Paypal Käuferschutz Käufer behauptet Ware sei nicht angekommen trotz versicherten Versand?

6 Antworten

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Ein Blick in die paypal-Käuferschutzrichtlinie 4.1, Absatz 2, Satz 2 klärt: "Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg fristgerecht (wie im Detail in der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) (...) vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab."

Falls DHL-Paket in dem Angebot vereinbart war, geht mit Einlieferungsbeleg die Haftung auf den Käufer über, § 447 BGB.

Insofern bist du aus der Nummer raus, wenn du das paypal anzeigst :-)

G imager761


Gruengrasfrosch 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 13:45

Ja, ich habe Paypal ein Foto des Sendungsbeleges augenblicklich zukommen lassen. Ich war nur verunsichert weil ich auf den Beleg eben "Harry" geschrieben habe und wusste nicht ob man mir das negativ auslegen kann. Ich hatte bis dato noch nie Probleme mit Paypal oder DHL gehabt. 

imager761  28.10.2017, 14:07
@Gruengrasfrosch

Deine persönlichen Notizen auf dem Einlieferungsbeleg sind ohne Belang. Es kommt auf die nachgewiesene Aufgabe der Sendung an, was deine Haftung dem Käufer und paypal gegenüber ausschliesst.

Mit dem Beleg kann dir keiner was; das Guthaben wird demnächst freigegeben.

Hi,

das ganze klingt komisch...  Es könnte echt sein dass das Paket nie bei ihr angekommen ist (sondern jemand anders angenommen hat), allerdings finde ich es immer SEHR verdächtig wenn Käufer so reagieren!

Laut Sendungsverfolgung ist das Paket am 20.10. um 13.15 Uhr zugestellt wurden.

Was steht da genau:
Zustellung an Empfänger Original oder Nachbar?

Den Nachforschungsantrag habe ich gestern direkt nach dem Telefonat noch gestellt allerdings dauert der ja auch 4-6 Wochen.

Genau. Das ist korrekt und das muss die Käuferin auch abwarten!

Den Fall hat sie dann gestern Abend doch noch eröffnet

Das ganze Verhalten von ihr finde ich höchst unangemessen. In der Regel, wenn Leute derart reagieren, sind es Betrüger (oder einfacH nur IdiotenXD) Es gibt auch die netten ruhigen Betrüger, an die gerate ich eher, aber gerade so ein Verhalten ist verdächtig....

gibt es eine Erklärung warum die Postleitzahl nicht angenommen wird

Sieht mir nach einem Sytemfehler aus. Wäre natürlich ein saublöder Zufall wenn das ausgerechnet hier passiert XD

Ihr verdacht kann aber auch zutreffen...

woraufhin ich das ganze zur Klärung an Paypal gegeben habe, ich habe
Paypal daraufhin die Situation geschildert und als Anhang ein Foto von
der Sendungsverfolgung, vom Postbeleg, vom Nachrichtenverlauf mit der
Käuferin und vom gestellten Nachforschungsantrag geschickt

Perfekt ;)

1.Wie gut stehen meine Chancen als Verkäufer das Paypal mir Recht zu spricht? Als Verkäufer hört man ja selten gutes vom solchen Fällen.

Mit Paypal kenne ich mich leider so nicht aus, aber der Vekäufer ist oft der Depp am Ende.
Ich hatte wohl mal einen Fall da hat PayPal mein Geld eingefroren weil der Käufer einen Fall eröffnete und im Endeffekt durfte ich das Geld behalten weil ich mir nichts zu Schulden hatte kommen lassen. Also scheinen die ja nicht blind dem Käufer zu glauben, sondern auch zu prüfen. Mit PayPal hatte ich immer gute Erfahrungen (ebay hingegen lässt mich mit den  Betrügern derzeit echt hängen -.-)

2.Da mein Konto bei Paypal für die Klärung des Falles eingefroren
ist, wie lange wird der Fall bearbeitet werden nachdem ich mich als
Zahlungsempfänger augenblicklich gemeldet habe um den Fall zu Klären?

Das weiß ich nicht.

Der Käufer hat etwas zum Thema Harry Potter bei mir gekauft, da ich am selben Tag zwei Pakete weggebracht habe und beide Sendungsnummern auf dem selben Beleg stehen habe ich unter die Sendungsnummer des Käufers "Harry" geschrieben

Es ist vollkommen egal was da steht! Das ist nur ein Notizfeld und keines wo man den Empänger oder sonstwas hinschreiben muss.

Zu dem Fehler, ich müsste jetzt quasi in die Postfiliale und dort angeben das das Paket nicht angekommen sei und dafür unterschreiben? Oder wie gehe ich da am besten vor?

Die Postfiliale kann Dir nicht helfen, die verkaufen die Produkte nur und in der Regel sind das nur Post-Partner-Filialen; die können absolut garnichts mit Post/DHL Interna machen.

Bei Problemen hilft nur die Hotline!

