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..eine Vorladung oder Anhörung etc per Einschreiben mit Rückschein oder gelbe Briefe ..?

Hallo zusammen, ich bin von einer unbekannten Person wegen Fahrerflucht angezeigt worden, bin mir aber absolut hundertprozentig sicher, dass ich keinen Unfall gebaut habe und habe deshalb auch null Ahnung worum es geht. Mir wurde von der Polizei mitgeteilt, dass die Polizei die Informationen sammelt und schickt dann die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter.. Von dort soll ich irgendwannmal irgendwas bekommen und habe dann die Möglichkeit, mich dazu zu äußern. Seit mehrere Wochen warte ich auf einen gelben Brief, denn ich überhaupt nicht weiß, worum es sich eigentlich genau handelt. Es kam also keinen gelben Brief o.ä. förmliche Zustellung, so jetzt ist die Frage, ob so eine Anklage oder was auch immer mit einem Einschreiben mit Rückschein (?!) kommen kann. Es wurde vom Postboten einen Zettel in den Briefkasten gelegt, in der Postfiliale soll ein Einschreiben mit Rückschein abgeholt werden. Die Frist war leider verstrichen und die Briefsendung ging zurück als „nicht abgeholt“. Es lag also keinen gelben Briefumschlag oder Einschreiben im Briefkasten sondern lediglich eine Benachrichtigung „ Briefsendung mit Rückschein kann morgen ab… Uhr abgeholt werden“. Hat jemand damit Erfahrung wer der Absender sein kann? Kann evtl. der Kläger meinen Anschrift von der Polizei erfahren, da ich meine Daten dort bekannt gegeben habe? Ich bekomme z.B. seit dem o.g.Tag sehr merkwürdige Anrufe von unterschiedlichen Nummern, die nie eine Nachricht hinterlassen. Ich habe auch nichts bestellt und eigentlich erteile meine Unterschrift für solche Briefe mit Rückschein kaum, da Betrugsfälle .. dafür gibt es Briefkasten und Postzustellurkunde so wie die allen behördlichen Briefe haben ..

Herzlichen Dank an alle, die mit mir hier ihre Erfahrungen teilen möchten…

Recht, Fahrerflucht
Unbewusste Fahrerflucht probezeit welche Strafe?

Guten Abend, 

Leider ist mir was schlimmes passiert und mache mir derzeit sehr sorgen wie es enden kann und bräuchte Tipps oder Stellungnahme.

Ich bin seit 1 Jahr in der Probezeit und habe bis jetzt weder gegen Gesetze verstoßen oder sonst was.

Vor 3 Woche war ich mit meinem Freund unterwegs. Während er die Karte einsteckte, damit Ich aus der Schleuse leicht rausfahren kann, habe ich versucht mein kleines Auto aus dem Park rauszufahren. Jedoch bin ich wohl an ein Transporter drangekommen was ich persönlich nicht bemerkt habe. Mein Freund hat wohl hinten am Auto geguckt ob das Geräusch von uns kam aber er hat wohl auch nichts gesehen. Wir dachten uns nichts dabei und sind gefahren weil wir die Vermutung hatten das nichts passiert ist. Ich habe nichtmal gehört oder gesehen das ich drangekommen bin. Er hat mir auch nichts gesagt weil er nichts am Auto geschweige den an dem anderen Auto gesehen hat. 

So, ich habe vor 1 Woche ein Brief bekommen das mein Vater zur Polizei gerufen wird um mein Auto anzugucken. Es gäbe wohl Videos wie mein Freund es bemerkt haben solle und ein Zeuge gibt es ebenfalls. Jedoch habe ich wirklich nichts bemerkt und würde ohne Grund nicht losfahren wenn es mir bewusst wäre dass ich einen Unfall gebaut habe, welcher Sanktionen mit sich bringt . Die Polizistin wird die Sache weiterleiten und mich zum Gespräch rufen. Ebenfalls meinte sie dass der Schaden am Auto 2.100eueo beträgt was für mich nicht wirklich verständlich ist. So ein Schaden würde man merken und was dagegen tun, mein Freund ist 26 er kann definitiv unterscheiden ob es ein Unfall war oder nicht! Und da war nichts sonst hàtte ich was gehört. 

Aufjedenfall, ich bin seit heute sehr traurig und nur am weinen weil ich so eine Sache nicht bewusst war und selber nichts wusste. Aufgrund dessen besteht die Angst, dass mein Führerschein weggenommen wird oder sehr hohe Strafe auf mich zukommt. 

Im Internet steht folgendes : aufbauseminar + 2 Jahre Verlängerung der Probezeit. 

Aber da der Schaden angeblich so hoch ist habe ich Angst das mein Führerschein entzogen wird und ich noch hohe Kosten zahlen muss. Ich fange erst in einem Monat mit meiner Ausbildung an. Ich habe nie was mit der Polizei am Hut gehabt und habe Angst das ich sehr stark bestraft werde.

Welche Sanktionen könnten auf mich zukommen? 

Wie hoch ist es dass mein Führerschein entzogen wird? 

Ich habe selber weder Einkommen oder sonst Geld weil ich vor kurzem mein Abitur absolviert habe.

Und nochmal: ich habe wirklich nichts am Auto oder irgendwas bemerkt sonst würde ich es nie riskieren einen Fahrerflucht zu begehen.

Danke im Voraus

Autounfall, Fahrerflucht
falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?

Ich habe einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" von der Polizei erhalten, dass ich beim Einparken ein Auto beschädigt habe und mir Fahrerflucht vorgeworfen wurde. 

Ich war mir nämlich zu 100 % sicher, dass dies nicht geschehen würde. Daher habe ich bei der einmaligen kostenlosen Beratung durch einen Anwalt die Option angekreuzt,

"ich möchte mich zur Sache äußern und mache zur Fahrerin/zum Fahrer zur Tatzeit folgende Angaben

und im Kommentarfeld schrieb ich, "Ich kann an den Einparkvorgang erinnern, dass ich dort geparkt habe. Unfall hat nicht statt gefunden. Ich habe nichts beschädigt. Zudem hat mein Auto kenen Schaden."

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" mit dem Bemerkung:

"Bitte schildern Sie mir den Unfallhergang noch einmal ausführlich aus Ihrer Sicht und senden mir die ausgefüllten Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück.

Außerdem gibt es folgende Optionen, die ich ankreuzen kann:

  1. Ich möchte mich äußern.
  2. Ich gebe die Straftat zu.
  3. Ich gebe die Straftat nicht zu.
  4. Ich möchte von der Polizei vernommen werden.
  5. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
  6. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden.
  7. Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
  8. Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polilzei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

Ich möchte Folgendes tun, bitte schlagen Sie mir vor, ob ich richtig liege: 

Schreiben Sie das gleiche Argument, das ich zuvor geschrieben habe, d.h. "Ich kann den Einparkvorgang erinnern,....." and check mark the option 

"ich gebe die Straftat nicht zu."

Hinweis: Ich möchte nicht zum Anwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Strafrecht, VERKEHRSRECHT, Fahrerflucht