Bei Überlassung einer Immobilie erhalten die Eltern von ihrer Tochter verschiedene Leibgedinge (Wohnrecht, Versogungsrente, Wart+Pflege...). Der Erwerber (Übernehmer) "erbettelt" sich die Austragung/Löschung nach ca. 11 Jahren. Die Geschwister, die ausgezahlt wurden, sind darüber nicht informiert worden. Die noch lebende Mutter hat natürlich, da das Haus in der Familie bleiben soll, beim Notar unterschrieben ist jetzt aber dement. Besteht hier denn keine Informationspflicht? Hätte auch nur das Wohnrecht gelöscht werden können? Hat eine juristische Vorgehensweise Erfolgsaussichten? Danke für passende Antworten oder sonstige Informationen
Leibgeding aus Überlassungsvertrag löschen ?
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