber von vorn herein ga nicht nach ner Ausbildung zu suchen, wär echt blöd. Viel Glück!

Einfach bloß so zu Hause rum sitzen, ist ganz schlecht. Du wärst auf jeden Fall berufsschulpflichtig.

Aber kein Arbeitgeber ist wild darauf, jemanden einzustellen, der erst einmal ein Jahr lang sich ans Nichtstun gewöhnt hat.

Azubii 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:15

Deshalb gehe ich ja "arbeiten" (jobben) :D

DerHans  18.01.2017, 14:17
@Azubii

Auch dann musst du in die Berufsschule

apophis  18.01.2017, 14:28
@Azubii

Bedenke, durch Arbeiten/Jobben alleine erfüllt sich nicht die Berufsschulpflicht.
Diese erfüllt sich nur durch das Besuchen einer Berufsschule, einer allgemeinbildende Schule oder durch eine Berufsausbildung.

In dem Bundesland wo ich wohne, dürftest du das nicht machen. Zumindest einmal pro Woche musst du da in eine Berufsschule (oder sowas ähnliches) gehen und zwar solange, bis du 18 Jahre alt bist.

Na klar darfst du. Musst dann nur schauen, dass du versichert bist.. z.B. über deine Eltern. Ansonsten sollte es da keine Probleme geben.

Schau aber, dass in deinem Lebenslauf später keine großen Lücken entstehen

Neapelgelb  18.01.2017, 14:10

Die Berusschulpflicht besteht weiter. Auch, wenn man jobbt.

Azubii 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:09

Was meinst du mit 'versichert'? :)

Neapelgelb  18.01.2017, 14:11
@Azubii

kranknversichert. Wenn du jobbst, bist du über den Job versichert, es sei denn, du arbeitest schwarz.