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Was Du tun solltest... was ich tun würde:

Rufe bitte mal bei der DHL Hotline an und versuche rauszubekommen welche Person die Annahme des Paketes unterschrieben hat! Irgendwer muss ja, und wenn da ihr Name steht, dann müsstest Du raus aus der Sache sein.
Es kann dann immer noch sein das sie das nie bekommen hat, sondern der Bote einen Fehler gemacht hat, aber dennoch müsste Dir das Geld bleiben da Du keinen Fehler gemacht und alles ntowendige getag hast.
Wenn da ein anderer Name steht, dann wäre ggf. der Zusteller zur Verantwortung zu ziehen...

Gruß

Gruengrasfrosch 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 13:54

Vielen Vielen Dank für diese Antwort! Mir persönlich kommt das Verhalten der Käuferin auch komisch vor. Aber ich habe erstmal angenommen das das so stimmt und mich auch sofort um Klärung bemüht, ich habe direkt ein Foto vom Beleg gemacht und mit DHL telefoniert und daraufhin auch Nachforschungsantrag etc. gestellt die Käuferin wurde da schon unfreundlich und hat darauf bestanden das ich ihr meine Handy Nummer gebe damit sie das klären kann, ich habe das allerdings abgelehnt da ich gerne schriftlich festhalten wollte was wir miteinander besprochen haben weil ich da bereits ahnte das es im Käuferschutz enden wird. 


In der Sendungsverfolgung selber steht nur "Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt" leider ist online nicht ersichtlich an wen zugestellt wurde. Aber ich werde Montag bei DHL anrufen wie du es empfohlen hast vielleicht können die endgültig Klarheit verschaffen. 


Ich muss mich entschuldigen, ich wollte deine Antwort mit einem Pfeil nach oben bewerten und bin dabei auf den Pfeil nach unten gekommen! Das war keine Absicht entschuldige bitte! 



monara1988  29.10.2017, 08:02
@Gruengrasfrosch

ich habe das allerdings abgelehnt da ich gerne schriftlich festhalten wollte was wir miteinander besprochen haben weil ich da bereits ahnte das es im Käuferschutz enden wird.

Genau darum sollte man keine Privat-eMail Adressen und Telefonnummer rausgeben, denn dann wird das alles außerhalb geklärt, per Telefon sogar nicht nachweisen kann, und hat ggf. die A-karte. Auch kann das in einem bombardement von Nachrichten/ Anrufen enden um den Verkäufer unter Druck zu setzen.

Daher sowas nie rausgeben sondern über die jeweilige Verkaufsplattform kommunizieren.

leider ist online nicht ersichtlich an wen zugestellt wurde. Aber ich werde Montag bei DHL anrufen wie du es empfohlen hast vielleicht können die endgültig Klarheit verschaffen.

Ich versteh auch nicht warum man bei Paketen online den Namen und Unterschrift nicht bekommt so wie bei Einschreiben; das würde viel mehr klarheit schaffen und DHL weniger Arbeit.
Aber DHL selbst hat die Namen im System und können die nachschauen und müssten Dir den nennen ;)

und bin dabei auf den Pfeil nach unten gekommen!

Na also wirklich XD

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Na dann hoffe ich das Du bei DHL was erfährst! Ein Update wäre nett sobald Du mehr weißt ;)

Moin. Also rein rechtlich geht bei Privatverkäufen die Gefahr bei Versand an den Verkäufer über. Hier der Vorteil, dass du versicherten Versand gewählt hast. Somit bist du aus der Sache erstmal raus, sofern du die Ware "Ordnungsgemäß" verpackt und versendet hast. Den Nachweis darüber hast du durch die Sendungsnummer. Zumal die Sendung ja nachweislich irgendwo angekommen ist.
Nun ist aber das altbekannte Problem, Recht haben ist ungleich Recht bekommen. Die Sache mit dem Käuferschutz kann ganz anders entschieden werden. Dann bleibt nur der zivilrechtliche Weg. Also solltest du jetzt erstmal abwarten was dabei raus kommt. Dann kannst du immer noch handeln. Mir würde jetzt kein Weg einfallen wie man das ganze abkürzen könnte.

SaFle  28.10.2017, 10:15

Also ohne Erfahrung mit solchen Fällen zu haben, gehe ich aber erstmal davon aus, dass es zu deinen Gunsten kommt. Du hast deine Pflichten wie gesagt alle erfüllt.

SaFle  28.10.2017, 08:15

Wobei auch hier muss ich sagen, auch wenn der Käuferschutz zu deinem Ungunsten entscheidet und du den zivilrechtlichen Weg einschlagen würdest, könnte das gegen Dich ausgehen. Dazu sollte man darüber nachdenken ob sich dieser Weg für die Paar Peanuts überhaupt lohnt.

Gruengrasfrosch 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 08:50
@SaFle

Ja das ist mir klar, Zivilrechtlich werde ich wegen 35€ auch definitiv nicht vorgehen ich wollte mich nur vorab erkundigen was da auf mich zukommen wird und ob überhaupt eine Chance besteht das Paypal den Fall zu meinen Gunsten entscheiden wird. Ich werde das Urteil aber letztendlich nehmen wie es kommt und dann eben meine persönliche Lehre daraus ziehen. 

