Hallo,
ich wohne seit zwei Jahren in Stadt A und arbeite dort. Gemeldet bin ich aber in Stadt B, mit der Adresse meiner Eltern. Dort hab ich auch meine Steuererkärung gemacht, für die letzten beiden Jahre allerdings noch nicht.
Kann ich diesen Mißstand rückwirkend korrigieren? Sprich, kann ich mich rückwirkend ab Januar 2009 in Stadt B ab- und in Stadt A anmelden?