Gruengrasfrosch 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 08:09

Okay das beruhigt mich zumindest etwas. Vielen Dank für die Antwort! 

Die Schilderung ist etwas wirr, weil zwei Dinge nicht zusammenpassen und ein Fehler enthalten ist. Fangen wir mit dem Fehler an. DHL hat die Sendung als zugestellt markiert (weshalb auch der Käufer nicht mehr direkt an DHL herantreten kann, um eine Nachverfolgung zu beantragen, da ihm dieses Recht nur bei nicht erfolgter Zustellung zustünde). Sobald eine Sendung als zugestellt markiert wurde, ist zunächst der Zustellung zu widersprechen, was schriftlicher Form bedarf gemäß AGB (also mit handschriftlicher Unterschrift im Gegensatz zur Textform). Einspruch gegen die Zustellung kann aber nur der Versender als Vertragspartner der DHL stellen. Dies scheint nicht erfolgt zu sein (gehört aber in solchen Fällen zu den Pflichten des Verkäufers, man kann sich also nicht verweigern, ohne schuldhaftes Handeln des Verkäufers fand der Gefahrenübergang - Privatverkauf - bei Versendung statt).

Nun zu den Ungereimtheiten mit der Postleitzahl. Versuche herauszufinden, welchem Ort die PLZ zugeordnet ist oder ob sie überhaupt existiert.Üblicherweise ist die Fehlermeldung nur eine Folge einer erfolglosen Prüfung auf Existenz der PLZ. Wurde eine falsche Postleitzahl vom Käufer mitgeteilt und dann korrekt auf den Adressenträger übertragen (Verschulden des Käufers), oder wurde eine falsche Adresse auf dem Adressenträger notiert (Verschulden des Verkäufers)? Wenn aber die Postleitzahl nicht existiert bzw. falsch ist, die auf dem Adressenträger notiert wurde, ist die Frage, an wen ggf. ausgeliefert wurde. In diesem Fall könnte eine Auslieferung (schuldhaft) an einen Dritten erfolgt sein. Theoretisch hätte das Paket aber als nicht zustellbar zurückgehen müssen.

Damit bleibt, zuerst der Zustellung schriftlich zu widersprechen.

Nun die Sache mit dem "Harry". Dies wäre allenfalls relevant bei der freien Beweiswürdigung durch einen Richter, aber in dem Fall lägen auch die Auftragsdaten inkl. Versandadresse vor, also ist es unproblematisch. Hinzu kommt, daß es plausibel zu erklären ist. Deshalb brauchst Du dir keinen Kopf zu machen. Zu PayPal muß jemand anderes antworten, da fehlen mir die Erfahrungen.

Gruengrasfrosch 
Beitragsersteller
 28.10.2017, 08:48

Hallo, Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Zu dem Fehler, ich müsste jetzt quasi in die Postfiliale und dort angeben das das Paket nicht angekommen sei und dafür unterschreiben? Oder wie gehe ich da am besten vor? 

Zu der Postleitzahl, die Postleitzahl des Käufers stimmt mit der überein die ich auf das Paket geschrieben habe. Da ich den Paketschein online ausgefüllt habe und ausgedruckt habe habe ich die PDF Datei noch auf meinem Rechner und habe das gestern direkt kontrolliert um einen solchen Fehler auszuschließen. Laut Google gibt es die Postleitzahl auch und passt zum entsprechenden Ort den der Käufer angegeben hat und auch auf Paypal ist dieselbe Adresse hinterlegt. 

PolluxHH  31.10.2017, 20:50
@Gruengrasfrosch

Schriftlich heißt auch per Brief (oder ggf. auch Fax, auch wenn im engen Sinne nicht Schriftform, dafür besser nachweisbar, wenn man ein qualifiziertes Sendeprotokoll abrufen kann), aber in der Filiale ginge auch. Ein Widerspruch bedeutet, daß man mitteilt, daß der Empfänger angibt, das Paket nicht erhalten zu haben, weshalb man die ordnungsgemäße (!) Zustellung anzweifle.

Da die PLZ damit korrekt angegeben war (dann aber kann der Empfänger nicht mit einer falschen PLZ argumentieren), hast Du dir nichts vorzuwerfen, aber der Widerspruch gehört zu den Nebenpflichten aus Vertrag. Vielleicht könnte der Käufer zuvor noch angeben, ob ein "Garagenvertrag" vorliegt (Vereinbarungen zur Hinterlegung bei Abwesenheit). Wenn nicht, darf nicht beim Nachbarn abgegeben oder im Hausflur abgestellt werden o.ä. . Die Art der Übergabe wird aber festgehalten.

Wenn Du bei PayPal die Sendungsnummer hinterlegt hast, hast Du Verkäuferschutz und PayPal wird gegen den Käufer entscheiden.